Herzlich willkommen auf der Startseite des Bündnis DaF/DaZ-Lehrkräfte
Wir sind eine bundesweite ehrenamtliche Initiative, die sich seit 2016 für bessere Arbeitsbedingungen von Honorarkräften und Festangestellten in der Erwachsenenbildung und von DaZ-Lehrkräften
im Schuldienst einsetzt. Unsere Website bietet dafür Informationen, Austausch und Kollegialität.
Sie lebt vom Mitmachen und liefert Dir neueste Informationen zu unserer Lage und unseren Zielen sowie Aktivitäten - wenn Du Dich
- in den Newsletter einträgst oder
- als Kontaktperson unverbindlich meldest.
Bis demnächst also!
Die Hamburger GEW berichtet über die neueste Aktion der "VHS fair"-Initiative.
"Am 29. August waren über 20 Lehrende aus der Erwachsenenbildung bei der Schulausschusssitzung mit den nagelneuen T-Shirts „VHS fair - Schluss mit prekär“ präsent. Ein Spalier der Lehrenden erinnerte die Ausschussmitglieder an das Thema "Soziale Absicherung und Honorarfortzahlung im Krankheitsfall". Mehr auf der Webseite der GEW.
(as)
"Freiberufliche Lehrende müssen ... als"selbständige Lehrer" ... von der Umsatzsteuer befreit werden, ..." so steht es in der Pressemitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Selbstständigenverbände (BAGSV), der auch das Bündnis DaF/DaZ-Lehrkräfte angehört.
Infolge einer EU-Richtlinie soll das bislang geltende Umsatzsteuergesetz eine Änderung erfahren, das selbstständige Lehrende zur Umsatzsteuer verpflichten könnte. Damit das nicht geschieht, zeichnete das Bündnis DaF/DaZ-Lehrkräfte gemeinsam mit über 30 Verbänden innerhalb der BAGSV mittels eines gemeinsamen Positionspapiers für eine Umsatzsteuerbefreiung.
Darüber hinaus unterstützt die BAGSV die Petition zur UST-Befreiung von Musiklehrkräften.
(chh)
Prof. Nittel, Fernuniversität Hagen, Bereich Erwachsenenbildung, führt zurzeit ein besonderes Interviewformat, genannt "Interviewmarathon, Dialog zur Erwachsenenbildung" durch.
Hier kommen auch Kolleginnen, sowohl anonym als auch offen, auch aus unserem Bündnis, zu Wort. Sie sprechen über ihre Arbeitsbedingungen und über die Gesamtsituation in den I-Kursen bzw. in den BSK-Kursen.... auf jeden Fall hörenswert!
Im Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2025 war ursprünglich geplant worden, die Mittel für Integrationskurse um mehr als die Hälfte zu kürzen. Der Haushaltsentwurf wurde kurz vor der Veröffentlichung noch einmal geändert. Dort steht nicht mehr, dass Kürzungen im Integrationskursbereich geplant seien. Im Haushaltsentwurf steht auf S. 16:
„Da sich die finanziellen Bedarfe im Bereich der Integrationskurse noch nicht abschließend beziffern lassen, wird die Bundesregierung die finanzielle Ausstattung des Integrationskursbereichs auch im Lichte der weiteren gesamtwirtschaftlichen Entwicklung im Rahmen der parlamentarischen Haushaltsberatungen zum Haushalt 2025 neu bewerten.“
In der unten befindlichen Pressemitteilung äußern sich viele Verbände, die sich mit der Integrationsarbeit befassen, zu diesem Thema und machen eigene Vorschläge.
U.a. heißt es dort: "Spracherwerb ist die Voraussetzung für gelingende Integration und damit auch für die Sicherheit und den Zusammenhalt der demokratischen Gesellschaft sowie für die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland durch Arbeits- und Fachkräfteeinwanderung.
Schon in diesem Jahr kann der Bedarf an Sprachkursen nicht gedeckt werden. Das sagt auch die Bundesregierung selbst.
Höhere Investitionen in Integration zahlen sich aus!
Ein Rekordhoch von 70% erreichte die Erwerbstätigenquote von Eingewanderten in Deutschland 2022 laut OECD und übertraf damit die Quoten anderer EU-Vergleichsländer. Besonders hervorgehoben werden dabei die positiven Auswirkungen der Sprachförderung auf die Erwerbstätigkeit von Eingewanderten. "Die Sprachkenntnisse Eingewanderter haben sich in Deutschland stärker verbessert als in den meisten anderen EU-Ländern."
Mehrbedarfe für effizientere Arbeitsmarktintegration von Geringqualifizierten, Hochqualifizierten und einwanderungsbereiten Arbeitskräften
Eine effizientere Arbeitsmarktintegration geringqualifizierter und hochqualifizierter Einwanderer sowie einwanderungsbereiter Arbeits- und Fachkräfte aus dem Ausland in den deutschen Arbeitsmarkt verursacht jedoch Mehrbedarfe für die Weiterbildung, zu der das staatliche Gesamtprogramm Sprache gehört, z.B. für passgenauere Kurszuweisungen und kleinere Gruppen.
Neben einer bedarfsgerechten Mittelausstattung benötigt das Gesamtprogramm Sprache zusätzliche Investitionen ebenso für:
• eine angemessene Vergütung – unabhängig vom Status – hochqualifizierter Lehrkräfte, um dem drohenden Fachkräftemangel auch in der Weiterbildung entgegenzutreten,
• eine angemessene Vergütung der Leistungen der Träger, um flexiblere und bedarfsgerechtere Angebote zu ermöglichen,
• und eine umfassende Digitalisierung der Lernangebote."
(as)
Das Bündnis DaF/DaZ-Lehrkräfte ruft dazu auf, die Petition "Brücken statt Mauern: Sprachkurse für Zugewanderte müssen bleiben!" zu unterschreiben und zu verbreiten.
