Senkung der Mindestbemessungsgrenze ab 2019

Die Mindestbemessungsgrenze für freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige wird bei 1038,33 Euro im Jahr 2019 liegen: Darauf haben sich die Koalitionsfraktionen verständigt, d.h. dass der Mindestbeitrag noch weiter sinken wird als zunächst geplant. Derzeit liegt der Mindestbeitrag für Selbststsändige um die 400 €  so hoch, als würden diese ein Monatseinkommen von 2283,75 Euro erhalten.

Diese Grenze sollte nach den bisherigen Plänen 2019 auf 1168,20 Euro gesenkt und jedes Jahr entsprechend der allgemeinen Einkommensentwicklung angepasst werden. Kurz vor Verabschiedung des Gesetzes in der kommenden Woche im Bundestag gibt es noch eine Änderung: Das fiktive Mindesteinkommen zur Bemessung des Krankenkassenbeitrages soll auf den 90. Teil der Bezugsgröße gesenkt werden, was für 2018 einen Betrag von rund 1015 Euro im Monat entspricht, für 2019 sind es laut GKV-Spitzenverband 1038 Euro. „Damit erreichen wir eine Gleichbehandlung der Selbstständigen mit den übrigen freiwillig Versicherten in dieser Frage“, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD, Sabine Dittmar, gegenüber dem Handelsblatt.