Herzlich willkommen auf der Startseite des Bündnis DaF/DaZ-Lehrkräfte
Wir sind eine bundesweite ehrenamtliche Initiative, die sich seit 2016 für bessere Arbeitsbedingungen von Honorarkräften und Festangestellten in der Erwachsenenbildung und von DaZ-Lehrkräften
im Schuldienst einsetzt. Unsere Website bietet dafür Informationen, Austausch und Kollegialität.
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Bis demnächst also!
Seit einigen Monaten haben viele Kolleg*innen Probleme mit der DRV, die im letzten Jahr ihre Bewertungskriterien bezüglich der Scheinselbstständigkeit geändert hat und zurzeit viele Kolleg*innen als scheinselbstständig einstuft. Pflichtlektüre für alle Dozent*innen ist auf jeden Fall der aktuelle und ausführliche Beitrag von anwalt.de, in dem auch auf die letzten Urteile eingegangen wird. Die GEW Bayern hat sich bereits vor fast einem Jahr dazu geäußert. Der ausführliche Beitrag ist in der GEW Zeitschrift DDS (Juni 2023, Seiten 7-8) zu finden.
Was bedeutet das für uns? Die Lehrkraft hat theoretisch nichts zu befürchten, solange sie ordnungsgemäß ihre Rentenversicherung gezahlt hat. In der Praxis kommt es im Fall einer Prüfung auch für Lehrkräfte zu Verwerfungen. Das Goethe-Institut reagierte 2017 auf die Prüfung, indem es eine große Zahl freier Dozent*innen quasi über Nacht auf die Straße setzte. Ganz anders die Reaktion einer kleinen Musikschule: Sie übernahm ihre freien Lehrkräfte in Festverträge (und wollte dies später, als die Gefahr der Prüfung gebannt schien, prompt wieder rückgängig machen). Nachdem die DRV beim Goethe-Institut Scheinselbstständigkeit festgestellt hatte, gab es aber viel Widerstand, auch von der Politik, und die DRV musste musste zurückrudern. Es kam zu einem Deal.
Wird bei einer DaZ-Lehrkraft Scheinselbstständigkeit festgestellt, gibt es viele mögliche Szenarien. Im Prinzip ist die Scheinselbstständigkeit das Problems der Trägers. Er müsste die Lehrkraft theoretisch einstellen. Im besten Fall bekommt sie also eine schöne feste Stelle. Die meisten Stellen sind aber nicht schön, denn man muss 40 UE pro Woche für ca. 3200 brutto monatlich schuften. Im schlimmsten Fall wird der Träger die Lehrkraft nicht mehr beschäftigen, falls er generell gegen Festanstellungen ist oder vielleicht wegen der Nachzahlungen schließen muss.
Wenn man sich bei der DRV anmeldet bzw. im Rahmen des Feststellungsverfahren einen Fragenkatalog zu bearbeiten hat, muss man genau überlegen, wie man die Fragen beantwortet bzw. was man ankreuzt. Oft aufgrund ihrer Ignoranz und Naivität machen viele neue Kolleg*innen große Fehler. Ohne den Träger oder die älteren Kolleg*innen zu fragen, geben Sie einfach an, dass der Träger das Lehrwerk vorgibt. Dabei ist es nicht selten so, dass der Träger es die Wahl des Lehrwerks den Lehrkräften überlässt, entweder jeder Person oder dem Kollegium, das sich dann für ein oder auch zwei, drei Lehrwerke entscheiden sollen. Die meisten Kolleg*innen gehen davon aus, dass die Unterrichtszeiten und auch der Ort wie in Stein gemeißelt sind. Aber oft kann man mit dem Träger eine andere Zeit und einen anderen Ort, falls der Träger mehrere Standorte hat oder Online-Unterricht anbietet. Wir können also oft mitbestimmen. Sehr wichtig ist das unternehmerische Risiko, das alle Freiberufler haben. Wenn der Kurs nicht zustande kommt, wir sehr lang krank sind oder es zum Lockdown kommt, dann hat unser Unternehmen ein großes Problem. Oder das Klassenbuch: Man kann auch selbst den Unterricht dokumentieren und die Dokumentation dem Träger großzügigerweise zur Verfügung stellen, wenn er es unbedingt haben möchte.
