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Herzlich willkommen auf der Startseite des Bündnis DaF/DaZ-Lehrkräfte
Wir sind eine bundesweite ehrenamtliche Initiative, die sich seit 2016 für bessere Arbeitsbedingungen von Honorarkräften und Festangestellten in der Erwachsenenbildung und von DaZ-Lehrkräften im Schuldienst einsetzt. Unsere Website bietet dafür Informationen, Austausch und Kollegialität.

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Aktuelle Meldungen aus dem Bündnis:


DLF: Kürzungen bei den BSK

Bild von MountainDweller auf Pixabay
Bild von MountainDweller auf Pixabay

Der Deutschlandfunk Kultur berichtet in seinem ausführlichen Beitrag Hürden für ausländische Fachkräfte – Kürzung bei Berufssprachkursen darüber, wie sich die Kürzungen der Mittel für BAMF-geförderte Kurse auf den Bereich der BSK auswirken. Es geht um Folgen für die TN, Lehrkräfte, Träger und das ganze Land.

Was tun, wenn der Träger die 29-UE-Regelung nicht einhält?

Vor einigen Wochen hat das BAMF die wöchentliche Arbeitszeit auf 29 UE, die 40 Stunden entsprechen, begrenzt. Unser Bündnis begrüßt die Entscheidung. Wir waren es, die seit Jahren eine Faktorisierung des Unterrichts gefordert haben und auch dieses Projekt in Angriff genommen haben.

 

In den letzten Wochen haben wir allerdings erfahren, dass viele Träger gegen diese neue Regelung großen Widerstand leisten. Es wird angekündigt, dass die Verträge für Festangestellte nicht auf 29 UE Vollzeit geändert werden, sondern alles bleibt wie bisher! Verträge weisen die Zahl der UE gar nicht aus, sondern es werden nur Zeitstunden angegeben und festgelegt, dass die Lehrkraft neben der Unterrichtstätigkeit noch so und so viele Stunden Büroarbeiten übernehmen muss. Oder der Träger kündigt an, künftig gar keine Lehrkräfte mehr festanzustellen, da ihm die neue Regelung des BAMF nicht gefällt.

 

Was können die Lehrkräfte tun, um die neue 29-UE- Regelung durchzusetzen?

 

A. Zuerst sollten sich die Lehrkräfte eines Trägers zusammentun und gemeinsam neue Verträge verhandeln. Allein hat man kaum eine Chance. Am besten wäre es, einer Gewerkschaft wie der GEW beizutreten und ihre Hilfe in Anspruch zu nehmen. Auch ver.di ist denkbar, je nachdem welche Gewerkschaft vor Ort aktiver ist. (Z.B. in Berlin hat ver.di sehr viel erreicht.)  Unsere Erfahrung zeigt deutlich, dass in den letzten Jahrzehnten überall dort, wo die Lehrkräfte sich organisiert haben, erhebliche Verbesserungen erkämpft werden konnten. Waren die Gewerkschaften mit an Bord, geschah es sogar relativ schnell und einfach. Die letzten Beispiele sind VHS  

Hamburg (Beteiligung der VHS an den Sozialabgaben) und VHS Lübeck (Urlaubsentgelt). 

 

B. Auf keinen Fall dürfen wir das Narrativ der die neue Regelung ablehnenden Träger übernehmen. Einige KollegInnen tun es schon und kritisieren die neue Regelung, womit sie den anderen in den Rücken fallen.

 

1. Viele Träger meinen, die 29-UE-Regelung sei unrealistisch und bedeute weniger Geld, weil man ja auch weniger arbeite. Das ist falsch: Wie im Trägerrundschrieben steht, entsprechen die 29 UE einer Vollzeitstelle mit 40 Stunden pro Woche. Die meisten von uns haben einfach in den letzten Jahren viel zu viel gearbeitet. Wer seinen Job gewissenhaft gemacht hat, hat bei 40 UE pro Woche mit Vor- und Nachbereitung sowie anderen Zusammenhangtätigkeiten 50-60 Stunden gearbeitet. Alle Zusammenhangtätigkeiten befinden sich in unserer Umfrage. Und die offizielle Liste des BAMF ist unter diesem Beitrag als PDF zu finden.

Wir sollten also damit argumentieren, dass wir dank der neuen Regelung endlich 40 Stunden und nicht 50-60 arbeiten. Jahrelang, manchmal sogar jahrzehntelang haben die Träger von unserer Mehrarbeit profitiert. Jetzt sollen sie endlich jede Stunde, die wir gearbeitet haben, bezahlen. Natürlich gab es auch einige KollegInnen, die bei ihren 40 UE pro Woche nur das Minimum gemacht haben, was auch verständlich ist, denn warum sollten sie was tun, was nicht bezahlt wurde. Einige Träger haben sogar empfohlen, den TN mehr Stillarbeit zu geben und im Unterricht zu korrigieren. "Dann müsst Ihr ja auch nicht zu Hause arbeiten!" Oder die KollegInnen haben kaum Textproduktionen aufgegeben, um sie nicht korrigieren zu müssen. Was beides für die Unterrichtsqualität bedeutet, liegt auf der Hand. Jetzt aber gibt es keine Ausreden mehr! Bei 29 UE gibt es genug Zeit für die Vor- und Nachbereitung sowie die anderen Zusammenhangtätigkeiten. Der Träger darf eventuell eine Dokumentation verlangen.

Eine Stelle mit 29 UE pro Woche ist also eine Vollzeitstelle mit 40 Stunden pro Woche und muss auch entsprechend bezahlt werden, im Prinzip also genauso wie die alte Stelle mit 40 UE (oder mehr).

 

2. Zu dem Narrativ vieler Träger gehört auch das Argument der Unfinanzierbarkeit. "Die 29 UE lassen sich nicht finanzieren." Es stimmt zwar, dass die Trägerpauschale generell zu niedrig ist, weswegen unser Bündnis zusammen mit den Trägerverbänden um eine erhebliche Erhöhung derselben kämpft, aber sogar die aktuelle Trägerpauschale ermöglicht die Finanzierung der neuen Regelung. Dazu gibt es einen guten Beitrag von der GEW Bayern.

