Bundesregierung beschränkt den Zugang zu Integrationskursen

Die Frankfurter Rundschau befasst sich in ihrem Artikel "Iraker, Iraner und Somalier aus Sprachkursen ausgegrenzt" mit der Einschränkung des Zugangs zu den Integrationskursen. Da der Irak, der Iran und Somalia aufgrund einer Neubewertung des Bundesinnenministeriums nicht mehr als Herkunftsstaaten mit „guter Bleibeperspektive“ gelten, werden  die ab dem 01.08. einreisenden Asylsuchenden aus diesen drei Ländern nicht frühzeitig (also nicht während ihres Asylverfahrens) Zugang zum Integrationskurs erhalten. Während des Asylverfahrens können sie aber laut BAMF bereits an Maßnahmen zur Wertevermittlung und Orientierung teilnehmen.

Laut der Frankfurter Rundschau nannte der Vorsitzende des Paritätischen Gesamtverbands, Rolf Rosenbrock, die Einschränkung des Zugangs „eine integrationspolitische Katastrophe“, die die Integration verhindert und teure Folgeprobleme verursacht.

(as)

Die FR geht noch auf das Mitte Juni beschlossene „Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz" ein, das eine zweite Änderung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an Bundeskursen beinhaltet, die einigen betroffenen Irakern, Iraners und Somaliern helfen könnte. "Anders als bisher können Geduldete und Asylsuchende mit schlechter Bleibeperspektive vom 1. August an Zugang zu entsprechenden Kursen bekommen, wenn sie nicht aus einem als sicher geltenden Herkunftsland stammen und „arbeitsmarktnah“ sind. So steht es in einem Informationsschreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Im Klartext: Menschen, die arbeitssuchend gemeldet sind, bereits arbeiten oder sich in Ausbildungsmaßnahmen befinden, dürfen Integrationskurse besuchen." Damit wolle die große Koalition die Integration der Schutzsuchenden verbessern. Weil aber die Union befürchte, von der Lockerung könne eine Sogwirkung ausgingen, habe sie durchgesetzt, dass nur Menschen, die vor dem 1. August eingereist sind, von ihr profitierten.