"Sehr geehrte Frau Faeser,
im kommenden Jahr plant die Bundesregierung, die Gelder für Integrations-, Sprach- und Alphabetisierungskurse für Zuwanderer um mehr als die Hälfte zu kürzen: von 1,1 Mrd. auf 500 Millionen Euro. Genau diese Kurse ermöglichen es aber den Zugewanderten nicht nur, die Sprache zu lernen, sondern auch viel über die deutsche Gesellschaft zu erfahren und mit den Menschen in Deutschland in Kontakt zu kommen. Und nur mit ausreichenden Sprachkenntnissen wird es ihnen gelingen, Arbeit zu finden.
Die Mittel für alle diese Kurse dürfen nicht gekürzt werden, sie müssen in vollem Umfang erhalten bleiben! Auch in den kommenden Jahren werden wir in Deutschland Arbeitskräfte dringend brauchen, nicht nur Akademiker, sondern auch im Gesundheitswesen, im Handwerk und in der Gastronomie. Schon heute haben 13 Prozent aller LehrerInnen, 28 Prozent aller Ärzte/Ärztinnen, 29 Prozent aller Paket- und Briefboten und 41 Prozent der Reinigungskräfte einen Migrationshintergrund.
Wenn Sie es mit der Integration und dem Kampf gegen den Fachkräfte- und Arbeitskräftemangel ernst meinen, nehmen Sie diese Pläne sofort zurück!" (....)
Am 27.6.2024 fand ein Fachgespräch zum Thema "Statusfeststellungsverfahren der DRV für freiberuflich tätige Fachkräfte in der Weiterbildung" im Paul-Löbe-Haus in Berlin statt. Teilnehmende waren SPD-Abgeordnete des Ausschusses für Arbeit und Soziales sowie Vertreter*innen verschiedener Verbände, wie BBB, DVV, BVIB u.a.. Auch eine Vertreterin des Bündnisses DaF/DaZ-Lehrkräfte war dabei.
Dr. Martin Rosemann, Sprecher für Arbeit und Soziales, Bernd Rützel, Vorsitzender des Ausschusses für Arbeit und Soziales, Angela Hohmann, Themenschwerpunkt Beitrags- und Versicherungsrecht in der gesetzlichen Sozialversicherung, Manuel Gava, Themen prekäre Beschäftigungsverhältnisse und Selbstständigkeit, und Natalie Pawlik haben mit den Vertreter*innen der Bildungsbranche diskutiert. Die Vertreter*innen der Träger machten deutlich, dass die Auslegung des "Herrenbergurteils" durch die DRV gravierende Auswirkungen nicht nur auf das Gesamtprogramm Sprache, sondern auf die gesamte Erwachsenenbildung habe. Der Einsatz von Honorardozent*innen sei notwendig, um flexibel reagieren zu können. Es wurde beschlossen, weiter im Gespräch zu bleiben, um eine Lösung zu finden.
Die Vertreterin des Bündnisses DaF/DaZ-Lehrkräfte stellte fest:
Grundsätzlich sind Festanstellungen zu begrüßen. So prekär, wie sie jetzt sind, sind sie jedoch nicht akzeptabel!!! Die Kolleg*innen, die jetzt aufgrund des Herrenbergurteils eine prekäre Anstellung annehmen sollen, müssten dann viel mehr arbeiten für deutlich weniger Vergütung. Aus diesem Grund würden viele Lehrkräfte lieber das Gesamtprogramm Sprache verlassen, als von einer prekären Honorarstelle in ein noch prekäreres Angestelltenverhältnis zu wechseln, wodurch sich der Fachkräftemangel an hochqualifizierten DaZ-Lehrkräften weiter verschärfen würde.
Konkurrenzfähige Löhne und Arbeitsbedingungen wie in anderen Lehrberufen wären notwendig, um Festanstellungen nicht nur für heute schon tätige Lehrkräfte attraktiv zu gestalten, sondern auch für den dringend benötigten akademischen Nachwuchs.
Grundsätzlich sollte es auch weiterhin möglich sein, in der Erwachsenenbildung selbstständig zu arbeiten. Die Entscheidung von Menschen, die sich aufgrund ihrer Lebenseinstellung bzw. Lebensplanung bewusst dafür entschieden haben, nicht angestellt arbeiten zu wollen, sollte akzeptiert werden.
Auch gibt es Gründe, die sich aus der Struktur des Gesamtprogramms Sprache ergeben, die Honorartätigkeit erfordern. Wie sollen Prüfungen im Gesamtprogramm Sprache abgenommen werden, wenn die dafür vorgeschriebenen externen Prüfer*innen nach der Logik der DRV Festangestellte des Trägers sein müssen?
FAZIT: Die Auslegung des Herrenbergurteils durch die DRV ignoriert die jetzige Struktur des Gesamtprogramms Sprache. Abgesehen von Festanstellungen mit konkurrenzfähigen Löhnen und Arbeitsbedingungen wie in anderen Lehrberufen, die notwendig wären, sollte es ebenfalls möglich sein, weiterhin als Honorarkraft tätig zu sein. Damit auch in Zukunft ausreichend hochqualifizierte Lehrkräfte für die Integration von Migrant*innen und die Arbeits- und Fachkräftegewinnung zur Verfügung stehen, ist, aus oben dargestellten Gründen, eine deutlich bessere Finanzierung des Gesamtprogramms Sprache notwendig.
(clm)
Vor einer Woche wurde eine Petition gestartet, die auch für viele freiberufliche DaFZ-Lehrkräfte von Interesse sein dürfte: Rettet die Selbstständigkeit im Yoga, Sport, Fitness und Tanz!
