Der BR berichtet in seinem Beitrag "Keine Corona-Soforthilfe für freiberufliche Lehrer und Dozenten" über die besonders schwere Lage der DaFZ-Lehrkräfte in der Corona-Krise. Der Anlass ist ein Brief von
Nürnberger Dozent*innen an den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder.
"Wir haben als Deutschtrainerinnen die Flüchtlingskrise geschultert", heißt es im Brief "Wir haben dazu beigetragen, Pflegerinnen aus dem Ausland in den Arbeitsmarkt zu integrieren, die jetzt die
aktuelle Krise mittragen."
Diese Kolleg*innen fühlen sich nun vom Staat im Stich gelassen, denn die Corona-Soforthilfe Bayerns und des Bundes scheint für die meisten freiberuflichen Dozent*innen nicht zu greifen.
Das Bayerische Wirtschaftsministerium teilte dem BR mit, die Corona-Soforthilfe sei in erster Linie als Hilfe bei betrieblichen Liquiditätsengpässen wie Mietzahlungen, Pacht oder Mitarbeiter-Gehältern gedacht. "Wenn es hauptsächlich um die Bestreitung des persönlichen Lebensunterhaltes geht, halten wir das vom Bund beschlossene Sozialschutz-Paket für die geeignetere Unterstützungsleistung." Mit dem Paket ist der Zugang zur Grundsicherung (Hartz IV) vereinfacht worden. Wegen der Corona-Krise gibt es in den nächsten sechs Monaten keine Vermögensprüfung.
Die Kolleg*innen aus Nürnberg fordern Nachbesserung bei der Corona-Soforthilfe und werden dabei von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) unterstützt.
Ausführlicher befasst sich mit diesem Fall die Bayerische Staatszeitung. Dort kommt auch der GEW-Sekretär Erwin Denzler zu Wort, der es kritisch sieht, dass die Förderung nur laufende Betriebsausgaben wie Mieten für Geschäftsräume betrifft: „Aber der eigene Lebensunterhalt und die Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung müssen trotzdem bezahlt werden.“ Laut Denzler haben einige Bundesländer, etwa Baden-Württemberg und Berlin, deshalb bei der Soforthilfe bestimmte Beträge für den Lebensunterhalt anerkannt.
Auch das Erste berichtet in seinem ARD EXTRA (ab Min. 5:35) über die DaFZ-ler, und zwar über einen Kollegen aus Mainz, dem nicht anderes übrigbleibt, als Hartz IV zu beantragen, weil Rheinland-Pfalz die Soforthilfe nur dann gewährt, wenn man laufende Betriebskosten hat. Der Kollege hatte vorgestern einen Hilferuf an Politiker*innen auf YouTube veröffentlicht.
(as)