Mindestlohn in der Weiterbildung

Seit 2012 hat die GEW - neben den Tarifverträgen im Öffentlichen Dienst  - auch bundesweite Tarifverträge für die Weiterbildungsbranche abgeschlossen. Der allgemeinverbindliche Mindestlohn gilt für pädagogisches, angestelltes Personal. Die Gewerkschaften GEW und ver.di haben einem neuen Mindestlohn (in den meisten Fällen 15,79 Euro/Std.) bereits im Juli 2018 zugestimmt. Aber bei der Verordnung des Bundesarbeitsministeriums zum Mindestlohn in der Weiterbildung für 2019 gibt es leider Verzögerungen, für die die Bundesregierung verantwortlich ist.

Offenbar dauert die Abstimmung der beteiligten Ministerien länger als sonst, und zwar zu lange. Die Verordnung kann deshalb noch nicht am 1.1.2019 in Kraft treten. Die GEW  geht aber davon aus, dass sie kommen und rückwirkend gelten wird.

 

(lg)