(as)
Öffentlicher Unterricht der VHS-Lehrenden auf dem Hamburger Rathausmarkt am 18.06.24
Mehr als hundert Lehrende und viele Teilnehmer*innen haben am 18.06.24 zwischen 11 und 13 Uhr dem Senat demonstrativ erklärt, was es heißt, ohne soziale Absicherung und ohne Honorarfortzahlung im Krankheitsfall an der VHS Hamburg arbeitnehmerähnlich, aber als Honorarkraft Seminare durchzuführen.
Unterrichtseinheiten aus Deutsch-Integrations- und Berufssprachkursen, Italienisch und Spanisch wurden gezeigt. Alle mit Bezug auf die fehlende soziale Absicherung.
Und dabei wurde immer wieder an die Verantwortung des Hamburger Senats für die Arbeitsbedingungen an der VHS Hamburg hingewiesen. Rot-Grün haben in ihrem Koalitionsprogramm die Vereinbarung, dass überall, wo der Senat es umsetzen kann die Prinzipien von „Guter Arbeit“ gewährleistet sein müssen.
Das ist bei der VHS Hamburg nicht der Fall, sondern das ist schlechte Arbeit, so der Vorsitzende der GEW Hamburg, Sven Quiring. Dafür müsse das Geld in den nächsten Doppelhaushalt 25/26 eingestellt werden, der vom 17.- 19.06.26 vom Senat im Rathaus beraten wird.
Es berichteten der NDR und das Hamburger Abendblatt. Weitere Infos erhaltet ihr auf der Webseite der GEW Hamburg. Es gibt eine Fotostory und ein Aktionsvideo.
"Land der Chancen- Arbeits - und Fachkräftekongress" war der Titel der Veranstaltung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN, die am 18.06.2024 im Paul-Löbe-Haus in Berlin stattfand. Zwei Vertreterinnen des SprecherInnenteams Bündnis DaF/DaZ-Lehrkräfte (links und in der Mitte auf dem Foto) nahmen daran teil.
Die Frage, wie Politik "einer der größten wirtschaftspolitischen Herausforderungen unserer Zeit", dem Mangel an Arbeits- und Fachkräften, begegnen kann, stand im Fokus der Veranstaltung und wurde in Vorträgen aus Wissenschaft, Politik und Praxis aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet und mit den Gästen diskutiert. Nach der Einführung von Katharina Dröge, MdB Fraktionsvorsitzende, den Keynotes von Prof. Dr. Ulrike Malmendier, Mitglied des Sachverständigenrates der Wirtschaft, und Annalena Baerbock, Bundesministerin des Auswärtigen Amtes, folgte eine Podiumsdiskussion.
Anschließend standen 12 "Ideenlabore" zur Auswahl, in denen die Gäste mit Abgeordnet*innen und Expert*innen sprechen und Ideen und Vorschläge einbringen konnten. In dem Ideenlabor "Zukunft Willkommen: Wie wir Arbeit in der Migrationsgesellschaft gestalten" mit Filiz Polat MdB , Parlamentarische Geschäftsführerin und stv. Mitglied im Ausschuss für Inneres und Heimat (rechts auf dem Foto), wies ein Mitglied des Sprecher*innenteams Bündnis DaF/DaZ-Lehrkräfte darauf hin, dass schon in den einführenden Vorträgen und den ganzen Tag fortlaufend die Bedeutung von Weiterbildung, Qualifizierung und Sprachkursen für gelingende Arbeits- und Fachkräfteintegration betont wurde. Die Vertreterin des Bündnis DaF/DaZ fokussierte den Zusammenhang zwischen der chronischen Unterfinanzierung der Erwachsenenbildung in Deutschland und prekären Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte. Sie forderte die Politik auf, sich für eine deutlich bessere Finanzierung der Erwachsenenbildung, zu der auch das Gesamtprogramm Sprache zählt, einzusetzen, damit bessere Arbeitsbedingungen und Vergütung den Beruf attraktiver machen und die Arbeits- und Fachkräfteintegration gelingen kann.
(clm)
Aufruf zur Kundgebung "Sicherheit für Honorarkräfte" am 26.6. von 18:30 bis 19:30 auf dem Theo-Burauen-Platz!
Anlässlich der Sondersitzung des Ausschusses für Schule & Weiterbildung im Rat der Stadt Köln wollen wir - die VHS Lehrkräfte - klarmachen: Regulär statt prekär!
Das sogenannte Herrenberg-Urteil verdeutlicht, dass die Sozialgerichte der von den Kommunen jahrzehntelang getätigten Praxis der Honorarverträge (und damit maximaler Unsicherheit und prekärer Beschäftigung für die Lehrkräfte) endlich einen Riegel vorschieben! Wir fordern den Stadtrat auf: Kümmert euch endlich um eure VHS Dozent:innen, die hier Bildung auf hohem Niveau sichern! Schluss mit prekärer Beschäftigung!
Unten befindet sich die Gemeinsame Pressemitteilung der Fachgruppe Erwachsenenbildung der GEW Köln und des Dozierendenrates der VHS Köln vom 20.06.2024.
(gew)
Seit Jahren protestieren VHS-Kursleitende mit Unterstützung der GEW unter dem Motto „VHS Fair!“ für bessere Arbeitsbedingungen und eine bessere Bezahlung. Von Sprachkursen über Kunstworkshops bis hin zu digitalen Kompetenzen bieten die Lehrkräfte ein breites Spektrum an Kursen an.
Was es bedeutet, in der „Stadt der guten Arbeit“ (so die Hamburger SPD) als Lehrkraft in der Erwachsenenbildung ohne soziale Absicherung zu unterrichten, schildern VHS-Dozierende am Dienstag, 18. Juni, von 11 bis 13 Uhr auf dem Hamburger Rathausmarkt. Mehr zu der Aktion.