Natürlich wird die neue Regelung den Gewinn der Träger erheblich senken. Für einige Träger, vor allem für die sog. Bildungskonzerne, wird es sehr eng. Aber so ist das in der Wirtschaft. Manchmal geht man Pleite oder muss man sich beruflich verändern. Tausende Lehrkräfte mussten es in den letzten Jahren tun, beispielsweise während der Pandemie, auch weil einige unfaire Träger sich geweigert haben, das SodEg zu beantragen.

In den letzten Jahren haben viele Träger die Honorarstellen abgeschafft und ihre Lehrkräfte praktisch gezwungen, feste Stellen mit 40 und mehr UE pro Woche anzunehmen. Auf diese Weise haben sie viel mehr verdient, denn eine Honorarkraft ist wegen vorgeschriebenen Mindesthonorars viel teurer als eine Angestellte, die 40 UE pro Woche für 3200-3400 € brutto im Monat schuftet. Jeder, der rechnen kann, sieht es sofort. Jetzt ist aber Schluss mit diesen sittenwidrigen Verträgen, was nicht nur die Lehrkräfte begrüßen, sondern auch nicht wenige faire Träger, die ihre festangestellten Lehrkräfte "nur" 34, 32 oder 30 UE arbeiten ließen oder eben die "teuren" Honorarkräfte engagierten und gleichzeitig mit den unfairen Trägern konkurrieren mussten.

 

An dieser Stelle soll endlich eine Lanze für faire Träger gebrochen werden. Die gibt es nämlich, und nicht so wenige, wie manche denken. Diese Träger kümmern sich sehr gut nicht nur um die TN und die Unterrichtsqualität, sondern auch um die Lehrkräfte. Sie helfen sogar bei persönlichen Problemen. Auch gibt es viele sehr gute FachbereichsleiterInnen, die versuchen, unsere Arbeitsbedingungen so gut wie möglich zu verbessern. Unser Bündnis hat nie die Träger als Gegner oder Feind betrachtet. Ganz im Gegenteil, wir haben immer Kontakt zu den Verbänden gesucht und Zusammenarbeit angeboten, denn nach unserer Meinung sitzen wir alle in einem Boot, dessen größtes Problem die Unterfinanzierung durch die Politik ist. Auch heute arbeiten wir gut mit einigen Trägerverbänden zusammen und wissen, dass es dort sehr kluge Aktive gibt, die auch an unsere Interessen denken.

 

Deshalb rät das Bündnis bei Problemen mit dem Träger immer dazu, zuerst höflich um ein Gespräch zu bitten und zu versuchen, sich mit dem Träger zu einigen. Es ist nicht gut, gleich mit einer Klage zu drohen. Nicht selten sind die Leitungen bzw. FachbereichsleiterInnen nicht gut informiert und behaupten etwas, was nicht stimmt.

 

3. Einige Träger haben bereits verkündet, dass der Mindestlohn in der Weiterbildung nicht für die BAMF-Kurse gelte. Andererseits haben sie sich aber in den letzten 20 Jahren immer auf diesen Mindestlohn berufen, um nachzuweisen, dass sie sich an das Gesetz halten. Wenn wir auf die äußerst prekären Gehälter hinwiesen und mehr Geld wollten, hörten wir immer: " Was wollt ihr denn. Wir zahlen doch den Mindestlohn!" Jetzt, wo es ihnen nicht mehr nützt, wollen sie von dem Mindestlohn nichts mehr wissen. Damit sägen sie an dem Ast, auf dem sie sitzen. 

 

4. Ein anderes Argument vieler Träger gegen die 29-UE-Regelung ist ihre angebliche Unverbindlichkeit: „Das ist doch nur eine Empfehlung.“ oder „Im TRS steht doch nur ‘soll’.“ Unser Bündnis hat deswegen bereits das BAMF und das BMAS angeschrieben. In dem Antwortschreiben steht u.a. geschrieben, dass die Regelung verpflichtend sei. Fall es zu Verstößen komme,  könne im Extremfall die Zulassung widerrufen werden.

 

Wenn uns unser Träger also einen Vertrag anbietet, der gegen die neue 29-Regelung verstößt, sollten wir das BAMF informieren und ihm den Vertrag zuschicken. Dabei wäre es sehr gut, unser Bündnis ins CC zu setzen. Wer bei der GEW oder bei ver.di ist, was wir an dieser Stelle noch einmal empfehlen, wende sich zuerst natürlich an die Rechtsstelle. Man kann auch an das Sprecherteam unseres Bündnisses schreiben, und wir sorgen dafür, dass die Meldung schnell bei den zuständigen BAMF-MitarbeiterInnen ankommt. Für neue Verträge gilt die Regelung schon jetzt, für die alten ab dem 1. Januar. 

 

5. In den neuen Verträgen müssen wir darauf bestehen, dass die Anzahl der UE deutlich angegeben wird. Beträgt sie 29, dürfen wir keine anderen Aufgaben akzeptieren. Natürlich kann man regeln, was passiert, wenn es einige Tage oder Wochen ohne Kurse oder mit weniger UE gibt. Dann müssen wir auch flexibel sein, denn die 29 UE sind ein Richtwert, und dürfen wohl unter bestimmten im Vertrag beschriebenen Umständen über- und unterschritten werden.

 

6. Es gibt noch etwas, was uns helfen könnte, wenn unser Träger zu viele UE verlangt. Es handelt sich um das Arbeitszeiterfassungsgesetz . Das ist aber schon etwas für Rechtsstellen der Gewerkschaften bzw. Anwälte. Dasselbe gilt auch für die Überlastungsanzeige.

(as)

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Liste Zusammenhangstätigkeiten von Lehrk
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"Braucht Erwachsenenbildung Honorarlehrkräfte?"

