Positionen


„Sprache ist der Schlüssel zur Integration.“ Und wir, die Lehrkräfte für Deutsch als Fremd- und Zweitsprache (DaF/DaZ), haben ihn!

 

Erklärung des Bündnisses DaF/DaZ-Lehrkräfte 

 

Das Bündnis DaF/DaZ-Lehrkräfte wurde im Mai 2016 von Vertreter*innen aus damals 21 Städten gegründet. Wir verstehen uns als Interessenvertretung aller Lehrkräfte für Deutsch als Fremd- bzw. Zweitsprache und treten auf politischer Ebene – auch in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften – für die Verbesserung unserer Einkommens- und Arbeitsbedingungen ein. Auch die gesellschaftliche Teilhabe von Migrant*innen und Geflüchteten ist uns ein Anliegen.

 

Wir setzen uns für eine realistische Finanzierung der Weiter- und Erwachsenenbildung in Deutschland ein, die eine adäquate Entlohnung unserer Arbeit ermöglicht. Da Weiterbildung immer wichtiger in der modernen Welt wird, bremst ihre derzeitige Unterfinanzierung die Entwicklung unseres Landes.

 

Wir fordern eine Gleichbehandlung mit Lehrkräften an öffentlichen Schulen, die als Beamte oder Angestellte arbeiten.

 

Wir fordern eine Gleichbehandlung mit anderen Selbständigen.

 

Wir setzen uns für die Aufwertung von Frauenerwerbstätigkeit ein. Ihre strukturelle Diskriminierung spiegelt sich in den Arbeitsbedingungen von DaF/DaZ-Lehrkräften - ca. 80% von uns sind Frauen.

 

Wir vertreten eine Sicht auf Integration, die diese als Daueraufgabe sieht, für die eine Dauerlösung vonnöten ist. Die Kosten für die Integration von Migrant*innen und Geflüchteten, insbesondere die Kosten für Deutsch- und Integrationskurse stellen eine wichtige Investition für die Zukunft unseres Landes dar. Wer daran spart, wird später Folgekosten in vielfacher Höhe tragen müssen.

 

Unsere Ziele

 

1. Wir als qualifizierte Lehrkräfte mit akademischen Abschlüssen und Zusatzqualifikationen, die tagtäglich die Aufgabe „Integration“ nicht nur beschwören, sondern schultern, fordern als angemessene Bezahlung unserer Tätigkeit in BAMF-Kursen (z.B. Integrationskurse, DeuFöV-Kurse) und anderen öffentlich geförderten Deutschkursen ebenso wie in Kursen privater Träger ein Honorar von mindestens 71,70 € pro Unterrichtsstunde, wobei dieses Mindesthonorar in jedem Jahr entsprechend der Lohnentwicklung im öffentlichen Dienst zu dynamisieren ist.

 

2. Bei Festanstellung fordern wir die Eingruppierung mit TVöD E12 bzw. ein dementsprechendes Mindestgehalt, langfristig entsprechend TVöD E13 (in Anlehnung an den TVöD Bund). Ein Magisterabschluss oder ein Abschluss in einem Studiengang „Deutsch als Fremdsprache" ist dabei einem Lehramtsabschluss als gleichwertige Voraussetzung anzusehen. Zudem ist ein Kontingent von 25 Unterrichtsstunden als Vollzeitstelle (39 Stunden) zu bewerten, was einer Faktorisierung von 1,56 entspricht.

 

3. Diese Forderungen gelten auch für Lehrkräfte in BAMF-Kursen, für die seit dem Sommer 2016 ein Mindesthonorar von 35 € pro Unterrichtsstunde gilt. Diese Vergütung halten wir für nicht ausreichend. Zudem bestehen für die Kursträger Schlupflöcher: Einige Träger begnügen sich mit einer nur einjährigen Lizenz, wodurch sie einer Ausnahmeregelung unterliegen und geringere Honorare zahlen können. Immer mehr Träger bieten schlecht bezahlte Festanstellungen an, für die keine Mindestvergütung der Lehrkräfte von Seiten des BAMF vorgesehen ist. Durch ein generelles Mindesthonorar bzw. ein generelles Mindestgehalt für DaF/DaZ-Lehrkräfte würde dieser Praxis ein Riegel vorgeschoben.

 

4. Um hohe Unterrichtsqualität zu gewährleisten, müssen für alle BAMF-Kurse wieder die Qualitätsstandards der Zulassung von Lehrkräften gelten, die vor dem 01.09.2015 vorgegeben waren.

 

Allgemein gilt: Ein dynamisiertes Mindesthonorar und Mindestgehalt, eine einheitliche Faktorisierung und Qualitätsstandards sind das Fundament guter Arbeit.

 

5. Eine Ausschreibung der Integrationskurse wie auch anderer öffentlich geförderter Kurse lehnen wir ab, denn sie wird sich höchstwahrscheinlich negativ sowohl auf die Vergütung der Lehrkräfte als auch die Unterrichtsqualität auswirken.