Die GEW fordert, dass im Haushalt 2025/26 der Schulbehörde eine Million Euro mehr für die VHS eingestellt werden. Neben den Arbeitgeberanteilen für die Sozialversicherungen soll die Behörde auch die Fortzahlung der Honorare im Krankheitsfall übernehmen. Auch außerschulische Bildung gibt es nicht zum Nulltarif. Wenn dem Senat und den ihn tragenden Parteien die VHS wirklich so viel wert ist, wie sie in Sonntagsreden behaupten, dann müssen sie jetzt im Haushalt die Weichen dafür stellen. Wenn sich nichts ändert, werden wir das Thema auch zu einem unserer Schwerpunkte im Bürgerschaftswahlkampf.
"Migrationsabkommen – Wie wir Einwanderung gut regeln können" war der Titel der Migrationskonferenz der SPD-Fraktion, die am 03.06.2024 in Berlin im Paul-Löbe-Haus stattfand. Der Titel war zugleich Programm, denn diskutiert wurde nicht nur die Frage, wie Migrationsabkommen die Steuerung von Migration unterstützen können, sondern auch wie gute Integration gelingen kann. Ziel der Konferenz war der Dialog zwischen den Mitgliedern der SPD-Bundestagsfraktion und Gästen, die durch ihre Arbeit Migration bzw. Integration in der Gesellschaft möglich machen.
Nach der Eröffnung durch Sebastian Hartmann (MdB, innenpolitischer Sprecher) und Dr. Rolf Mützenich (MdB, SPD-Fraktionsvorsitzender) folgten Keynotes von Mahmut Özdemir (MdB, Staatssekretär im BMI) Svenja Schulze (MdB, Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) und Joachim Stamp (Sonderbevollmächtigter für Migrationsabkommen) mit anschließender Podiumsdiskussion.
Die Gäste konnten an einem von vier zur Auswahl stehenden Workshops teilnehmen und den Abgeordnet*innen dringende Anliegen vortragen. Ein Mitglied des SprecherInnen-Teams des Bündnisses DaF/DaZ-Lehrkräfte nahm am Workshop: "Von guter Integration bis Rückführung abgelehnter Asylsuchender" teil und fokussierte die Notwendigkeit einer deutlich besseren Finanzierung des Gesamtprogramms Sprache. Stichworte waren (Sockelfinanzierung, Lehrkräftemangel aufgrund prekärer Arbeitsverhältnisse, Scheinselbstständigkeit, Kursgröße).
(clm)
Der ausführliche Beitrag „Bei Sprach- und Integrationskursen droht Chaos mit Ansage“ thematisiert das Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts von 2022 und seine Folgen für Integrations- und Berufssprachkurse.
Aufgrund eines Protokollvermerks: „Selbstgestalteter Unterricht auf der Grundlage von Lehrplänen als Rahmenvorgaben geht nicht mit typischen unternehmerischen Freiheiten einher“ sei die DRV nun der Meinung, dass Honorarkräfte "sozialversicherungspflichtige Beschäftigte" seien.
Die Ansichten zahlreicher Akteure (Arbeitgeberverband BBB, GEW, Bündnis DaF/DaZ-Lehrkräfte, Vertreter*innen verschiedener Parteien) werden genannt.
Bereits vor einigen Tagen hat sich DIE ZEIT mit dem Thema befasst: Deutsch lernen : Deutsch für Anfänger | ZEIT Arbeit
Aus der Berliner Perspektive wird das Thema im Tagesspiegel behandelt: Krise der Berliner Volkshochschulen: Tausende Sprach- und Integrationskurse in Gefahr (tagesspiegel.de)
Alle drei Artikel befinden sich hinter der Bezahlschranke. Ein (fast) kostenloses Probeabo ermöglicht jedoch den sofortigen Zugang.
Die GEW schlägt in ihrer Pressemitteilung (unten als PDF) Tarifverträge in der Weiterbildung vor. "Diese sollten auf dem Niveau des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) liegen – bei einer Unterrichtsverpflichtung von maximal 25 Einheiten pro Woche in Vollzeit. „Damit die Träger das leisten können, müssen Bund, Länder und Kommunen sie entsprechend refinanzieren. So werden ein qualitativ gutes Angebot und gute Arbeit möglich“, sagte Ralf Becker, GEW-Vorstandsmitglied für Berufliche Bildung und Weiterbildung, am Dienstag in Frankfurt a.M. „Bildung ist eine staatliche Aufgabe. Damit dort, wo staatliche Gelder fließen, auch gute Arbeitsbedingungen herrschen, setzt sich die GEW für ein Bundestariftreuegesetz ein, wie es die Ampelregierung im Koalitionsvertrag vereinbart hat. Dieses Gesetz soll die Vergabe von Aufträgen des Bundes an die Einhaltung repräsentativer Tarifverträge koppeln.“ (....)
"Die Bedeutung des Urteils geht aber weit über die Musikschulen hinaus. Eine Vielzahl der Träger in der Weiterbildung (etwa Volkshochschulen, Integrationskursanbieter, Grundbildungszentren, Träger beruflicher Weiterbildung für die Bundesagentur für Arbeit (BA)) setzt aus Kostengründen überwiegend Honorarlehrkräfte ein. Diese müssen aus einem oft schmalen Honorar ihre gesamte Sozialversicherung selbst tragen. Da laut Auskunft der Träger die DRV derzeit auf Grundlage des Herrenberg-Urteils PRESSEINFORMATION vermehrt Betriebsprüfungen durchführt, haben viele bereits begonnen, den Honorarlehrkräften Arbeitsverträge anzubieten, um auf der sicheren Seite zu sein. Dies aber oft zu Bedingungen, die für die Beschäftigten eine weitere Verschlechterung ihrer ohnehin prekären Situation bedeuten. So sollen Lehrkräfte in Teilzeit auf dem Niveau des Mindestlohns Weiterbildung beschäftigt werden, wobei sie laut GEW-Informationen bei 30 Stunden Arbeitszeit volle 30 Stunden unterrichten müssen. Es bliebe also keine Zeit für die Vor- und Nachbereitung oder sonstige Tätigkeiten. Das Nettoeinkommen der Beschäftigten wäre noch geringer als zuvor auf Honorarbasis bei voller Berücksichtigung der Sozialversicherungsbeiträge.
