Senkung der Krankenkassenmindestbeiträge für Selbstständige

Am 18.10.2018 hat der Bundestag dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf „Versichertenentlastungsgesetz“ zugestimmt.

Jetzt folgen noch der 2. Durchgang im Bundesrat am 23. November 2018 und das Inkrafttreten am 1. Januar 2019.

Damit hat die finanzielle Überforderung vieler gering verdienender Selbstständiger, die freiwillige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkassen sind, ein Ende. Nach Schätzungen des Gesundheitsministeriums profitieren 200.000 bis 500.000 Selbstständige von der gefundenen Neuregelung, die Linke geht von 667.000 aus.

Die wichtigsten Verbesserungen sind:
• Die Mindestbeiträge Selbstständiger werden weiterhin auf Grundlage eines fiktiven Einkommens berechnet, jedoch wird dieses „angenommene Mindesteinkommen“ ab 2019 von knapp 2.300 € um rund 56% auf ca. 1.040 € gesenkt. Eine spürbare Entlastung für Alle, deren Einnahmen in diesem Korridor liegen. Der Mindestbeitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung freiwillig versicherter Selbstständiger sinkt dadurch von monatlich 400 € auf unter 200 €.

• Freiwillig Versicherte müssen, während sie Krankengeld oder Mutterschaftsgeld beziehen, in Zukunft keine Mindestbeiträge mehr zahlen, sondern rein einkommensabhängige Beiträge.
• Zugleich wird tatsächlich, wie das Gesundheitsministerium schreibt: „ein deutlicher Bürokratieabbau erreicht“. Ein Wust von kaum verständlichen Sonderbestimmungen für Selbstständige wird aus dem Gesetz gestrichen, wodurch für sie der allgemeine Mindestbeitrag wie bisher für alle freiwillig Versicherten (bspw. Rentner*innen) gilt. Der Nachweis, ob eine haupt- oder nebenberufliche Selbstständigkeit vorliegt, entfällt in Zukunft.

Damit bleiben zwei Baustellen offen:
• Weiterhin zahlen all jene überproportional hohe Beiträge, deren Gewinn zwischen der Geringfügigkeitsgrenze von 450 € und rund 1.040 € liegt. – ver.di und der DGB fordern daher (wie die gestern abgelehnten Gesetzentwürfe der Linken und der FDP), die Bemessungsgrenze wie bei abhängig Beschäftigten auf 450 € zu senken.
• Die Regeln für das zu verbeitragende Einkommen sind zu vereinheitlichen. Zurzeit zahlen freiwillig versicherte Selbstständige Beiträge auf alle Geldzuflüsse, alle gesetzlich Versicherten (egal ob abhängig oder selbstständig tätig) allein auf das Erwerbseinkommen.