 

6. Die Expertise von Lehrkräften in Integrationskursen wird nur selten genutzt, obwohl wir die Herkulesaufgabe der Integration Tag für Tag leisten. Allgemein wünschen wir uns mehr Beteiligung an der Kurskonzeption und mehr Aufnahme des Inputs von der Basis. Schließlich verbringen wir in Integrationskursen mindestens ein halbes Jahr mit den Lernenden und kennen ihre Lage sehr gut. So wird Integration besser gelingen.

 

7. Speziell für Honorarkräfte ist festzuhalten, dass sie bei Einstufung als Scheinselbstständige durch die Deutsche Rentenversicherung vom jeweiligen Kursanbieter festangestellt werden müssen. Es kann nicht sein, dass sie stattdessen unter unannehmbaren Arbeitsbedingungen in eine vorgetäuschte Selbständigkeit gezwungen werden.

 

8. Die Beiträge zur Krankenversicherung müssen sich auch bei Honorarkräften am tatsächlichen Einkommen orientieren. Die bestehende Mindestbemessungsgrenze ist höher als das durchschnittliche Einkommen von Lehrkräften, die nicht in den BAMF-Kursen tätig sind.

 

9. Wir streben eine Regelung des Berufsbildes sowie eine einheitliche Ausbildungsordnung der DaF/DaZ-Lehrkraft an, denn nur so können für den Beruf Zukunft und für den Unterricht hohe Qualität garantiert werden. Ohne ein geregeltes Berufsbild und Dauerstrukturen wird es in unserem Beruf kaum Nachwuchskräfte geben.

 

Anhang: Unsere Lage

 

Die Situation der DaF/DaZ-Lehrkräfte steht in krassem Widerspruch zu in Politik und Gesellschaft gerne geäußerten Bekenntnissen zur hohen Bedeutung der Integration sowie der Deutschkenntnisse von Migrant*innen. Unsere Arbeitsbedingungen sind durchweg als prekär zu bezeichnen.

 

Die meisten von uns sind Honorarkräfte. Unsere Honorare bewegen sich in vielen Kursen unter der Marke von 20 € pro Unterrichtsstunde. „Spitzenverdiener*innen“ unter uns erzielen ein Honorar von 35 (Integrationskurse) bis 37 € (Goethe-Institut), was bei 25 Unterrichtsstunden pro Woche (Vollzeit) aber nur ein Nettoeinkommen von ca. 1500 € bedeutet. Noch niedriger ist das Nettoeinkommen von Lehrkräften, die nicht in BAMF-Kursen tätig sind, und liegt oftmals bei ca. 1000 €.

 

Denn wir zahlen die Sozialabgaben komplett selber: Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil bei Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Dazu kommen Steuern u. a. Abgaben, insgesamt ca. 50 % des Honorars. Da die gesetzliche Krankenversicherung derzeit noch von einem Mindesteinkommen der Versicherten ausgeht, von dem aus der Mindestbeitrag berechnet wird, kann der Anteil der Abgaben bei geringem Einkommen noch höher liegen. Eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall existiert nicht. Eine längere Krankheit ist existenzbedrohend.

 

Für Honorarkräfte besteht unter bestimmten Bedingungen (vgl. die gesetzliche Regelung zu arbeitnehmerähnlichen Personen) ein rechtlicher Anspruch auf Urlaubsentgelt und Mutterschaftsgeld. Wer aber beim Auftraggeber einen entsprechenden Antrag stellt, riskiert Auftragsverlust, so dass es oft schwierig ist, den bestehenden Rechtsanspruch einzufordern. Zudem ist unklar, ob in Finanzierungskonzepten (z. B. der Trägerpauschale des BAMF) der Rechtsanspruch auf Urlaubsentgelt einberechnet wurde.

 

Planungssicherheit ist nicht gegeben, denn wenn ein geplanter Kurs ausfällt, fällt auch das Honorar aus. Anspruch auf Arbeitslosengeld haben die meisten DaF/DaZ-Lehrkräfte nicht. Auch nach einem jahrzehntelangen Vollzeit-Arbeitsleben als Honorarlehrkraft erreicht die Rente nicht einmal das Niveau der Grundsicherung.

 

Bei Festanstellung werden oft Verträge über 40 Unterrichtsstunden geschlossen, was mit Vor- und Nachbereitung eine Arbeitszeit von 50 – 60 Stunden pro Woche bedeutet, was die gesetzliche Wochenarbeitszeit überschreitet. Es werden dabei fast nur befristete Festverträge angeboten, überwiegend in BAMF-Kursen, wo sie dazu dienen, das vorgegebene Mindesthonorar zu umgehen.

 

31.03.2018 (in einer bundesweiten Abstimmung einstimmig verabschiedet)