Das Versichertenentlastungsgesetz schreitet vor

Das Bundeskabinett hat Anfang Juni einen Referentenentwurf zum Versicherten-entlastungsgesetz (GKV-VEG) in der Gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen.
Danach soll u.a. ab dem Januar 2019 der Mindestbeitrag für Selbstständige auf 171 Euro reduziert werden. Damit wird eine wichtige Forderung der Honorarlehrkräfte endlich umgesetzt. Hier ist eine bildliche Darstellung der Neuerungen, u.a. die "Entlastung von Selbstständigen". Wichtig ist auch, dass die Beiträge wieder paritätisch von Arbeitnehmern*innen und Arbeitgeber*innen bestritten werden.