Die Stuttgarter Zeitung beschäftigt sich in ihrem Beitrag "Volkshochschule verweigert Dozenten Urlaubsentgelt" ausführlich mit dem Kampf der Stuttgarter Dozent*innen ums Urlaubsentgelt.
Die Zeitung berichtet über 26 Honorarkräfte, die seit 15 Monaten darauf warten, dass ihre Anträge bearbeitet werden. 2016 haben sie das Urlaubsentgelt rückwirkend für 2014, 2015 und 2016 beantragt. Elf Volkshochschulen bundesweit bezahlen das. Den nächsten Antrag haben die Stuttgarter für 2017 gestellt und bis März wollen sie die Anträge für 2018 abgeben.
Marianne Althoff, eine der Dozent*innen, berichtet über die vergeblichen Versuche der Lehrkräfte, sich mit ihrer VHS gütlich zu einigen. "Bürgermeister Werner Wölfle als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender habe ihnen sogar den Klageweg empfohlen, um dadurch Rechtsklarheit zu erreichen. Die Zusicherung, dass den klagenden Lehrkräften dadurch kein Nachteil entstehe, ließen sie sich von Wölfle schriftlich geben."
Die VHS-Chefin sieht Verantwortung beim Bund. "Es gehe darum, dass man dort „eine Finanzausstattung bereitstellt, die es den Volkshochschulen (und anderen Trägern) erlaubt, ihre Kursleitenden der Bedeutung ihrer gesellschaftlichen Aufgabe angemessen zu honorieren“. Deshalb verhandle der Deutsche Volkshochschulverband derzeit intensiv mit dem Bamf über eine Erhöhung der Trägerpauschale. Das Bamf erklärte auf Anfrage, es habe auf die Umsetzung des Urlaubsentgeltsanspruchs „keinen Einfluss“. Die Ausgestaltung der Beschäftigungsverhältnisse zwischen Träger und Lehrkräften sei deren Sache. Details könne allein der Träger festlegen."
Die Dozent*innen wollen nun die VHS Stuttgart auf Zahlung des Urlaubsentgelts verklagen.
(as)