Fachgespräch der CDU-Bundestagsfraktion zur Rentenversicherung für Selbstständige

Im Koalitionsvertrag ist eine Vorsorgepflicht für Selbstständige vereinbart worden.  Zu diesem Thema hat der Vorsitzende der “Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales“ Herr Peter Weiß (Bundestagsabgeordneter der CDU) zu einem offenen Fachgespräch eingeladen.

Erschienen waren ca. 40 Vertreter*innen verschiedener Berufsverbände (u.a. aus Handwerk, Baugewerbe etc.). Als Vertreter für die DaF/DaZ-Dozenten und Honorarlehrkräfte waren Gudrun Spaan (VHS-Potsdam) und Brigitte Rilke (VHS-Berlin) anwesend. Wir hatten dabei die Gelegenheit, unsere Situation zu schildern und auf die drohende Altersarmut hinzuweisen. Wir betonten, dass wir nicht grundsätzlich gegen die Versicherungspflicht sind, sondern dass das Grundproblem in den niedrigen Honoraren liegt, die unserer Ansicht nach nicht ermöglichen, eine ausreichende Altersvorsorge treffen zu können.

Ein Thesenpapier, in dem unsere Lage und unsere Forderungen dargestellt sind, konnten wir nach der Sitzung den anwesenden Bundestagsabgeordneten übergeben.

Einige Selbstständigenverbände (Bundesverband Direktvertrieb Deutschland e.V. (BDD); die Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V., der Deutscher Franchise-Verband e.V. (DFV), DER MITTELSTANDSVERBUND – ZGV e.V.) haben ein gemeinsames Papier vorgelegt. Sie setzen sich für die Senkung der Mindestbeitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung ein.  In Bezug auf die Rente heben sie die Notwendigkeit hervor, "auch diejenigen Selbständigen vor einer Verarmung im Alter zu schützen, die nicht schon heute obligatorisch oder aus freien Stücken für das Alter vorsorgen. Hierbei gilt es wirksame Maßnahmen zu treffen, die das Risiko von Altersarmut bei Selbständigen reduzieren, ohne die Besonderheiten der Einkommenssituation von Selbständigen aus den Augen zu verlieren." Zu diesem Ziel verlangen sie, dass die Beitragszahlung flexibl gestaltet wird und dass die schon betroffenen, anderweitigen Formen der Altersvorsorge anerkannt werden. Zudem sollten Ausnahmeregelungen für Existenzgründer und für Geringverdiener vorsehen werden.

Besonders wichtig ist die Forderung, dass die Berechnungsbasis der Sozialbeiträge der Selbständigen keine fiktiven Arbeitgeberanteil miteinbeziehen darf: " Bei Arbeitnehmern werden die Beiträge für die Rentenversicherung demgegenüber anhand des Bruttolohns bemessen. Die tatsächlichen Arbeitskosten liegen ca. 20 Prozent höher, da der Arbeitgeber die Beiträge zur Sozialversicherung zur Hälfte trägt. Zinsen, Dividenden, Miete, usw. werden nicht verbeitragt. Bei Selbständigen dagegen werden alle Einkunftsarten verbeitragt und zudem muss der gesamte Überschuss bzw. Gewinn, in dem auch der rechnerische Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung beinhaltet ist, verbeitragt werden. Das führt bei vergleichbarem Einkommen zu einer um den Faktor 1,2 höheren Beitragsbemessung".