Wir veröffentlichen einen Beitrag der Landesfachgruppe EB (Erwachsenenbildung) der GEW Berlin. Auch wenn das Bündnis DaF/DaZ-Lehrkräfte nicht jede in dieser Veranstaltung geäußerte Meinung teilt und einiges auch anders sieht, halten wir es generell für sehr hilfreich und zielführend, sich zu treffen, zu diskutieren und sich endlich zu organisieren. Denn "Nur gemeinsam können wir etwas erreichen." So heißt unser Motto. Und zurzeit wird über Themen diskutiert und entschieden, die unsere Branche verändern werden. Wenn wir mit bestimmen wollen, müssen wir uns endlich engagieren.

"Bei der Veranstaltung am 17.1.24 im Haus der GEW Berlin war das Thema „Braucht Erwachsenenbildung Honorarlehrkräfte?“. Teils in Präsenz und teils digital waren 18 Kolleg:innen dabei, die überwiegend DaF-DaZ unterrichten entweder an den Berliner VHS oder bei privaten Trägern.

Mehrere Kolleg:innen beschäftigten sich mit der Frage, ob sie lieber selbstständig oder angestellt arbeiten würden, wenn sie die Entscheidungsfreiheit hätten. Diese Frage ist an sich nicht neu, hat aber nach den Herrenberg- und Göttingen-Urteilen des Bundessozialgerichts eine größere Brisanz erlangt, weil diese Urteile bei der Feststellung eines Angestellten-Status dem Merkmal der Einbindung im Betriebsablauf einen höheren Wert einräumen als davor." Mehr unten

(as)

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29 UE: Maximale wöchentliche Unterrichtseinheiten von festangestellten Lehrkräften

In seinem Trägerrundschreiben Berufssprachkurse 03/25 informiert das BAMF über die Festlegung von maximalen wöchentlichen Unterrichtseinheiten von festangestellten Lehrkräften.

"In der Arbeitsgruppe "Maximum wöchentlicher Unterrichtseinheiten für festangestellte Lehrkräfte in Integrations- und Berufssprachkursen" haben zahlreiche Expertinnen und Experten aus den Bereichen Lehrkräfte, Berufsverbände, Kursträger, Gewerkschaften, Wissenschaft und öffentliche Verwaltung darüber beraten, in welchem Verhältnis die Zahl der Unterrichtsstunden in Integrations- und Berufssprachkursen zur regelmäßigen Wochenarbeitszeit stehen sollte.

Ziel war es, die sogenannten „Zusammenhangstätigkeiten“ angestellter Lehrkräfte außerhalb der Unterrichtstätigkeit konkret zu beschreiben und auf dieser Basis eine Schätzung zu deren Zeitbedarf zu erstellen.

Im Ergebnis wurde ermittelt, dass bei einer 40-Stunden-Arbeitswoche nicht mehr als 29 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten geleistet werden sollten, um eine sorgfältige Vor- und Nachbereitung des Unterrichts sicherzustellen. Es handelt sich dabei um einen rechnerischen Durchschnittswert für alle Kursarten, der als Richtwert verstanden werden kann. Bei einer Teilzeittätigkeit muss selbstverständlich eine der Wochenarbeitszeit entsprechende Umrechnung erfolgen. (...)

Die geänderten Nebenbestimmungen sind bei Abschluss entsprechender Arbeitsverträge zwischen Trägern und fest angestellten Lehrkräften sofort zu beachten. Ab dem 01.01.2026 finden sie uneingeschränkte Anwendung.

Klarstellend sei darauf hingewiesen, dass freiberuflich tätige Lehrkräfte die Umstände ihrer Tätigkeit frei aushandeln können und auch nicht an gesetzliche Regelungen zum Arbeitnehmerschutz wie die wöchentliche Höchstarbeitszeit gebunden sind. In der Konsequenz können die o.g. Maßstäbe daher bei freiberuflich Tätigen zwar als Orientierung dienen, Geltung entfalten sie indes ausschließlich für fest angestellte Lehrkräfte. Ein inhaltsgleiches Trägerrundschreiben ergeht an die Träger der Integrationssprachkurse."

In der Anlage steht geschrieben: "Bei festangestellten Lehrkräften soll bei einer Vollzeitstelle von 40 Wochenstunden eine regelmäßige Unterrichtszeit von 29 Unterrichtseinheiten nicht überschritten werden, um einen qualitativ hochwertigen Unterricht gewährleisten zu können."

 

Es war das Bündnis DaF/DaZ-Lehrkräfte, das im Jahre 2021 eine Faktorisierung des Unterrichts in den BAMF-Kursen gefordert hat. Wir haben dieses Projekt in Angriff genommen. Dann haben wir an einer Anhörung vor dem Expertengremium teilgenommen und haben immer wieder nachgehakt. Unser Ziel waren zwar 25 UE pro Woche, wie auch in der Studie der GEW Hamburg gefordert, aber 29 sind auf jeden Fall viel besser als die üblichen und sittenwidrigen 40 UE pro Woche. Insofern können wir von einem Erfolg sprechen.

Jetzt müssen die festangestellten Lehrkräfte aufpassen, wenn sie die neuen Verträge unterschreiben. Diese 29 UE sind nur die Unterrichtszeit. Dazu kommen noch die zahlreichen Zusammenhangtätigkeiten, wie z.B. Vor- und Nachbereitung, Fortbildung, Probeprüfungen, Übergabe usw., sodass wir am Ende Vollzeit, also 40 Zeitstunden arbeiten. Das neue Gehalt müsste also wie bisher bleiben und darf eigentlich den Mindestlohn in der Weiterbildung nicht unterschreiten. Auf diesen Mindestlohn haben sich ja viel Träger bis jetzt gern berufen. Es ist davon auszugehen, dass es vom BAMF noch genauere Bestimmungen geben wird.

 

Aber es liegt bereits jetzt eine sehr gute Argumentationshilfe für eventuelle Verhandlungen vor. Erwin Denzler, Wirtschafts- und Arbeitsjurist und Gewerkschaftssekretär bei der GEW Bayern, hat in seinem Beitrag "Angst vor dem Arbeitsvertrag" berechnet, dass eine feste Stelle mit 28 UE (pro Woche)  als Vollzeit  mit einem Bruttogehalt von ca. 3.385 Euro (Mindestlohn Weiterbildung)  auch mit den jetzigen Kostensätzen des BAMF problemlos zu finanzieren sei. 