Wenn man große Angst vor der Scheinselbstständigkeit hat, dann sollte man vielleicht auf einige bequeme Vereinbarungen verzichten: Generalschlüssel, Schließfach, monatliche Honorarauszahlung usw. Hilfreich ist auch, wenn ein selbstständiger Dozent eine eigene Webseite hat, mit der er für sich und seine privaten Kurse wirbt. Generell wäre es hilfreich, der GEW beizutreten. Im Notfall bekommt man von der Gewerkschaft Rechtsberatung und auch Anwälte, falls es vors Gericht geht. Aber nicht rückwirkend, sondern nur für Fälle nach dem Beitritt.
Scheinselbstständigkeit ist ein hochkomplexes Thema. Was unter der Scheinselbstständigkeit zu verstehen ist, wird sehr gut von Haufe erklärt. Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung bietet eine kostenlose Beratung an. Grundsätzlich kann Scheinselbstständigkeit immer nur in einer Einzelfallprüfung festgestellt werden. Entscheidende Kriterien sind die wirtschaftliche Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit. Die Anzahl der Auftraggeber ist nicht entscheidend. Man kann auch nur einen haben und trotzdem nicht scheinselbstständig sein, wenn man nicht weisungsgebunden ist. Gibt es mehrere Auftraggeber, muss jedes Vertragsverhältnis für sich beurteilt werden. Wichtig sind Unterschiede zwischen Selbstständigen und Festangestellten, falls der Träger nicht nur Honorarkräfte beschäftigt. Die DRV schaut auch darauf, wer das unternehmerische Risiko trägt, wenn die Kurse ausfallen.
Scheinselbstständigkeit betrifft nicht nur Dozent*innen. Wir unterliegen sowieso der Rentenversicherungspflicht und zahlen, hoffentlich alle, unsere RV-Beiträge. Es gibt aber viele andere Selbstständige, bei denen es ganz anders aussieht und für die sich die DRV in erster Linie interessiert. Trotzdem kann dieses Problem sehr negative Auswirkungen auf die ganze Erwachsenenbildung haben.
(as)
Der NDR beschäftigt sich in seiner Reportage mit der Situation der freien Lehrkräfte an der Hamburger Volkshochschule. Die Honorare seien zu niedrig, und wegen des Honorarausfalls bei Krankheit müssten sich viele Lehrkräfte krank zur Arbeit schleppen.
(as)
Die typische Erwerbsform von DaF/DaZ-Dozentinnen und Dozenten ist die der Solo-Selbstständigkeit. Damit ist man rein rechtlich ein Kleinunternehmen ohne sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter - eine Rechts- und Arbeitsform, die es lange nicht in den Fokus der Politik geschafft hat. Aus diesem Klima der Nicht-Beachtung resultieren zahlreichen Nachteile hinsichtlich steuerlicher Behandlung, Renten- und Krankenabsicherung, Arbeitsschutz usw.
Um dagegen vorzugehen wurde 2012, als politisch orientierter Unternehmerverband, der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) e.V. gegründet. In seiner Satzung
steht: "Ausdrücklich eingeschlossen sind diejenigen, die mit Begriffen wie Solo- Selbstständige, “Einzelkämpfer”, Freelancer, freie Mitarbeiter, “Ich-AGs” usw. bezeichnet werden". Damit ist der
VGSD eine politische Kraft für die beruflichen Belange von Integrationskursleitern.
Da es in der politischen Landschaft noch weitere Berufsverbände gibt, die sich dem "Small Business" und der Berufsgruppe der Soloselbständigen widmen (etwa Künstler, Designer, Schriftsteller,
...) wurde 2017 die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (BAGSV) gegründet.