Von den rund einer Million Beschäftigten in der Erwachsenen- und Weiterbildung ist weit mehr als die Hälfte als Honorarlehrkräfte tätig. Viele arbeiten überwiegend oder ausschließlich für einen Träger und erzielen aus dieser Tätigkeit ihr gesamtes Einkommen. Sie müssen alle Sozialversicherungsbeiträge selbst zahlen, haben keinen Kündigungsschutz und keinen Lohnfortzahlungsanspruch im Krankheitsfall. Die große Mehrheit dieser Honorarlehrkräfte ist nicht freiwillig selbstständig, sondern würde eine Festanstellung zu fairen Konditionen bevorzugen.
Ein erheblicher Teil der Weiterbildungsangebote ist staatlich finanziert. Volkshochschulen und Musikschulen sind in der Regel in kommunaler Trägerschaft, viele freie Träger bieten Integrationskurse für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), berufliche Weiterbildungen für die BA oder die Jobcenter an, für die sie nach Teilnehmendenzahl mit dem jeweiligen Amt abrechnen. Das BAMF macht für Honorarlehrkräfte ein Mindesthonorar von derzeit 43,92 Euro pro Unterrichtseinheit zur Voraussetzung, bei der BA gilt ein vergabespezifischer Mindestlohn, der für Vertragslehrkräfte ein Monatsbruttoeinkommen von bis zu 3.247 Euro bei einer 39-Stunden-Woche vorsieht. Das sei deutlich weniger als eine akademisch ausgebildete Lehrkraft verdienen sollte, so GEW-Vorstandsmitglied Becker. Um auf dem Niveau des TVöD zu bezahlen, brauchten die Träger erheblich mehr Geld. Sonst müssten sie ihr Angebot erheblich zusammenstreichen."
Das SprecherInnen-Team des Bündnisses DaF/DaZ-Lehrkräfte ruft alle Kolleginnen und Kollegen dazu auf, die Petition der Berliner VHS-Dozent*innen-Vertretung zu unterstützen und zu unterschreiben. Die Petition richtet sich an die Berliner Senatorin für Bildung, Familie und Jugend.
"Nach der geänderten Rechtslage zur Selbstständigkeit müssen das volle Kursangebot und die Arbeitsplätze der Dozent:innen an den Berliner Volkshochschulen erhalten werden. Der Senat muss dafür die finanziellen Mittel bereitstellen
Begründung
Das "Herrenbergurteil" des Bundessozialgerichts vom 26.6. 2022 hat die Arbeitsverhältnisse von Tausenden auf Honorarbasis arbeitenden Volkshochschuldozent:innen an den bezirklichen Berliner Volkshochschulen infrage gestellt: Demnach sind wir scheinselbstständig beschäftigt - durch einen öffentlichen Arbeitgeber, beauftragt durch die Bezirksämter, getragen vom Berliner Senat. Eine Weiterbeschäftigung mit Honorarverträgen ist nahezu unmöglich geworden.
Um der Gefahr einer persönlichen strafrechtlichen Haftung zu entgehen, wurde bereits in einigen Bezirken ein Stopp von neuen Honorarverträgen verhängt, das Sommerkursprogramm vorläufig ausgesetzt. Im Herbstsemester kann es noch schlimmer kommen: Falls die Volkshochschulleitungen angewiesen werden, keine neuen Honorarverträge mehr einzugehen, droht Stilllegung des Betriebs und Verlust des Arbeitsplatzes für die ca. 4000 Honorarkräfte. Sie bekämen keine neuen Aufträge und wären Fälle für das Sozialamt.
Das muss unbedingt verhindert werden!
Wir, die Honorarkräfte, die existentiell von der Arbeit an der Volkshochschule abhängig sind, fordern den Senat von Berlin auf, die notwendigen Mittel bereitzustellen, um durch feste Arbeitsverträge die rechtlichen Vorgaben des Gerichtsurteils zu erfüllen. Dadurch würde Rechtssicherheit hergestellt und es würden die Arbeitsplätze sowie die gesellschaftlich wichtige Erwachsenenbildung an den Berliner Volkshochschulen gesichert.
Deshalb, Frau Günther-Wünsch: Erhalten Sie die Vielfalt und den vollen Umfang des Kursangebotes der Berliner Volkshochschulen ! Sichern Sie die Arbeitsplätze für die Volkshochschuldozent:innen unter fairen Bedingungen!"
Der Bundesverband der Träger Beruflicher Bildung BBB setzt sich mit der Gewerkschaft ver.di für die zügige Umsetzung des Bundestariftreuegesetzes ein.
Thiemo Fojkar, Vorsitzender des Vorstandes des BBB, führt dazu in der Pressemitteilung aus: „Fachkräftequalifizierung kann nur durch qualifizierte Fachkräfte erfolgen. Und diese brauchen stabile, auskömmliche und für alle Bildungsträger gleichermaßen verbindliche Arbeitsbedingungen.