(as)

 

FORDERUNGSPAPIER Gesamtprogramm Sprache

Gestern wurde ein Forderungs- und Positionspapier zum Gesamtprogramm Sprache veröffentlicht, an dem in den letzten Wochen alle in diesem Bereich tätigen Akteure (Trägerverbände, Gewerkschaften usw.), auch unser Bündnis DaF/DaZ-Lehrkräfte, gemeinsam gearbeitet haben. Entstanden ist ein sehr gutes und detailliertes Papier, in dem auch die Interessen der Lehrkräfte deutlich genannt werden. Das Papier ist Pflichtlektüre für alle engagierten Kolleginnen und Kollegen. Die Hauptforderungen lauten:

  • eine auskömmliche Finanzierung des Gesamtprogramms Sprache!
  • eine Erhöhung des Kostenerstattungssatzes, grundlegende Verwaltungsvereinfachungen und eine verlässliche Einhaltung des Zahlungsziels für durchgeführte Kurse von 30 Tagen!
  • Planungssicherheit für Sprachkursträger und Lehrkräfte!
  • wettbewerbsfähige Einkommen und Arbeitsbedingungen, die dem Qualifikationsniveau der Lehrkräfte entsprechen!
  • zusätzliche Mittel zur digitalen Qualifizierung von Lehrkräften sowie Ausstattung der Träger!
  • einen Anspruch auf adäquate Sprachförderung für alle Zugewanderten!
  • mehr Gestaltungsspielraum für Träger und Lehrkräfte, um den Lernweg der Teilnehmenden flexibler und individueller zu gestalten - auch mit digitalen Lernsettings!

(as)

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Forderungspapier Gesamtprogramm Sprache.
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Herrenberg-Urteil: Übergangsregelung bis Ende 2026

Die GEW berichtet in einem ausführlichen Beitrag über die Übergangsregelung für Honorarlehrkräfte und Lehrbeauftragte an Hochschulen. Es geht um das "Herrenberg-Urteil" zur (Schein)Selbstständigkeit und betrifft die meisten Kolleginnen und Kollegen im DaZ-Bereich. Lesenswert ist auch der Beitrag des Paritätischen Gesamtverbands.

 

Uni Osnabrück: Weiterbildung „Interkulturelle:r Trainer:in“

Am Institut für Psychologie der Universität Osnabrück startet ab April 2025 der nächste Durchgang der Weiterbildung "Interkulturelle:r Trainer:in"!

Zielgruppe der Weiterbildung sind Personen, die in einem interkulturellen Umfeld tätig sind, sich mit Fragen und Herausforderungen zunehmender Diversität und Interkulturalität beschäftigen, oder die sich auf eine zukünftige interkulturelle Tätigkeit vorbereiten möchten. Dabei kann es sich sowohl um SozialarbeiterInnen, Lehrende, TrainerInnen und BeraterInnen, als auch um Personalverantwortliche oder Führungskräfte handeln – überall begegnen sich Kulturen. Auch in der Vermittlung von Sprachen sind Kompetenzen im Umgang mit Diversität und Interkulturalität ein sehr wichtiger Erfolgsfaktor.

 

In fünf Modulen bietet das Angebot eine fundierte Qualifikation in folgenden Themenfeldern:

  • - Vermittlung didaktischer und methodischer Kompetenzen zur selbstständigen Gestaltung und Durchführung interkultureller Präsenz-/Online und Blended Learning Trainings mit verschiedenen Zielgruppen
  • - Inhaltliche und wissenschaftlich fundierte Auseinandersetzung mit den Themen Kultur, Interkulturalität und interkulturelle Kompetenzen
  • - Ausbau eigener interkultureller Kompetenzen und Aufbau eines eigenen Trainerprofils
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Weiterbildung Interkulturelle_r Trainer_
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„Working poor“ für Lehrende unter staatlicher Regie: Ergebnisse einer wissenschaftlichen Befragung unter Hamburger Lehrkräften

„Working poor“ für Lehrende unter staatlicher Regie: Ergebnisse einer wissenschaftlichen Befragung unter Hamburger Lehrkräften – Was kann, was muss Hamburg tun?“  Unter diesem Titel hatte die Hamburger GEW-Fachgruppe Erwachsenenbildung,  am 4.2.2025,  zu einer Veranstaltung eingeladen, in der die Ergebnisse einer wissenschaftlichen Befragung der Hamburger Lehrenden der VHS Hamburg vorgestellt und diskutiert wurden. Durch die Veranstaltung führten Detlef Zunker (Leiter der Fachgruppe) und Dirk Mescher (Geschäftsführer).

Im Fokus standen Arbeitsbedingungen, persönliche Zufriedenheit, Arbeitszufriedenheit und die wirtschaftliche Situation der Lehrenden. Podiumsgäste waren Prof. Dr. Julia Schütz (Fernuni Hagen), Tanja Chawla (Vorsitzende DGB Hamburg) und Thiemo Fojkar (Vorstandsvorsitzender Internationaler Bund Deutschland, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands der Träger beruflicher Bildung). Bildungspolitische Sprecher*innen von SPD, GRÜNEN, CDU und Linkspartei der Hamburgerischen Bürgerschaft waren ebenfalls eingeladen und wurden gefragt, was ihre Parteien nach der Wahl für  eine Verbesserung der Situation der Lehrenden tun wollen. NDR Kultur hat einen Beitrag über die Veranstaltung gesendet.

