Krankenversicherung: Mindestbeitrag für Selbstständige wird stärker gesenkt

Das Handelsblatt berichtet darüber, dass die Union und SPD den Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte noch weiter senken wollen als zunächst geplant: "Derzeit ist der Mindestbeitrag für Selbstständige noch so hoch, als würden sie ein Monatseinkommen von 2283,75 Euro erhalten. Viele Selbstständige erreichen ein solches Einkommen aber nicht. Diese Grenze sollte nach den bisherigen Plänen 2019 auf 1168,20 Euro gesenkt und jedes Jahr entsprechend der allgemeinen Einkommensentwicklung angepasst werden."  Kurz vor Verabschiedung des Gesetzes gebe es aber noch eine Änderung: Das fiktive Mindesteinkommen zur Bemessung des Krankenkassenbeitrages solle auf einen Betrag von rund 1015 € im Monat gesenkt werden, für 1038 2019 wären es 1038 €.

Das Handelsblatt berichtet auch über die Beseitigung  einer weiteren Ungereimtheit im Gesetzentwurf: "Bisher war vorgesehen, dass Selbstständige im Krankheitsfall von der Differenz zwischen ihrem Krankengeld und dem fiktiven zu vorbeitragenden Mindesteinkommen den Krankenkassenbeitrag zahlen müssen. Das gleiche gilt für Zeiten des Bezuges von Mutterschaftsgeld.  Diese Bestimmung soll nun ersatzlos aus dem Gesetz gestrichen werden. Krankengeld und Mutterschaftsgeld werden damit auch für Selbstständige wie für alle anderen gesetzlich Versicherten in Zukunft beitragsfrei ausgezahlt."