Das Gesetz gegen Scheinselbstständigkeit kann auch nach hinten losgehen

Screenshot: brandeins.de
Screenshot: brandeins.de

Mit der „brand eins“ hat vor zwei Wochen ein meinungsbildendes Medium das Thema Scheinselbstständigkeit und Rechtssicherheit kritisch aufgegriffen. 

 

In dem Beitrag „Ich bin nicht schutzbedürftig“ berichten Freiberufler, aus welchen Gründen sie gern selbstständig arbeiten und welche Probleme ihnen die aktuelle Rechtsunsicherheit bereitet.  

 

In dem Artikel "Risikogruppe: Freiberufler" wird darüber berichtet, wie das Gesetz gegen die Scheinselbstständigkeit, das Niedriglöhner schützen soll, und seine enge Auslegung durch die Deutsche Rentenversicherung vielen IT-Fachleuten das Leben schwer machen. Laut Andreas Lutz, Vorstandsvorsitzender des Verbands der Gründer und Selbstständigen Deutschland e. V., .haben das Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und die restriktive Praxis der DRV unter den Auftraggebern zu einer großen Verunsicherung geführt, im Mittelstand, in Konzernen und bei Selbstständigen. Er kenne viele Fälle, in denen der Verdacht auf Scheinselbstständigkeit für die Betroffenen zum bürokratischen Albtraum geworden sei.

(as)