Ein Bundestariftreuegesetz fokussiert die Vergabepraxis der Bundesagentur für Arbeit auf die Qualität der Angebote und beendet den Preiskampf zu Lasten der Beschäftigten.“
(clm)
„Working Poor. Zur Lage der Erwachsenenbildung“ ist der Titel der aktuellen hlz in der Ausgabe vom März-April 2024. Damit macht die Zeitschrift der GEW Hamburg die prekäre Arbeitssituation in der Erwachsenenbildung, die von der Anzahl der Beschäftigten her ein ähnlich großer Bereich wie der schulische Sektor ist, aber in den Medien kaum thematisiert wird, zum zweiten Mal zum Schwerpunktthema.
Mit der Forderung „Schluss mit „Working Poor“!“ leitet Sven Quiring, Vorsitzender der GEW Hamburg , das Thema ein. Es folgen viele interessante Beiträge zu aktuellen Themen wie Bundestariftreuegesetz und Branchentarifvertrag, bessere Finanzierung der Weiterbildung, Job-Turbo und KI im Sprachunterricht …
Unterstützt bitte die Redaktion durch eure Leserbriefe, damit die prekäre Arbeitssituation in der Erwachsenenbildung auch in Zukunft mediale Aufmerksamkeit erhält!
(clm)
Jetzt haben wir endlich in den BAMF-Kursen Honorare von um die 43 Euro erreicht, und dann will uns die Rentenversicherung in schlecht bezahlt Arbeitsverträge zwingen – diese Sorge treibt zur Zeit viele Lehrkräfte in Integrations- und Berufssprachkursen um. Das Bundessozialgericht (BSG) hatte, ohne das offen zuzugeben, 2022 seine Rechtsprechung geändert. Entscheidend für die „Scheinselbständigkeit“ ist insbesondere bei hoch qualifizierten Tätigkeiten nicht mehr so sehr die Bindung an Weisungen, sondern die Eingliederung in den Betrieb. Und die ist bei Lehrkräften gegeben, wenn sie in den Räumen des Auftraggebers mit dessen Arbeitsmitteln unterrichten und nicht selbst gegenüber den Teilnehmern als Anbieter des Kurses auftreten. Bei dieser Gelegenheit widersprach das BSG auch gleich der weit verbreiteten aber schon immer falschen Meinung, es ginge um die Zahl der Auftraggeber – das spielt nur bei der „Arbeitnehmerähnlichkeit“ eine Rolle, die z.B. zu einem Urlaubsanspruch führt.
Dem BSG geht es gar nicht um die Arbeitsbedingungen im Einzelnen, dafür wären die Arbeitsgerichte zuständig. Die Höhe des Gehaltes, Urlaubsanspruch, Kündigungsschutz, Befristungen, die Arbeitszeiten waren bei dem Urteil kein Thema. Nur die Frage, ob die Bildungsträger als Arbeitgeber den vollen Sozialversicherungsbeitrag in Höhe von (meist) etwa 41 % selbst an die SV-Träger bezahlen müssen und davon nur etwa die Hälfte (meist 21 %) den Angestellten vom Gehalt abziehen dürfen. Auch wenn die Rechtsprechung noch nicht „gefestigt“ ist: das wird wohl für sehr viele Weiterbildungsbereiche künftig so sein, wenn die Tätigkeit mehr als „geringfügig“ ist. Geringfügig wären entweder weniger als 538 Euro im Monat (dann Pauschalbeiträge des Arbeitgebers) oder weniger als 70 Arbeitstage im Kalenderjahr, also eher nebenberufliche Dozententätigkeiten.
Aber IK/BSK-Lehrkräfte arbeiten meist hauptberuflich. Wenn die Träger nun statt etwa 43 Euro mit dem Arbeitgeberanteil etwa 52 Euro zahlen müssten, ginge die bisherige Rechnung nicht mehr auf. Das Mindesthonorar gilt aber auch nur für freiberuflichen Unterricht, nicht für Angestellte. Für Angestellte in diesem Bereich gibt es abgesehen vom gesetzlichen Mindestlohn von 12,41 Euro je Arbeitsstunde (nicht: Unterrichtsstunde) keine untere Grenze. Der „Mindestlohn Weiterbildung“ mit 19,15 Euro je Arbeitsstunde (in Gruppe II, insbesondere mit Studium) gilt nur für die durch Arbeitsagenturen oder Jobcenter finanzierte berufliche Bildung – für BAMF-Kurse nur dann, wenn der Bildungsträger überwiegend Maßnahmen nach SGB II oder III durchführt und IK/BSK nur in geringem Umfang. Und dieser Mindestlohn Weiterbildung bedeutet eben nicht 19,15 Euro für 45 Minuten Unterricht, sondern für 60 Minuten Arbeitszeit – einschließlich Vorbereitung, Besprechungen mit Teilnehmern und Kollegen, und auch für Tage mit Arbeitsausfall wegen Krankheit, Feiertagen, Kursausfall und für 29 Urlaubstage (5,8 Wochen) im Jahr.
Manche IK/BSK-Träger wenden diesen Mindestlohn Weiterbildung trotzdem an, aber oft völlig falsch: bei Vollzeit liegt er in etwa bei 3.250 Euro im Monat. Aber Vollzeit können natürlich keine 40 Unterrichtseinheiten in der Woche sein, dann blieben je UE nur 15 Minuten für alle anderen Arbeiten. Was genau in der Weiterbildung oder im Sprachunterricht Vollzeit wäre, weiß niemand. Bei Lehrkräften an öffentlichen Schulen gelten je nach Land, Schulart und Unterrichtsfach zwischen 23 und 28 Unterrichtsstunden als Vollzeit plus etwa 6 Ferienwochen im Jahr, die kein Urlaub sind. Bei IK/BSK erscheinen 25 UE realistisch – man unterrichtet 5 UE am Tag, die auf eine Stunde jeweils fehlenden 15 Minuten werden durch andere Arbeiten in der Bildungseinrichtung benötigt (Besprechungen, Kopieren, Formulare bearbeiten etc.) und man hat 3 Zeitstunden zur Unterrichtsvorbereitung für den nächsten Tag oder für Korrekturen.