Diesem Verband gehören auch wir, das Bündnis DaF/DaZ-Lehrkräfte, an. Der Pool des BAGSV umfasst heute über 20 Initiativen, von denen die meisten aus organisatorischen Gründen als
Vereine organisiert sind. Er fungiert damit seit sieben Jahren als Meta-Verband, der mit Nachdruck und Erfolg die Interessen von Solo- und Kleinstunternehmer/innen in Berlin und der politischen
Landschaft insgesamt bündelt und vertritt.
So wurde auf Initiative der BAGSV der Abmahnmissbrauch stark eingeschränkt, der gerade Einzelunternehmer:innen übermäßig belastet. Es konnten die Mindestbeiträge zur freiwilligen Kranken- und
Pflegeversicherung um 56 Prozent gesenkt werden, nach Corona wurde auf Initiative des BAGSV die Neustarthilfe entwickelt. Aktuell bemüht sich der Verband darum, die Altersvorsorgepflicht deutlich
selbstständigen-freundlicher auszugestalten.
Wir gratulieren als Mitgliedsverband zu sieben erfolgreichen Jahren und freuen uns auf den gemeinsamen weiteren Weg!
(cw)
Sehr geehrte Lehrkräfte,
ich bin Ilona Beewen und studiere an der Carl von Ossietzky Universität in Oldenburg. Im Rahmen meines Studiums führe ich eine Umfrage durch, um zu untersuchen, inwiefern die englische Sprache im Deutschunterricht als Hindernis oder als Unterstützung betrachtet wird. Die Umfrage dauert etwa 10 Minuten und besteht aus 30 Fragen.
Ihre Meinung ist für meine Forschung von unschätzbarem Wert und ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie sich die Zeit nehmen würden, um an dieser Umfrage teilzunehmen. Die Umfrage ist anonym und alle Antworten werden streng vertraulich behandelt. Bitte beantworten Sie die Fragen so ehrlich wie möglich, um mir zu helfen, ein umfassendes Bild zu erhalten.
Vielen Dank für Ihre Teilnahme an dieser Umfrage. Wenn Sie Fragen haben, können Sie mich gerne über meine E-Mail-Adresse ilona.saathoff@uni-oldenburg.de kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ilona Beewen
"Schluss mit prekär" war das Motto der Demonstration am 29.1.2024 in Hamburg, an der mehr als 300 Kolleg*innen teilnahmen und für gerechte und faire Arbeitsbedingungen in der Erwachsenenbildung auf die Straße gingen. Die Demonstration, die von der Hamburger GEW-Fachgruppe Erwachsenenbildung organisiert wurde, startete vor der Landesgeschäftsstelle der Grünen und endete gegenüber dem Parlamentsbüro der SPD.
Sowohl Kolleg*innen aus der VHS als auch von privaten Trägern haben zum Teil unterstützt von Teilnehmenden ihrer Kurse, die sich mit ihren Lehrkräften solidarisierten, ihren Unmut kundgetan und vom Rot-Grünen Senat gefordert:
- endlich einen Branchentarifvertrag für die Erwachsenenbildung mit festen Stellen für die Lehrkräfte und einer Eingruppierung analog E13 TVöD
- endlich eine Obergrenze für Unterrichtseinheiten bei fest angestellten Lehrkräften:
nicht mehr als 25 Unterrichtseinheiten bei einer Vollzeitstelle
- endlich eine soziale Absicherung der arbeitnehmerähnlichen Honorarlehrkräfte bei der VHS und bei anderen Trägern: hälftige Beteiligung an den Sozialversicherungsbeiträgen, Ausfallhonorar bei Krankheit…
- endlich Honorare, von denen die Lehrkräfte leben können
- endlich von der Bürgerschaft eine entsprechende Ausstattung des Hamburger Haushalts und unterstützende Initiativen auf Bundesebene für die Belange der Lehrkräfte
- Schluss mit prekär!!
Es gab Solidaritätsadressen für uns aus mehreren Bundesländern. Auch Tanja Chawla, 1. Vorsitzende des DGB Hamburg, hat in einer viel beklatschten Rede ihre Solidarität mit unseren Forderungen ausgesprochen.
