Die Grünen-Fraktion in der Regionalversammlung Saarbrücken hat Ende Oktober höhere Honorare für Dozent*innen der Volkshochschule beantragt. "Die Honorare sollten den Einkünften einer vergleichbaren Lehrkraft in tariflicher Anstellung entsprechen, für die ein Mindestlohntarifvertrag gilt." heißt es dazu in der Saarbrücker Zeitung.
Laut der Grünen-Fraktionschefin Sandra Steinmetz liegen die derzeit vom Regionalverband gezahlten Dozenten-Honorare Stundensätze zwischen 16 und 28 Euro im Fachbereich Mensch und Gesellschaft oder zwischen 19 und 28 Euro im Fachbereich Fremdsprachen teilweise auf „Studentenjob-Niveau“. Von einer fairen Bezahlung könne bei der Volkshochschule derzeit keine Rede sein.
Die Grünen-Fraktion fordert daher eine bessere Vergütung für die VHS-Lehrkräfte. Für Steinmetz steht fest: „Wir brauchen Honorarsätze, die einer vergleichbaren Lehrkraft in tariflicher Anstellung entsprechen. Derzeit ist die Vergütung sogar meilenweit unter dem Mindestlohntarifvertrag für die Weiterbildung. Das muss sich dringend ändern. Wer den Weiterbildungsauftrag der Volkshochschule ernst nimmt, muss die Lehrkräfte auch fair bezahlen. Nur so kann man dauerhaft das hohe Niveau halten.“
Der Regionalverband hat schnell zu der Forderung der Grünen Stellung genommen. Er zahle deutlich über den tariflichen Mindestsätzen.
(as)
"In den meisten Fachbereichen liegen die Mindestsätze bei 16 Euro, in einigen Fachbereichen wie Fremdsprachen oder Deutsch liegen sie aber schon bei 19 und 20 Euro. Die Höchstsätze liegen zwischen 28 und bis zu 55 Euro für Firmenkurse im Fachbereich Berufliche Weiterbildung. Gezahlt wird dieser Betrag für eine Unterrichtseinheit von 45 Minuten, es handelt sich also um keinen Stundenlohn. Auf 45 Minuten heruntergerechnet sieht der von der Grünen-Fraktion geforderte Mindestlohntarifvertrag für die Weiterbildung ein Entgelt von 11,84 Euro vor. Da liegt unsere Volkshochschule also sehr deutlich drüber.“
Die Grünen haben in ihrer Reaktion darauf hingewiesen, dass der Regionalverband Äpfel mit Birnen vergleiche und die Tatsachen verdrehe, wenn er die Honorare in unmittelbares Verhältnis zum Tariflohn setze. Laut Sandra Steinmetz von den Grünen müssen Honorarlehrkräfte im Gegensatz zu Tarifbeschäftigten ihre Sozialversicherungsbeiträge wie Krankenkasse und Rentenversicherung komplett selbst bestreiten, zahlen also das Doppelte, da sie den Arbeitgeberanteil selbst übernehmen müssen. "Hinzu kommt, dass Honorarkräfte (...) lediglich für die reine Unterrichtszeit bezahlt werden. Vor- und Nachbereitung von Seminaren, die bei Tarifbeschäftigten zur regulären Arbeitszeit zählt, fallen komplett raus. Berücksichtigt man beide Punkte liegen die VHS-Dozentinnen und VHS-Dozenten meilenweit unter dem Mindestlohntarifvertrag für die Weiterbildung. (...) Damit ein Honorar als fair bezeichnet werden kann, muss es mindestens so hoch sein, dass unterm Strich das gleiche hängen bleibt, wie bei einer Lehrkraft in vergleichbarer Position im Angestelltenverhältnis. Erst recht, wenn man bedenkt, dass freiberufliche Lehrkräfte keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub haben, die Sozialversicherungsbeiträge wie Krankenkasse und Altersvorsorge in voller Höhe selbst tragen müssen und auch nicht vom Kündigungsschutz profitieren. Letztendlich tragen sie sämtliche Risiken alleine.”
Der in Honorar umgerechnete Mindestlohn in der Weiterbildung beträgt seit April laut der GEW 38,05 €.