Das Bündnis DaF/DaZ-Lehrkräfte schreibt an den Haushaltsausschuss des Bundestages

Das Sprecherteam des Bündnisses hat vor einer Woche alle 44 Mitglieder des Haushaltsausschusses des Bundestages angeschrieben.

Die Abgeordneten werden gebeten, sich bei den aktuellen Haushaltsberatungen für eine Erhöhung der Trägerpauschale für die Integrations- und Berufssprachkurse und für eine damit zusammenhängende Erhöhung des Mindesthonorars für die in diesen Kursen tätigen Lehrkräfte einzusetzen. Das Bündnis weist darauf hin, dass das aktuelle Mindesthonorar in Höhe von 35 € unter dem seit April geltenden Mindestlohn in der Weiterbildung liege. Laut der GEW betrage heute der Mindestlohn in der Weiterbildung 38,05 €, deswegen müsste das Mindesthonorar wenigstens an diesen Mindestlohn angepasst werden. Das Bündnis betonte aber, dass nicht der Mindestlohn das Ziel sein könne, sondern eine Vergütung, die sich am Einkommen anderer Lehrkräfte mit vergleichbarer Qualifikation orientiere. Das Bündnis hält ein Honorar in Höhe von 60 € für angemessen. Die GEW fordert 57 €. Für Festangestellte wären Gehälter, die E12/E13 entsprechen, angebracht. Der DVV fordert eine Erhöhung der Trägerpauschale von jetzt 3,90 € auf 5 €.

Im zweiten Teil des Schreibens wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Grünen zu den Integrationskursen eingegangen. Dort wurde von der Bundesregierung ein Brutto-Einkommen der Lehrkräfte in den I-Kursen vorgelegt, das unmöglich ist. Die Bundesregierung geht bei ihrer Berechnung (3790 €) davon aus, dass die Lehrkräfte sogar an Feiertagen arbeiten, nie krank werden, keinen Urlaub machen und keine Betriebsausgaben haben. Das Bündnis weist in seinem Schreiben diese Zahlen zurück und legt eine detaillierte Berechnung vor, laut deren das Bruttoeinkommen ca. 3000 € und das Netto ca. 1500 in Vollzeit (25 UE pro Woche) beträgt.

Im Schreiben werden auch die das Mindesthonorar umgehenden 40-UE-Verträge der festangestellten Lehrkräfte thematisiert. Das Bündnis schlägt eine Faktorisierung des Unterrichts (1,56) vor, um das Verhältnis von Unterrichtszeit und Vor- und Nachbereitung zu regeln. Das Bündnis und die GEW vertreten den Standpunkt, dass 25 UE einer Vollzeitstelle entsprechen.

(as)