Für die Honorarlehrkräfte an den Bremer VHSen gilt ab dem 9.1.19 ein Mindesthonorar von 23 € / (UE) Unterrichtsstunde, das am 1.1.2020 auf 25 € erhöht wird. Bis 2023 soll das Mindesthonorar auf 31 € gesteigert werden. Dazu sollen jährliche Erhöhungen mindestens entsprechend der Tarife für den kommunalen öffentlichen Dienst (TVÖD) erfolgen. Nach Auffassung vom GEW-Landesvorstandssprecher Christian Gloede schaffen diese Maßnahmen "für die freiberuflichen VHS-Kolleginnen und -Kollegen eine finanzielle Sicherheit und Perspektive.“ Den jetzt beschlossenen Honorarerhöhungen ist eine lange Phase der Mobilisierung und der Verhandlungen vorangegenagen. Siehe hier.
Außerdem sollen arbeitnehmerähnlich beschäftigte VHS-Lehrkräfte Zuschüsse zu Rentenversicherung und Krankenversicherung sowie Urlaubsentgelt und Bildungszeitentgelt erhalten. Arbeitnehmerähnlich
beschäftigt ist, wer mehr als die Hälfte seiner Arbeitszeit bei der Bremer VHS arbeitet oder mehr als die Hälfte seiner Erwerbseinkünfte von der Bremer VHS erhält. „Damit wird insbesondere den
VHS-Lehrkräften geholfen, die
überwiegend von ihrer Tätigkeit für die VHS ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen. Das war uns – und auch Bürgermeister Dr. Carsten Sieling - besonders wichtig“, so Hajo Kuckero vom Bremer
VHS-Kursleiterrat.
Dass noch weitere Verbesserungen erfolgen sollen, hatte die Leiterin der Bremer Volkshochschule, Frau Dr. Schoefer, bereits im Betriebsausschuss der Bremer VHS angekündigt. Im Betriebsausschuss – dem parlamentarischen Aufsichtsgremium des Bremer Eigenbetriebes Bremer VHS – wurde die Rahmenvereinbarung schon im November 2018 einstimmig beschlossen. Einigkeit besteht bei den Vertragspartnern auch darüber, dass die zusätzlichen finanziellen Ausgaben für die Bremer VHS im zukünftigen Bremer Haushalt berücksichtigt werden sollen.