Die Zweite Verordnung zur Änderung der Deutschsprachförderverordnung (DeuFöV) ist seit dem 5. Dezember in Kraft.
"Für Personen, bei denen nicht davon auszugehen ist, dass sie ohne besondere Vorbereitung die Zertifikatsprüfung .... bestehen, umfassen Basisberufssprachkurse ... in der Regel 500 Unterrichtseinheiten."
Künftig haben auch C1-Kurse 400 UE (wie auch A2-, B1- und B2-Kurse ohne Brückenelement)... Es gilt eine Übergangszeit bis zum 1. April 2019 – bis dahin können C1-Kurse 300 oder 400 UE haben. Ab dem 1. April 2019 haben alle C1-Kurse grundsätzlich 400 UE.
"Ab dem 1. Januar 2022 müssen Lehrkräfte eine Qualifikation zur Vermittlung berufsbezogener deutscher Sprachkenntnisse vorweisen. ... Das Bundesamt kann die methodisch-didaktische Fortbildung von Lehrkräften fördern."