Fair oder prekär? Meist prekär

Das Heft von Juli-August-2018 der Zeitschrift der GEW "E&W" (Erziehung und Wissenschaft), über das wir schon berichtet haben, trägt den Titel "Stiefkind Weiterbildung": https://www.gew.de/aktuelles/detailseite/neuigkeiten/ew-7-82018-stiefkind-weiterbildung/

Besonders interessant für die Honorarlehrkräfte ist der Artikel von Oliver Brüchert, Koordinator Tarif- und Beamtenpolitik beim GEW-Hauptvorstand, über die Vergütung und die Arbeitsbedingungen: https://www.gew.de/aktuelles/detailseite/neuigkeiten/fair-oder-prekaer-meist-prekaer/#top

Wir beschäftigen uns ob mit der Frage, wie die Honorare den Löhnen der Angestellten mit ähnlichen Aufgaben entsprechen könnten. Im Artikel von E&W wird u.a. gerechnet, wie viele Stunden wöchentlich die Honorarlehrkräfte unterrichten sollten, um den Bruttolohn entsprechender Angestellter zu erreichen.

Im Hochschulbereich haben die Sprachlehrbeauftragten im Unterricht die gleichen Aufgaben wie die Lehrkräfte für besondere Aufgaben (LfbA). Dort gilt: "Um ein vergleichbares Nettoeinkommen wie eine Lehrkraft für besondere Aufgaben zu erzielen, müssten sie [die Sprachlehrbeauftragten] während des Semesters bis zu 60 Stunden die Woche unterrichten – und während der vorlesungsfreien Zeit ihr Geld an einem anderen Arbeitsplatz verdienen."

Die Honorarlehrkräfte bei privaten Trägern sowie an Volkshochschulen verdienen teils weit unter 30 Euro pro Unterrichtseinheit (UE): "Um nach Abzug aller Sozialversicherungsbeiträge und Steuern auf das Einkommensniveau einer Lehrkraft in der EG11 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) zu kommen, müssten – je nach Berufserfahrung – 42 bis 68 Euro pro UE bezahlt werden; um auf das Niveau der EG13 des TVöD zu kommen, 53 bis 76 Euro."

Der Autor klärt, dass der Unterschied zwischen angestellten und Honorarlehrkräften nicht in der Tätigkeit,  sondern allein im Status liegt. Er begründet diesen sozialpolitischen Skandal damit, dass "der Gesetzgeber versäumt hat, eine klare Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmern und Selbstständigen vorzunehmen, die sich auf Lehrkräfte in der Weiterbildung anwenden lässt."

Der Autor betont außerdem, dass auch viele festangestellte Sprachlehrkräfte prekär arbeiten. "Viele Träger sind nicht tarifgebunden und zahlen weiterhin sehr viel niedrigere Gehälter und Honorare bei Unterrichtsverpflichtungen von bis zu 40 UE pro Woche."

Nennenswert sind auch die ersten Zeile des Artikel, da die Frage immer wieder kommt, wieviele die Honorarlehrkräfte sind. "Rund 700.000 Menschen sind in Deutschland im Weiterbildungssektor tätig – rund 400.000 von ihnen lehren auf Honorarbasis. Die Zahl der Sprachlehrkräfte wird statistisch nicht erfasst. Schon das ist ein Hinweis auf die mangelnde Aufmerksamkeit für diese Beschäftigtengruppe".