Rahmenvereinbarung für VHS-Dozent*innen in Bremen

Zum ersten Mal werden Honorarsteigerungen und Sozialversicherungszuschüsse der VHS-Lehrkräfte in einer vertraglichen  Vereinbarung  zwischen Landesregierung, Volkshochschule und Gewerkschaft verbindlich festgelegt. Das geschieht in Bremen mit der Rahmenvereinbarung vom 10.1.2019, die unter dem Motto „Einstieg in faire Beschäftigungsbedingungen“ steht. In der Regel werden die Honorare einseitig von der VHS, von der Landesregierung oder von der Kommune festgelegt. Nach einjährigen Verhandlungen wird damit ein Stufenplan für eine bessere Vergütungen für die VHS-Lehrkräfte festgelegt. An den Verhandlungen waren der Senator für Kultur, die Bremer Volkshochschule, die Gewerkschaft GEW sowie der Bremer VHS-Kursleiterrat, die offizielle Personalvertretung der fast 1000 freiberuflichen VHS-Lehrkräfte, beteiligt. Die Vertragsparteien bezeichneten die Rahmenvereinbarung übereinstimmend als ersten wichtigen Schritt für weitere Verbesserungen.

 

Der Kultursenator, Carsten Sieling, sprach bei der Unterzeichnung davon, dass den arbeitnehmer-ähnlich beschäftigten VHS-Lehrkräften auf Dauer auch die Perspektive einer regulären Anstellung als Arbeitnehmer eröffnet werden müsse.

Für die circa 1000 Bremer VHS-Lehrkräfte gilt ab 1.1.2019 ein Mindesthonorar von 23 Euro pro Unterrichtsstunde. Spätestens ab dem 1.1.2020 wird es auf 25 Euro, bis 2023 auf 31 Euro erhöht. Auch mit dieser Erhöhung bleiben die Honorare an der VHS-Bremen deutlich unter den 35 € der Vergütung in den Integrationskursen des BAMFs. Positiv ist aber zu bewerten, dass ab 2020 regelmäßige jährliche Steigerungen mindestens in der Höhe der TVÖD-Erhöhungen folgen werden.

Wichtig ist auch, dass die arbeitnehmerähnlich beschäftigten VHS-Lehrkräfte ab 2020 Zuschüsse zur Renten- und Krankenversicherung in Höhe der Arbeitgeberanteile sowie ein Urlaubsentgelt für 4 Wochen pro Jahr erhalten werden. "Arbeitnehmerähnlich beschäftigt" wird im Bremer Vereinbarung  definiert, wer mehr als die Hälfte der Arbeitszeit bei der Bremer VHS arbeitet oder mehr als die Hälfte der eigenen Erwerbseinkünfte bei der Bremer VHS erwirtschaftet. Mehr dazu hier.