Ob diese Schätzung genau zutrifft, lässt sich nur mit einer Arbeitszeiterfassung feststellen. Die ist aber nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesarbeitsgerichts ohnehin schon Pflicht. Und selbstverständlich gilt das auch, wenn man einen Teil der Arbeit zuhause erledigt. Wer in der Bildungseinrichtung schon 40 Stunden in der Woche anwesend ist und dann zuhause noch täglich 3 Stunden arbeitet, müsste nach dem Mindestlohn Weiterbildung etwa 4.580 Euro im Monat verdienen (eine Arbeitszeit von 55 Stunden wäre aber gesetzlich verboten). Natürlich muss man dann den tatsächlichen Zeitaufwand dem Arbeitgeber mitteilen und fragen: wird das bezahlt, oder soll ich den Unterricht ohne Vorbereitung machen, oder werden meine Unterrichtsstunden reduziert? Den Mut muss man haben. Wer sich das nicht traut und auch in seiner Freizeit unbezahlt arbeitet, ist auch ein Stück weit selbst schuld. Das betrifft auch viele andere Arbeitnehmer und Beamte, auch die Lehrkräfte an öffentlichen Schulen.
Aber gehen wir mal von realistischen 25 UE als Vollzeit und analog zum Mindestlohn Weiterbildung 3.250 Euro Bruttogehalt aus. Bei knapp 6 Wochen bezahltem Urlaub im Jahr, einer Woche Feiertage (je nach Land) und vielleicht einer Woche Ausfall wegen Krankheit (knapp gerechnet) wären das 1.100 UE im Jahr. Ein Freiberufler würde dafür bei 43 Euro/UE 47.300 Euro bekommen, muss dann aber etwa 39 % (vom Gewinn, nicht vom Honorar) Beiträge zur Sozialversicherung selbst tragen, so in etwa 17.000 Euro, und zusätzlich die individuell sehr verschiedene Einkommensteuer. Für einen Vergleich muss man deshalb zum Bruttogehalt addieren, was der Arbeitgeber für Zeiten wie Urlaub und Krankheit und an Arbeitgeberbeiträge bezahlt. Bei 44 Wochen mit tatsächlicher Arbeit und 8 Wochen Lohn ohne Arbeit wären das 18 % plus etwa 20 % für die Sozialversicherung (noch ohne Unfallversicherung), also 38 % - und jetzt die Rechnung: 3.250 x 1,38 = 4.485 Euro monatlich, im Jahr also 53.820 Euro.
Sogar mit dem eigentlich nicht zutreffenden Mindestlohn Weiterbildung wären also die Personalkosten nur um knapp 9 % höher als bisher. Aber eben nur bei einer realistischen Zahl von Unterrichtseinheiten. Bei 28 UE als Vollzeit (wie z.B. oft bei Grundschullehrern) wären sie sogar fast identisch, also auch mit den jetzigen Kostensätzen des BAMF problemlos zu finanzieren. Wie es beim Nettogehalt der Lehrkraft aussieht, muss jeder selbst ausrechnen – da sind die Regelungen je nach Krankenkasse, Familiendaten bei der Pflegeversicherung, steuerlichen Daten, Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten zu verschieden.
Die innerhalb des DGB zuständige Fachgewerkschaft GEW fordert eigentlich noch mehr. Der Mindestlohn Weiterbildung soll keine unterste Grenze bleiben, sondern z.B. wie in anderen Tarifbereichen mit der Berufserfahrung steigen. Und da IK/BSK eine öffentliche Aufgabe sind, sollten die besseren Tarifverträge des öffentlichen Dienstes die Grundlage sein – also Gehälter und Arbeitszeiten ähnlich wie bei Lehrkräften an öffentlichen Schulen. Dann muss natürlich auch nach Qualifikation unterschieden werden – der Seiteneinsteiger mit wenigen Wochen oder Monaten Qualifikationskurs wird nicht dasselbe Gehalt erwarten können wie die Lehrerin, die DaF oder DaZ studiert hat, und mit Master oder Staatsexamen wäre das Gehalt höher als mit Bachelor. In der Entgeltgruppe 13 im TVöD liegt es z.B. mit 6 Jahren Berufserfahrung derzeit bei etwa 73.000 Euro.
Aber darf das BAMF Kursträgern überhaupt vorschreiben, welche Gehälter sie bezahlen müssen? Ja, dafür gibt es Beispiele. Die Bundesagentur für Arbeit macht es im Bereich des Mindestlohns Weiterbildung ja schon seit 12 Jahren. Und private Schulträger wie z.B. Montessori-Schulen müssen, auch wegen der staatlichen Förderung, ihren Lehrkräften ein Gehalt bezahlen, das auch bei Berücksichtigung der Unterrichtszeit und der Berufserfahrung nicht mehr als 20 % unter dem an staatlichen Schulen liegt (die 20 % gelten in Bayern und einigen anderen Ländern, anderswo kann ein anderer Prozentsatz gelten). Natürlich muss das dann auch ausreichend refinanziert werden. Aber rechtlich geht das.
Wollen die Lehrkräfte das überhaupt? Das müssen sie selbst wissen. Die zusätzliche Arbeitslosenversicherung wäre ein großer Vorteil, das haben viele in der Corona-Krise erleben müssen und werden es wieder erleben, wenn die Migration zurück geht. Arbeitnehmerrechte wie Urlaub, Kündigungsschutz, Mitbestimmung, Entgeltfortzahlung bei Krankheit – warum sollte man das nicht wollen? Tarifvertraglich geregelte Gehälter sind auch erst dann möglich, und auch nur, wenn genügend Lehrkräfte Mitglied der Gewerkschaft sind (das kostet zwar etwas, aber andere Organisationen wie FaDaF, DaFDaZ-Bündnis oder BVIB können keine Tarifverträge abschließen und verweisen deshalb auch selbst auf Gewerkschaften). Flexibel kann man auch mit Arbeitsvertrag sein – auch damit darf man zwei oder drei Tätigkeiten gleichzeitig ausüben und ist nicht lebenslang gebunden.