Das war die größte Demo der Erwachsenbildung seit langer Zeit in Hamburg. Es soll jetzt politische Gespräche mit den Fraktionen der SPD und den Grünen geben.
Unsere berechtigten Forderungen müssen sowohl in Hamburg als auch auf Bundesebene durchgesetzt werden.
(clm)
Das BAMF informiert in seinem aktuellen Trägerrundschreiben über die Einführung der Job-BSK. "Die Job-BSK sind inhaltlich und organisatorisch stark auf Tätigkeiten im Betrieb ausgerichtet und können einfach beim Arbeitgeber eingerichtet werden. Sie ergänzen das bestehende Angebot an Berufssprachkursen um einen wichtigen Baustein, die regulären Berufssprachkurse werden weiterhin eine wichtige Rolle bei einer potenzialadäquaten sprachlichen Qualifikation von Menschen mit Migrationshintergrund spielen. Mit den neuen Job-BSK möchten wir mit Ihnen neue Wege gehen. Den Kursträgern und Lehrkräften übertragen wir bei der Erprobung neue Gestaltungsfreiheit ebenso wie mehr Verantwortung. Insbesondere verzichten wir auf enge Vorgaben zu Kursinhalten und -organisation und für alle fachspezifischen Kurse, die nicht auf eine Prüfung vorbereiten, auf eine gesonderte Zulassung. Für eine auch generell passgenauere Kurszusteuerung kann bei Personen, die das Sprachniveau A2GER, aber nicht B1 GER im DTZ erreicht haben, zudem künftig nach Prüfung des Einzelfalls auf den Wiederholungskurs im Integrationskurs verzichtet werden."
Das pädagogische Konzept liegt dem Trägerrundschreiben bei.
(as)
Prof. Dr. Dieter Nittel ist eine Koryphäe der deutschen Erwachsenenbildung und lehrt, forscht und publiziert dazu seit Jahrzehnten in Ffm. Er und sein Team verantworten eine
Interviewreihe zum Thema Erwachsenenbildung, in der nun aktuell Dieter Hartmann (Bild links) Gesprächspartner war.
Hartmann wiederum ist in Berlin VHS-Dozent und Mit-Organisator der Initiative "VHS-Tarifvertrag
- VHS-DozentInnen verdienen mehr!", die sich für eine bessere soziale Absicherung sowie höhere Honorare von VHS-Lehrkräften einsetzt. Dazu gehört auch die Forderung nach einem Tarifvertrag
für arbeitnehmerähnliche VHS-Dozent*innen.
Nittel teilt als Begleittext zum Interview mit: "Das Interview mit
dem Berliner Kollegen Hartmann zeigt, dass der Zusammenschluss von Kursleiter*innen und ihr interessengeleitetes Handeln die materielle Lage des lehrenden Personals in einer Region
mittelfristig spürbar verbessern können." Das stimmt insofern, als dass die Berliner Kollegen u.a. ab dem vierten Krankentag ein Krankengeld, höhere Honorare und noch mehr ("das Berliner Modell") durchgesetzt haben.
Nittel weiter: "Der konkrete Vorschlag des Gesprächspartners – dass die Integrationskurse vom Modus der Vorbereitung in den der Begleitung einer Inklusion in den Arbeitsmarkt wechseln
sollten – unterstreicht seine berufspolitische Expertise."
Allerdings erkennt auch Nittel, dass es teilweise eher deprimierende Erfahrungen von Hartmann sind, wenn dieser über den Umgang mit Honorarkräften speziell in den I-Kursen an der VHS berichtet.
In einem überaus wissenschaftlichen Jargon heißt das dann bei Nittel: "Die in den Selbstbeschreibungen der Berufspraxis zum Ausdruck kommende „eingehüllte Rationalität“ steht in einem
auffälligen Kontrast zur Behäbigkeit und Innovationsfeindlichkeit der aktuellen Bildungspolitik."
Dieter Hartmann allerdings muss man größten Respekt zollen, wenn dieser vom jahrelangen Kampf mit den Beschäftigungspraktiken der VHS erzählt und interessanterweise ist dabei der entscheidende
Verbündete der Honorarkräfte beim Kampf um Sicherheit und Anerkennung die Gewerkschaft ver.di.