(clm)

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Befragung_Lehrende_VHS_Hamburg_Okt_Nov_2
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"Deutsch lernt man schon irgendwie…Oder?" Ein Diskussionsbeitrag zur DaZ-Situation

Als Wirtschaft und Gesellschaft sind wir auf Zuwanderung angewiesen, da es zu wenig Nachwuchs gibt. Dabei geht es vorrangig um qualifizierte Berufe, die nicht mit rudimentären Deutschkenntnissen auskommen. Zudem können Menschen ohne Sprachkenntnisse nicht wirklich verstehen, wie wir uns ein Zusammenleben nach geltendem Recht vorstellen. Wir haben als Land lange gelitten (Dreißigjähriger Krieg zwischen Protestanten und Katholiken, Duellzwang nach Beleidigung bis Ende des 19.Jahrhunderts, Diktatur im Dritten Reich), bis das Rechtssystem über Religion und Ehrenkodex stand, sodass wir uns im öffentlichen Raum zumeist angstfrei bewegen können und wir möchten natürlich, dass das so bleibt. Kurz und gut: Es ist dazu ein höheres Sprachniveau notwendig (mindestens B2). Leider sägt man gerade an den Grundlagen (Integrationskursen und Berufssprachkursen), die dafür notwendig sind.

 

In der Diskussion um Art und Umfang von Sprachkursen kommen selten DaF-Lehrende oder SprachwissenschaftlerInnen zu Wort. So kommt es zu dem Glauben, dass Erwachsene eine Fremdsprache sehr schnell oder einfach so nebenher lernen könnten, am besten noch mit einer App, die kaum etwas kostet.

 

Dieser Irrglaube führt natürlich erst einmal zu willkommenen Einsparungen, kostet gesamtgesellschaftlich aber im Endeffekt wesentlich mehr, da es zu Ausbildungsabbrüchen kommt, Arbeitnehmende überfordert sind und so doch nicht in dem anvisierten qualifizierten Beruf bestehen können etc.

 

In meinen zehn Jahren als Dozentin für Deutsch als Fremdsprache habe ich oft erlebt, dass Teilnehmende, die seit zehn Jahren in Deutschland leben und bislang keinen professionellen Deutschkurs besucht hatten, binnen acht Monaten von neu Zugewanderten „überholt“ wurden. Die „alten Hasen“ waren einfach nicht mehr motiviert, alles noch einmal zu lernen. Sie verfügten zwar über einen größeren Wortschatz und konnten Alltagsdialoge besser führen, aber die Schriftsprache war eine Katastrophe und auch beim Sprechen hatten sich falsche Grammatik und Aussprache so verfestigt, dass sie kaum umgelernt werden konnten. In der Sprachwissenschaft spricht man hier von Fossilierung, d.h. dass nach ca. drei Jahren falscher Anwendung ein Umlernen kaum mehr möglich ist. Das alles wäre nicht passiert, wenn sie die Sprache von Anfang an richtig gelernt hätten.

 

Wichtig ist dabei, dass der Deutschkurs nicht von Ehrenamtlichen oder unzureichend qualifizierten Lehrkräften durchgeführt wird, damit die Sprachentwicklung wirkungsvoll und effizient verläuft. So haben die Teilnehmenden schnell Erfolgserlebnisse und bleiben motiviert. Ab B2 können sie dann in die Ausbildungen und Betriebe gehen- davor ist es noch zu überfordernd für sie, da der Wortschatz noch nicht annähernd reicht, um dem Unterricht bzw. den Anweisungen und Kundenanfragen wirklich folgen zu können. Aber genau dies wird jetzt durch die Kürzungen untergraben. Da will man Leute, die etwas länger brauchen, um zu lernen, nicht weiter in Sprachkursen fördern und drängt sie in eine Ausbildung oder Arbeit, die sie überfordert. Ich habe zwei Jahre Deutschförderunterricht für Azubis mit Migrationshintergrund gegeben und gesehen, wie unrealistisch die Annahme ist, man könnte parallel mit wenigen Stunden Deutschunterricht pro Woche eine ganze Sprachstufe besser werden. Sie waren mit der Arbeit und dem Berufsschulunterricht alleine schon total überfordert, wenn sie unter der Sprachstufe B2 sind und haben gar keine Zeit zusätzlich zu lernen. Manche hatten sogar nur A2 und selbst bei B1 war es für sie kaum möglich, selbstständig ihre Hausaufgaben zu machen. Die Betriebe haben sie oft noch nicht einmal vier Stunden pro Woche für den Unterricht freigestellt- das ist viel zu wenig. Generell war es einfach für sie so frustrierend an allen Ecken überfordert zu sein und nicht wenige haben abgebrochen. Hätten sie B2 vorher abschließen dürfen, wäre die Situation anders gewesen- sie wären in den Betrieben besser einsetzbar gewesen und weniger hätten die Ausbildung abgebrochen bzw. mehr hätten bestanden.

 

Sprachkurse sollten also allen, die in Deutschland eine Bleibeperspektive haben, früh und umfangreich zur Verfügung stehen. Natürlich spricht überhaupt nichts dagegen, dass sie parallel Praxiserfahrung sammeln- das wäre sogar hilfreich und motivierend. Dennoch benötigt die Sprachentwicklung Zeit, Konzentration und Disziplin.

 

Die Basis eines guten Deutschunterrichts ist eine gut ausgebildete Lehrkraft, die sich ständig weiterbildet. Das ist kein Beruf, den man gut nebenberuflich machen kann. Als Integrationskurslehrer muss man schon jetzt Deutsch oder Deutsch als Fremdsprache studiert haben und wenn das Studium nur entfernt mit Sprache zu tun hatte, ist eine umfangreiche Fortbildung verpflichtend, die ein bis zwei Jahre dauert. Leider wird diese Ausbildung nicht entsprechend vergütet und jetzt steht für viele Lehrende sogar die Arbeitslosigkeit im Raum, weil man von staatlicher Seite Mittel streicht.

 

Für uns Lehrende war die Situation schon immer prekär: kurze, schlecht bezahlte Verträge, in der Mehrzahl nur Honorarverträge. Ich hätte mir nie vorgestellt, dass so etwas möglich ist, als ich damals diese Richtung gewählt habe. Ich habe gedacht, ein Beruf, der so hohe Qualifizierungsansprüche stellt und so arbeitsintensiv und wichtig ist, wird schon so bezahlt werden, dass man davon leben kann. Aber weit gefehlt. Das Honorar ist mit den Jahren etwas gestiegen, die Kosten und Abgaben aber auch. Ich habe nur zu Beginn auf Honorarbasis gearbeitet, da ich nichts anderes bekommen habe (was jetzt wieder der Fall ist). Die Sorgen und der Ärger als Honorarkraft waren groß. Nach allen Abzügen hatte ich ungefähr auf das Jahr gerechnet etwas über 1000 Euro netto im Monat bei 20 Unterrichtsstunden pro Woche. Vorbereitung und Korrekturarbeiten kamen noch unbezahlt oben drauf. Auch in Festanstellung blieb es bei etwas über 1000 Euro netto für 20 Stunden Unterricht pro Woche.

