Bundesrat ist gegen die Aufhebung der Umsatzsteuerbefreiung für bestimmte Kurse

Screenshot: bundesrat.de
Screenshot: bundesrat.de

Der Bundesrat wendet sich in seiner Stellungnahme vom 20.09.2019 gegen die Pläne des Bundesfinanzministeriums, die Umsatzsteuerbefreiung für bestimmte Bildungsangebote aufzuheben.

"Der Bundesrat weist darauf hin, dass gerade die allgemeinbildenden Angebote der Weiterbildung einen wesentlichen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt leisten. Das Spektrum reicht hier zum Beispiel von Kursen zur Demokratiebildung, zur Grundbildung und zur Integration über Digitalisierungskurse für Seniorinnen und Senioren, Angebote der Familien- und Jugendbildung, der Gesundheitsfürsorge, der Selbsthilfe und Schulungshilfen für Menschen mit Behinderung bis zu Fortbildungsangeboten für ehrenamtlich Tätige. Der Wegfall der Steuerbefreiung und daraus resultierende Gebührenerhöhungen würden den Zugang zu Weiterbildung – insbesondere für Bevölkerungsgruppen, die nicht aktiv oder nur eingeschränkt im Erwerbsleben stehen – deutlich erschweren oder verstellen. 

Der Bundesrat fordert daher, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Neuregelung der Umsatzsteuerbefreiung für die Bereiche der Erwachsenen-, Familien- und Jugendbildung, der allgemeinen Weiterbildung und der Angebote im sozialen Bereich zu überprüfen. Er fordert, alle auf nationaler Ebene vorhandenen Spielräume zu nutzen, um sicherzustellen, dass unabhängig von der unmittelbaren beruflichen Verwertbarkeit eines Bildungsangebots der Zugang zum lebenslangen Lernen – und damit Teilhabechancen am sozialen, politischen und wirtschaftlichen Leben – ohne neue steuerliche Belastungen und diskriminierungsfrei möglich bleibt."

Der Deutsche Volkshochschul-Verband und andere Trägerverbände, z.B. "Arbeit und Leben", äußerten sich schon am 12. August in ihrer Stellungnahme "Keine neuen Steuern für die Weiterbildung!"  sehr kritisch zu den Plänen der Bundesregierung.

(as)