(cw)
Am Freitag, den 19.1.2024, hat eine Sprecherin des Bündnis DaF/DaZ-Lehrkräfte zusammen mit der Stellvertretenden Verbandsdirektorin des Deutschen Volkshochschulverbands DVV, Gundula Frieling, dem Vorsitzenden des Bundesverbandes der Träger beruflicher Bildung BBB, Thiemo Fojkar, und dem Geschäftsführer des BBB, Sören Kosanke, auf Einladung von Staatssekretärin Gebers BMAS an einem Austausch in großer Runde über den offenen Brief „Gesamtprogramm Sprache retten jetzt" und Möglichkeiten zur Weiterentwicklung der Vergütungs- und Kostenerstattungssystematik teilgenommen. Die Leiterin des Berufsverbands Integrations- und Berufssprachkurse BvIB war ebenfalls eingeladen, aber verhindert. Weitere teilnehmende Mitarbeiter*innen des BMAS waren neben Staatssekretärin Gebers, Dr. Anna Wilde, Leiterin Referat Migration, Bianca Leutgeb, Sachbearbeiterin, Fabian Langenbruch, Abteilung 1 Qualifizierung, Aus- und Weiterbildung, Fachkräftesicherung und Kristin Steinbring-May, Referat IIIa 6 Tarifvertragsrecht, Mindestlohnrecht, Entsenderecht.
Zunächst erhielt die Sprecherin des Bündnis DaF/DaZ-Lehrkräfte die Gelegenheit, die Arbeitssituation der Lehrkräfte im Gesamtprogramm Sprache darzustellen. Die Sprecherin des Bündnisses erläuterte unter Bezugnahme auf die aktuellen Daten des EvIK III den Widerspruch zwischen der dort genannten „hohen Arbeitszufriedenheit" der Lehrkräfte und der im Evik ebenfalls festgestellten Tatsache, dass die Träger „von einer hohen Anzahl an Honorarkräften sowie großen Schwierigkeiten, geeignetes Personal zu finden…" berichten. Sie stellte den Gegensatz von „hoher Arbeitszufriedenheit" und Prekariat dar, erläuterte prekäre Honorartätigkeit sowie prekäre Anstellung und fokussierte das Verhältnis von Arbeitszeiten und Vergütung. Sie belegte anhand der Daten des EvIK, dass die Mehrheit der Lehrkräfte de facto zwischen 20 und unter 30 Unterrichtseinheiten unterrichten und begründete dies damit, dass dauerhaft 35, 40 oder mehr Unterrichtseinheiten, nicht nur die Gesundheit der Lehrkräfte gefährden, sondern auch die Qualität des Unterrichts negativ beeinflussen würden. Sie erklärte, dass dies katastrophale Auswirkungen auf Vergütung und Rentenanwartschaft der Lehrkräfte hat, weil 20 bis unter 30 UE offiziell nur als Teilzeit gelten, da die umfangreichen Zusammenhangstätigkeiten weitgehend gratis erbracht werden müssten. Abschließend stellte sie fest, dass die nach wie vor prekären Beschäftigungsverhältnisse für Honorarlehrkräfte und angestellte Lehrkräfte die Hauptursache für den Mangel an qualifizierten Fachkräften im staatlichen Gesamtprogramm Sprache seien, der sich deutlich verstärken werde, da heute schon 18,1% der Integrationskurslehrkräfte 65 Jahre oder älter seien. Notwendig sei der Abschluss eines Branchentarifvertrags, in dem nicht nur eine Dynamisierung und Tarifierung der Vergütung der Lehrkräfte entsprechend der Lohnentwicklung in vergleichbaren Bereichen geregelt würde, sondern auch Entgeltstufen und eine feste Obergrenze für die UE bei einer Vollzeitstelle orientiert am Stand der Wissenschaft festgelegt würden.