 

Das ist einfach ein unhaltbarer Zustand! Versucht man das Gehalt zu verhandeln, hört man nur, dass die Honorarsätze und Tarife unverhandelbar sind. Dieser Staat kann nicht davon ausgehen, dass unter diesen Arbeitsbedingungen Lehrer für Deutsch als Fremdsprache erhalten bleiben bzw. AbiturientInnen dieses Studium wählen. Jeder Mensch braucht einen Beruf, von dem er leben kann und eine angemessene Bezahlung drückt auch Wertschätzung und Respekt aus.

 

Der Bund, das Bundesamt für Migration bzw. die Arbeitsagenturen und Jobcenter stehen hier in der Verantwortung. Sie müssen dafür sorgen, dass die Bezahlung und Konditionen gerecht sind, damit es langfristig guten Deutschunterricht gibt.

 

Verfasst von Stephanie Koch (Dipl. Pädagogin mit dem Schwerpunkt Erwachsenenbildung, erstes Staatsexamen Lehramt Deutsch/Modulschwerpunkt Deutsch als Fremdsprache…, einjähriges Goethe-Studienprogramm) Lehrkraft für Deutsch als Fremdsprache (zurzeit arbeitssuchend)

 

Stephanie Koch: Deutsch als Fremdsprache vermitteln. Die wichtigsten Grundlagen in komprimierter Form

LinkedIn 

 

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Bundestag: Mehr Geld für die Integrationskurse

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat heute Abend ca. 262 Mio. Euro für die Integrationskurse in der vorläufigen Haushaltsführung freigegeben. Das BMI hatte eine Überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ca. 560 Mio. Euro für das ganze Jahr 2025 beantragt. Dies fand keine Mehrheit. Dem Kompromissvorschlag, die Mittel nur für den Zeitraum der vorläufigen Haushaltsführung freizugeben, wurde zugestimmt. Es wurden auch zusätzlich 70 Mio. Euro für die BSK beschlossen.

Die freigegeben zusätzlichen Mittel in Höhe von 262 Mio. Euro müssten bis Ende Juni reichen. Die I-Kurse können dann noch bis Ende August stattfinden. Es bleibt zu hoffen, dass die nächste Bundesregierung bis dahin im Amt ist und die weiteren Mittel dann freigegeben werden können. 

Das Bündnis DaF/DaZ-Lehrkräfte hatte am Wochenende alle Mitglieder des Haushaltsausschusses angeschrieben und gebeten, dem BMI-Antrag zuzustimmen. Bereits im Oktober hatten wir diesen Ausschuss darum gebeten, die damals geplante Halbierung der Mittel zu verhindern.  Auch andere Verbände waren diesbezüglich aktiv. Interessant ist in diesem Zusammenhang die Pressemitteilung des DVV.

(as)

Uni Augsburg: Umfrage zu KI-Tools im Sprachunterricht

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Sprachdidaktik und Learning Analytics der Universität Augsburg haben eine kurze, anonyme Umfrage entwickelt, die sich mit dem Einsatz von KI-Tools wie ChatGPT im Sprachunterricht befasst.

Im Fokus der Umfrage stehen Fragen wie:

  • Nutzen Sie KI-Tools wie ChatGPT in Ihrem Unterricht?
  • Wie stehen Sie dazu, und welche didaktisch-methodischen Veränderungen ergeben sich daraus?
  • Welche neuen Möglichkeiten und Herausforderungen sehen Sie für Ihren Unterricht?

Die Teilnahme dauert etwa 10 Minuten. Die Ergebnisse sollen praktische Empfehlungen für den Einsatz von KI im Sprachunterricht ermöglichen und fließen in den Band DaF/DaZ in Forschung und Lehre 7 – Lehren mit KI in DaF/DaZ ein, der noch dieses Jahr bei Frank & Timme erscheint. Gerne stellen wir Ihnen den Beitrag auf Anfrage zur Verfügung.

Wir würden uns freuen, wenn Sie die Autorinnen und Autoren der Umfrage unterstützen!

 

Dr. Zuzana Münch-Manková und Dr. Amadeus Pickal

Universität Augsburg

Demontage des Gesamtprogramms Sprache stoppen!

Bild von Dean Moriarty auf Pixabay
Bild von Dean Moriarty auf Pixabay

Verbände, Gewerkschaften und andere Akteure, die in der Erwachsenenbildung tätig sind, darunter auch das Bündnis DaF/DaZ-Lehrkräfte, haben einen Appell verfasst, in dem gegen die massive Reduzierung der Berufssprachkurse protestiert wird.

Wir fordern:

– Demontage des Gesamtprogramms Sprache stoppen!

– Eine bedarfsgerechte Mittelausstattung durch überplanmäßige Ausgaben muss sofort erfolgen!

– Berufssprachkurse mit dem Ziel B1 und B2 uneingeschränkt erhalten!

(as)

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Demontage_der_Sprachkurse stoppen.pdf
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VHS-Hamburg: Lehrkräfte und GEW erkämpfen mehr Geld

Die GEW Hamburg berichtet auf ihrer Webseite über eine großen Erfolg für die Kursleitenden an der VHS Hamburg und die GEW, denn die Hamburgische Bürgerschaft hat Beteiligung an der sozialen Absicherung für die Lehrenden der VHS Hamburg beschlossen.

