Rechtswidrige Arbeitsverhältnisse beim Instituto Cervantes

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat in zwei von der GEW unterstützten Statusfeststellungsverfahren entschieden, dass die betreffenden Beschäftigten des Instituto Cervantes in Hamburg als Scheinselbständige arbeiten. Diese Praxis ist rechtswidrig. Die Betroffenen arbeiten als freiberufliche Sprachlehrkräfte auf Honorarbasis. Eingesetzt werden sie aber wie die festangestellten Lehrkräfte. Auf diese Weise umgeht das Instituto Cervantes die Sozialversicherungspflicht – zum Nachteil der Beschäftigten, die sich selbst kranken- und pflegeversichern und um ihre Altersvorsorge kümmern müssen, schreibt die GEW-Hamburg.

Das ist eine gute Nachricht, aber die nächste offene Frage ist, ob diese Kolleg*innen eine Stelle oder, wie am Goethe Institut, einen schlechteren Honorarvertrag erhalten.  Siehe auch: https://www.taz.de/Honorarkraefte-bei-Weiterbildungstraegern/!5524653/

Dirk Mescher, Weiterbildungsexperte der GEW Hamburg, kommentiert weiter: Dies ist jedoch illegal. Von einer derartigen sog. Scheinselbstständigkeit Betroffene können ihren sozialversicherungsrechtlichen Status von der Deutschen Rentenversicherung kostenfrei überprüfen lassen.

In den jetzt entschiedenen Fällen wurde von der DRV festgestellt, dass sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse vorliegen. Damit besteht Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Diese Versicherungsbeiträge sind nun zu entrichten – rückwirkend für vier Jahre. Liegt ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vor, liegt zudem auch ein unbefristetes, ggf. unter das Kündigungsschutzgesetz fallendes Arbeitsverhältnis vor.

Da das Instituto Cervantes seine freiberuflichen Sprachlehrkräfte nach einheitlichen Bedingungen beschäftigt, ist davon auszugehen, dass auch weitere Anträge auf Statusfeststellung erfolgreich sein werden.

Das Instituto Cervantes hat gegen die Entscheidung Rechtsmittel eingelegt.

Das Problem der Scheinselbstständigkeit taucht bei vielen Weiterbildungsträgern auf, so auch beim Goethe-Institut. Das Ergebnis einer flächendeckenden Überprüfung der Honorarlehrkräfte beim Goethe-Institut durch die DRV im Jahr 2016 war, dass in fast allen Fällen Scheinselbständigkeit festgestellt wurde.

„Freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten bei Krankheit und Urlaub keine Bezahlung, eine existenzsichernde Altersvorsorge ist kaum möglich. Sie arbeiten ohne soziale Absicherung und ohne Kündigungsschutz. Das Gehalt ist im Vergleich zu ähnlich qualifizierten Berufsgruppen erheblich niedriger. Dennoch leisten sie hochqualifizierte und engagierte Bildungsarbeit. Es freut uns, dass die DRV in den vorliegenden Fällen festgestellt hat, dass es sich um Scheinselbstständigkeit handelt. Dies sollte weitere Kolleginnen und Kollegen motivieren, mit Unterstützung der GEW eine Statusfeststellung zu beantragen und so Druck auf Cervantes aufzubauen, damit diese Politik beendet wird“.