Gundula Frieling erläuterte für den DVV, dass für die Träger eine vorausschauende Planung vonnöten sei. Sie schlug vor, die bisherige Fördersystematik der Kostenerstattung durch eine Sockelfinanzierung zu abzulösen, die bei 60–70 Prozent der bisherigen Förderung liegen könnte. Diese größere Planungssicherheit würde die Festanstellung von Lehrkräften erleichtern. Außerdem sei ein Bürokratieabbau unbedingt notwendig.
Thiemo Fojkar führte ebenfalls aus, dass eine finanzielle Planungssicherheit für die Träger Voraussetzung sei, um die notwendigen Verbesserungen für die Lehrkräfte umsetzen zu können. Er stellte fest, dass für ihn das Hauptziel sei, die Arbeitskräfte zu halten und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
(clm)
In "Forum Arbeit", der Zeitschrift der Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit e. V. (bag arbeit), erschien ein ausführliches Interview mit dem Bündnis DaF/DaZ-Lehrkräfte. Es geht und die Entstehung des Bündnisses, seine Struktur, Arbeitsweise und vor allem seine Ziele. "Das grundsätzliche Problem ist das Fehlen von Dauerstrukturen und die extreme Unterfinanzierung der Erwachsenenbildung."
(as)
Am 29.01.24 organisiert die Hamburger GEW eine Demo gegen prekäre Arbeitsbedingungen. Das Bündnis DaF/DaZ-Lehrkräfte unterstützt die Veranstaltung und ruft alle Kolleg*innen aus Hamburg und anderen Städten auf, an ihr teilzunehmen.
„Stadt der Guten Arbeit“ ist eine zentrale Forderung des Hamburger rot-grünen Koalitionsvertrages von 2020. Dort steht: „In allen von der Stadt beeinflussbaren Bereichen müssen die Prinzipien von „Guter Arbeit“ gewährleistet werden.“
In der Branche der Erwachsenenbildung ist das ganz und gar nicht der Fall. Hier arbeiten die Lehrkräfte (es sind etwa genauso viele wie an den Hamburger Schulen) weitgehend prekär, das heißt zu schlechten Honoraren und Löhnen, von denen man kaum leben geschweige denn eine Familie ernähren kann, ohne soziale Absicherung wie Kranken—oder Rentenversicherung, ohne Tarifverträge. Das sind die Prinzipien schlechter Arbeit.
Die Lehrkräfte und die GEW als ihre Gewerkschaft sind nicht bereit, das länger hinzunehmen. Wir leisten gesellschaftlich wertvolle Arbeit. In Integrations- und Sprachkursen, in der Alphabetisierung, in der politischen Bildung, in der beruflichen Aus- und Fortbildung."
"Wir fordern:
- endlich einen Branchentarifvertrag für die Erwachsenenbildung mit festen Stellen für die Lehrkräfte und einer Eingruppierung analog E13 TVöD
- endlich eine Obergrenze für Unterrichtseinheiten bei fest angestellten Lehrkräften: nicht mehr als 25 Unterrichtseinheiten bei einer Vollzeitstelle
- endlich eine soziale Absicherung der arbeitnehmerähnlichen Honorarlehrkräfte bei der VHS und bei anderen Trägern: hälftige Beteiligung an den Sozialversicherungsbeiträgen, Ausfallhonorar bei Krankheit…
- endlich Honorare, von denen die Lehrkräfte leben können
- endlich von der Bürgerschaft eine entsprechende Ausstattung des Hamburger Haushalts und unterstützende Initiativen auf Bundesebene für die Belange der Lehrkräfte"
(as)
In der Rheinischen Post ist gestern ein Interview mit einem der SprecherInnen des Bündnisses DaF/DaZ-Lehrkräfte erschienen. Es werden vor allem Gründe für die nicht guten Prüfungsergebnisse in den I-Kursen und die prekären Arbeitsbedingungen in der Branche thematisiert.
Vor kurzem erschienen in der Presse zwei Artikel, die sich mit dem DaF/DaZ-Bereich befassen.