"Die GEW Hamburg begrüßt die hälftige Beteiligung der Stadt an der sozialen Absicherung ab dem 1. Januar 2025 für die arbeitnehmerähnlichen Lehrenden der VHS Hamburg. „Dies ist ein richtiger Schritt der Freien und Hansestadt, endlich ihrer sozialen Verantwortung für die arbeitnehmerähnlichen Lehrenden gerecht zu werden. Die GEW Hamburg begrüßt das sehr“, so der Vorsitzende der GEW Hamburg, Sven Quiring. 

„Diese Verbesserungen wären aber nicht möglich gewesen ohne den jahrelangen gemeinsamen Druck von GEW und Kursleitendenvertretung der VHS Hamburg im Rahmen der Kampagne ‚VHS fair‘, so Quiring weiter. „Die Demonstrationen, Kundgebungen und die Beschwerden von mehr als 120 Lehrenden an den Senat haben in der Hamburger Öffentlichkeit breite Resonanz erzielt.“

„Diese Verbesserungen können aber nur ein erster Schritt zur Übernahme von sozialer Verantwortung durch VHS und Senat sein“, führt Dirk Mescher, Geschäftsführer der GEW Hamburg weiter aus, „zentral ist für uns bei den arbeitnehmerähnlichen Lehrenden außerdem eine Honorarfortzahlung im Krankheitsfall. Es kann nicht sein, dass Lehrende krank zur Arbeit gehen müssen, weil sie es sich die Genesung zu Hause nicht leisten können,“ so Mescher."

Mehr über den Kampf und die Forderungen der GEW ist auf der Webseite der Gruppe Erwachsenenbildung zu lesen. Wer mitmachen will, kann schon jetzt den Hamburger Appell unterzeichnen.

(as)

Akzeptanz und Verbesserungsvorschläge von Bildungsträgern und Lehrkräften zur Einführung von Job-BSK - Studie vom BBB, BVIB und Bündnis DaF/DaZ-Lehrkräfte

Am 21.November 2024 präsentierten das Bündnis DaF/DaZ-Lehrkräfte, der BVIB und der BBB die neue Studie in einer VK mit 45 Gästen.

Im Rahmen der Einführung der neuen Job-BSK (Spracherwerb mit Bezug zu einem konkreten Arbeitsplatz) durch den Job-Turbo der Bundesregierung zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten wurde eine Umfrage vom Berufsverband für Integrations- und Berufssprachkurse e. V. (BVIB), Bündnis DaF/DaZ-Lehrkräfte und Bundesverband der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband) e. V. (BBB) unter Bildungsträgern und Lehrkräften durchgeführt. Ziel dieser Umfrage war es, eine erste Einschätzung der Akzeptanz, der wahrgenommenen Relevanz und der Herausforderungen bei der Implementierung der neuen Job-BSK zu erhalten. Die Umfrage diente auch dazu, Feedback und Verbesserungsvorschläge von den direkt betroffenen Akteuren einzuholen.

Die Befragung richtete sich an zwei Hauptgruppen: Bildungsträger und Lehrkräfte, die in der Praxis mit der Umsetzung der neuen Kompetenzanforderungen befasst sind. Insgesamt nahmen 396 Personen an der Umfrage teil, wobei die Datenerhebung im Zeitraum vom 25.03.2024 bis 14.07.2024 stattfand.

Diese Auswertung fasst die wesentlichen Ergebnisse der Umfrage zusammen und bietet einen detaillierten Überblick über die Einschätzungen der beiden befragten Gruppen. Dabei werden sowohl allgemeine als auch spezifische Rückmeldungen berücksichtigt, um ein umfassendes Bild der aktuellen Situation zu zeichnen und mögliche Ansatzpunkte für zukünftige Verbesserungen zu identifizieren.

(clm)

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Studie_Job-BSK (1).pdf
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I-Kurse: Finanzierung gesichert, neue Regeln

Der Deutschlandfunk berichtet in einem kurzen Beitrag über eine Vereinbarung von Innenministerin Faeser mit Finanzminister Kukies. "Der Finanzbedarf der Integrationskurse werde so auch während einer vorläufigen Haushaltsführung gedeckt."

Außerdem wurde beschlossen, die Kurse stärker auf individuelle Lernvoraussetzungen auszurichten. Über die neuen Regeln für Integrationskurse informiert das BMI auf seiner Webseite.

(as)

 

Von Migration bis Digitalisierung: Über die Bedeutung der Weiterbildung

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„Warum sollten wir verstärkt auf Weiterbildung setzen?“ Diese Frage beantwortet Thiemo Fojkar, der Vorstandsvorsitzende des Internationalen Bundes (IB) und Vorsitzender des Bundesverbands der Träger beruflicher Bildung (BBB), am 16. September im Mannheimer Morgen: Berufliche Qualifizierung könne dabei helfen, die großen Probleme unserer Zeit zu lösen und werde dann zum Mittel gegen gesellschaftliche Spaltung. Thiemo Fojkar stellt in dem interessanten Beitrag dar, welche Rolle sprachliche und berufliche Aus- und Weiterbildung nicht nur für gelingende Integration und Verringerung des Fachkräftemangels, sondern auch für die Verringerung sozialer Ungleichheit und Armut, sowie für Umweltschutz und Digitalisierung spielt. Er resümiert, dass die Wirtschaft mitzöge,  falls Bund, Länder und Kommunen die richtigen Weichen stellten. Mehr

(clm)

Petition: Erhalten Sie Berufssprach- und Integrationskurse in Deutschland!

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Unser Bündnis unterstützt die Petition Erhalten Sie Berufssprach- und Integrationskurse in Deutschland! und ruft alle Kolleginnen und Kollegen dazu auf, sie zu unterzeichnen und zu bewerben.

Aus der Begründung: "Der radikale Sparkurs hätte untragbare Folgen: Nicht nur immense Wartezeiten für die Menschen, die an einem Kurs teilnehmen wollen: Auch Betriebe, die dringend Deutsch sprechende Mitarbeiter*innen suchen, verbleiben weiter in der Warteschleife. Lehrkräfte bekommen keine neuen Verträge, Verwaltungsmitarbeiter*innen müssen sich auf Kurzarbeit einstellen, angemietete Kursräume müssen abgemietet werden. Einige Träger werden wahrscheinlich in eine kritische wirtschaftliche Lage geraten. Ohne sie ist ein flächendeckendes Angebot an Integrationskursen langfristig jedoch nicht aufrechtzuerhalten.