Schlechte Arbeitsbedingungen kann es als Freiberufler geben, und auch als Arbeitnehmer. Das kennen wir gerade im Bereich der Weiterbildung sehr gut. Man muss eben etwas dagegen tun.
Erwin Denzler
Der Verfasser ist Wirtschafts- und Arbeitsjurist und Gewerkschaftssekretär bei der GEW Bayern für den Bereich Weiterbildung und Privatschulen, dieser Beitrag ist aber seine persönliche Meinung, keine Stellungnahme der GEW.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das SprecherInnenteam unseres Bündnisses bittet Euch darum, uns zu berichten, wie die festen Stellen im Bereich der BAMF-Kurse aussehen, die zurzeit von den Trägern angeboten werden. In Zusammenhang mit den Urteilen des BSG zur Scheinselbstständigkeit und ihrer Auslegung durch die Deutsche Rentenversicherung geben immer mehr Träger ihre Honorarstellen auf und bieten Festanstellungen an. Leider sehen sie nicht selten so aus, dass die bisherigen Honorarkräfte vom Regen unter die Regentraufe kommen.
Berichtet uns bitte, wie die Euch angebotenen Stellen aussehen: Zeitstunden pro Woche, UE pro Woche, eventuelle zusätzliche Aufgaben, Gehalt brutto pro Monat, eventuelles Weihnachtsgeld usw. Schreibt uns bitte auch, ob der Träger eine VHS, ein Verein oder privat ist. Schreibt bitte an info@dafdaz-lehrkraefte.de
Wir benötigen solche Berichte für unsere Gespräche mit der Politik. Wir werden sie natürlich anonymisieren. Wir werden aber auch eine Zusammenfassung veröffentlichen, damit die Kolleg*innen erfahren, wie es aktuell aussieht. Deswegen bitten wir auch um positive Beispiele, um zu wissen, was möglich ist. Es gibt nämlich auch faire Träger. Bereits vor vielen Jahren haben wir Euch gebeten, über Eure Arbeitsbedingungen zu berichten. Aus den Berichten haben wir ein Dossier für die Politik verfasst, das uns geholfen hat, Honorarerhöhungen zu erreichen.
Und eine zweite Bitte: Berichtet uns bitte auch darüber, wie Eurer Träger und/bzw. die Stadt mit der bei Euch durch die DRV festgestellten Scheinselbstständigkeit umgehen. Wird die Zusammenarbeit mit Euch fortgesetzt? Hat der Träger bzw. die Stadt gegen den Bescheid der DRV Widerspruch eingelegt bzw. geklagt?
(as)
Der VGSG (Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland) übt in seinem Beitrag "Die große Anti-Selbstständigen-Offensive der DRV" große Kritik an der Praxis der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung nach dem BSG-Urteil.
Laut VGSD geht die DRV weit über das BSG-Urteil hinaus. "Das Element der Weisungsfreiheit rückt als Kriterium für Selbstständigkeit in den Hintergrund. Dabei sind in § 7 Absatz 1 des Vierten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB) ohnehin nur zwei Kriterien für die abhängige Beschäftigung genannt: die Weisungsgebundenheit und die Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers. Mangels Positiv-Kriterien für Selbstständigkeit muss aus diesen beiden Kriterien in einem Umkehrschluss die Selbstständigkeit definiert werden. Nun wird auch noch die Bedeutung des einen Kriteriums abgeschmolzen. Die Eingliederung in die Arbeitsorganisation bekommt überragende Bedeutung. Weisungsfreiheit wird restriktiv interpretiert, das Unternehmerrisiko betont – und an Elementen wie eigenen Räumlichkeiten und Arbeitsmitteln festgemacht."
"Man habe die "Beurteilungsmaßstäbe präzisiert", heißt es in dem Besprechungspapier. Das klingt unscheinbar im Verhältnis zu dem, was die praktische Auswirkung auf Zigtausende Lehrende ist – an Musikschulen, aber auch an Volkshochschulen, in Fitnessstudios und Sprachschulen. Warum nun ausgerechnet diese Offensive in den Lehrberufen, die nach § 6 SGB VI ohnehin auch als Selbstständige rentenversicherungspflichtig sind? Zum einen kann man – siehe Ärzte-Urteile – beobachten, wie seit Jahren eine Branche nach der anderen stärker ins Visier der DRV genommen wird. Zum anderen wissen Unterrichtende oft nichts von ihrer Rentenversicherungspflicht. Der DRV entgehen so Beiträge, an die sie über den Arbeitgeber bequemer herankommt. Zuletzt sind viele selbstständige Unterrichtende in der Künstlersozialkasse (KSK) versichert, die zum Teil über einen Bundeszuschuss finanziert wird. Was jahrelang gängige Praxis war, wird nun in vielen Fällen nicht mehr zulässig sein. Ironie an der Sache: Es ist in vielen Fällen die öffentliche Hand, die Lehrende in prekären Verhältnissen beschäftigt hat, mit schlechter Bezahlung und aneinandergereihten befristeten Arbeitsverträgen von nach der Sommerpause bis vor der Sommerpause. Die öffentliche Hand hat nun ihre eigenen Möglichkeiten, auf die veränderte Lage zu reagieren: Eine Kommune kann Geld zuschießen und Lehrkräfte fest anstellen."
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