Die Zeit berichtet in ihrem Beitrag "Integrations-Lehrkräfte fordern bessere Arbeitsbedingungen" über die Forderungen der Lehrkräfte der Integrations- und Berufssprachkurse an der Volkshochschule Hamburg, ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern. Es geht vor allem um die Lage der Arbeitnehmerähnlichen. "Es liegt aber nicht nur am BAMF, sondern in der Hand des Hamburger Senats, endlich etwas für uns Lehrkräfte zu tun», heißt es in Schreiben einiger Lehrkräfte an Mitglieder des Hamburger Senats. «Die Stadtstaaten Berlin und Bremen haben es vor Jahren vorgemacht, dort werden Sozialleistungen anteilig übernommen, im Krankheitsfall gibt es eine Lohnfortzahlung."
Die Zeit erwähnt auch die von der Hamburger GEW geplante Demo am 29.01.
In dem Beitrag der Rheinischen Post "Was sich bei Sprachkursen für Migranten ändern muss" geht es um die Kursabbrüche und Erfolgsquote in den I-Kursen, die Qualität der Kurse und um das angestrebte Niveau.
(as)
Alle Meldungen aus 2023.
Work in Progress Diese Seite wird soeben noch gefüllt.
Das SprecherInnenteam das Bündnisses wünscht euch allen ein frohes Weihnachtsfest bzw. schöne Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
Das Bündnis DaF/DaZ-Lehrkräfte war auch in diesem Jahr fleißig und hat sich an politische Institutionen und Medien gewandt und z.B. wesentlich dazu beigetragen, die Erhöhung des Mindesthonorars auf 43,92 € zu erreichen. Natürlich ist es viel zu wenig. Und es ist nicht zu verstehen, warum es nur für die BSK gilt. Natürlich haben wir das BAMF und das BMI nach dem Grund gefragt. Die Antwort? Eine Erhöhung der Trägerpauschale für die I-Kurse sei nicht notwendig, weil es zurzeit sehr viele TN gebe, sodass die Träger höheren Gewinn erzielen könnten. Abgesehen davon, dass die Träger das bestimmt anders sehen, bedeutet das nicht, dass auch die Lehrkräfte mehr verdienen, denn unser Verdienst hängt doch nicht von der Anzahl der TN ab. Und je mehr TN pro Gruppe, desto mehr Arbeit. Und die hohe Inflation hat dazu geführt, dass unser Einkommen erheblich gesunken ist. Das BMI ignoriert unsere Bitte um einen Inflationsausgleich und die im Maßgabebeschluss des Bundestages versprochene Anpassung des Mindesthonorars.
Im nächsten Jahr wollen wir u.a. um die fällige Anpassung des Mindesthonorars in den IK kämpfen. Wir schaffen es aber nicht allein und erinnern an unser Motto: "Nur gemeinsam sind wir stark und können etwas erreichen!" Unser Bündnis ist für alle offen und lebt von eurem Engagement. Unser Verdienst wurde in den letzten Jahren nicht automatisch von 23 € auf ca. 42 bzw. 44 € erhöht. Es wurde erkämpft! Wer sein Einkommen und seine Arbeitsbedingungen verbessern will, muss was tun und sich z.B. in unserem Bündnis engagieren. Jammern und schimpfen im Lehrerzimmer oder auf Facebook hilft nicht!
Und im nächsten Jahr kommen große Veränderungen im BSK-Bereich auf uns zu. Außerdem arbeiten wir weiterhin an der Faktorisierung des Unterrichts, damit die Verträge mit 40 UE pro Woche endlich der Geschichte angehören.
(as)
"Mit einem Jobturbo will die Bundesregierung Geflüchtete schneller in Arbeit bringen. Sie sollen enger betreut und gezielter vermittelt werden." heißt es in der Mitteilung des BMAS. „Wir wollen dafür sorgen, dass anerkannte Geflüchtete, die im Bürgergeld und arbeitsfähig sind, mit einem Jobturbo schneller in Arbeit gebracht werden“, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil in Berlin. Konkret heißt das: Wer einen Integrationskurs absolviert hat, soll so schnell wie möglich Arbeitserfahrung sammeln und sinnvoll weiter qualifiziert werden."