Daher fordern wir, dass die Bundesregierung die notwendigen Mittel bereitstellt, um die Berufssprachkurse und Integrationskurse fortzusetzen und die Möglichkeit neuer Angebote im Jahr 2025 und darüber hinaus zu gewährleisten. Wir fordern im Einklang mit dem Paritätischen Gesamtverband eine Erhöhung der Mittel für Integrationskurse im Haushalt 2025 auf mindestens 1,1 Mrd. Euro sowie eine Erhöhung der Mittel für Berufssprachkurse, damit alle notwendigen Kurse angeboten werden können." 

Das BAMF und die Pleite eines Trägers

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay
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Was passiert mit den Honorarlehrkräften, wenn ein Träger pleitegeht? Ich hatte mir die Frage nie gestellt, denn ich habe immer für öffentliche Einrichtungen gearbeitet. Es sind jedoch meist die privaten Träger, die pleitegehen. Jetzt ist dies einer Freundin passiert. Dies  möchte ich zum Anlass nehmen, etwas zu unternehmen.

 

Zuerst sollte daran erinnert werden, wie der vom BAMF vorgegebene Rahmen bei Integrations - und Berufssprachkursen aussieht: Für all diese Kurse hat das BAMF bekanntlich einen Vertrag mit den Trägern. Es hat sich immer verweigert, direkt als Auftrag- bzw. Arbeitgeber für die Lehrkräfte aufzutreten. Das BAMF erwartet von den Trägern lediglich, dass sie mit den Geldern die Lehrkräfte vergüten.

 

Aber was passiert, wenn ein Träger das Geld für andere Kosten benutzt? In dem mir bekannten Fall hat ein Träger 2024 mit den Zuwendungen vom BAMF nicht die Lehrkräfte vergütet, sondern Corona-Hilfsmittel (SodEG) zurückgezahlt.

Infolge von Infektionsschutzmaßnahmen hatte der Träger im März 2020 vorübergehend schließen müssen und als Kompensation umfangreiche Hilfsmittel im Rahmen des Sozialdienstleister-Einsatz-Gesetzes (SodEG) zugesprochen bekommen. Diese Mittel waren derart umfangreich, dass der Träger eine Privatschule im Ausland aufbaute.

2023 stand dann die Rückzahlung der SodEG-Mittel an, das Geld war aber längst im Ausland. Um dies zu verschleiern, tätigte der Träger die SodEG-Rückzahlungen aus den laufenden BAMF-Mitteln, die zur Vergütung der Lehrkräfte bestimmt waren.

Dies führte dazu, dass die Lehrkräfte über Monate nicht oder verspätet bezahlt wurden. Einige Lehrkräfte haben den Träger verlassen, andere haben ihn verklagt. Inzwischen ist der Träger pleite und die Honorarlehrkräfte stehen ganz unten auf der Liste der Erstattungsberechtigten aus der Insolvenzmasse.

 

Daher frage ich, ob jemand der Leser*innen des Blogs vom DaF/DaZ-Bündnis ähnliche Fälle kennt. Wenn ja, wäre es sehr gut, an die Redaktion zu schreiben, was in diesen Fällen passiert ist.

 

Mit mehr Hintergrundwissen sollten wir uns an die zuständigen Abgeordnete im Bundestag mit der Frage wenden, wie die Struktur des BAMFs einen solchen Missbrauch ermöglicht und was zu ändern wäre, damit das nicht passiert. Eventuell könnte eine schriftliche Anfrage an das Bundesministerium des Inneren folgen.

(lgu)

 

 

BAMF-Kurse im Schatten der Haushaltsplanung 2025

Unser aktives Mitglied im Bündnis DaF/DaZ-Lehrkräfte, Simone Holzhäuser-Sutter, hat einen sehr aussagekräftigen Artikel über die GEW zur Situation der Lehrkräfte in Zusammenhang mit der Haushaltsplanung 2025 veröffentlicht.

 

In einer anderen Form. aber nicht weniger aussagekräftig, hat das SprecherInnenteam unseres Bündnisses vor einigen Tagen fast alle Mitglieder des Haushaltsausschusses und die BundesministerInnen Faeser und Heil angeschrieben. Inzwischen ist jedoch die Koalition zerbrochen, so dass die für den 14.11. geplante Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses zum Haushalt 2025 wohl nicht stattfinden wird.

 

(as)

Befragung zur Lage der Lehrenden in der Erwachsenenbildung in Hamburg

Die GEW Hamburg hat in den letzten Jahren Kampagnen zur Verbesserung der Arbeits- und Honorarbedingungen der Lehrenden in der Erwachsenenbildung in Hamburg durchgeführt – vielfach mit Erfolg (z.B. Honorarerhöhungen, Urlaubsentgelt für arbeitnehmerähnliche Lehrende, auch die hälftige Beteiligung an der sozialen Absicherung der Lehrenden an der VHS scheint bei Rot-Grün in den Fraktionen befürwortet zu werden).

 

Im Oktober 2024 starten wir als GEW Hamburg eine Befragung zur Lage der Hamburger Lehrkräfte in der Erwachsenenbildung. Wir wollen uns ein genaueres Bild über die berufliche Situation der Lehrenden in der Erwachsenenbildung / Weiterbildung machen, auch um eine wissenschaftlich fundierte Grundlage für weitere Aktionskonzepte zur Verbesserung der Bedingungen zu haben.

Diese Befragung wird von Prof. Julia Schütz von der Fernuniversität Hagen beratend und von Prof. Bernd Käpplinger, Universität Gießen, organisatorisch unterstützt. Auf den Gießener Uni-Servern läuft diese Online-Umfrage.

 

Diese Befragung werden wir natürlich unter all unseren Mitgliedern in der Erwachsenenbildung verbreiten. Sie steht aber auch allen Nicht-Mitgliedern offen. Wir bitten alle ums Mitmachen bei der Umfrage.

(gewh)