Anfang Juli 2018 hat die Berliner Senatsverwaltung eine neue Richtlinie für die Vergütung der Lehraufträge veröffentlicht. Die 2017 abgeschlossenen Hochschulverträge, die die Finanzierung der Hochschulen durch den Senat für fünf Jahre regeln, sehen eine Erhöhung der Honorare der Lehrbeauftragten vor, die jetzt mit der Richtlinie umsetzt werden: ab dem Wintersemester 2018/2019 steigt die Untergrenze des Honorars auf 35,00 Euro, ab dem Wintersemester 2019/2020 werden sie 37,50 Euro, und dann geht die Steigerung um 2,35% pro Jahr weiter (ab dem Wintersemester 2020/2021 38,38 Euro, ab dem Wintersemester 2021/2022 39,28 Euro und ab dem Wintersemester 2022/2023 40,21 Euro).