Ungleichbehandlung von Selbstständigen

Der MDR berichtet in seinem Beitrag "Soloselbsständige - Berliner im Glück, Leipziger in Not" über ungleiche Behandlung von Selbstständigen. Während Berliner nicht nur großzügige Soforthilfen, sondern auch Hilfe für den privaten Lebensunterhalt erhalten, müssen die Sachsen Hartz IV beantragen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Auch ein DaFZ-ler kommt zu Wort, der zusammen mit anderen Kolleg*innen im Zentrum Leipzigs eine sehr kreative Aktion, "Leere Tüte", veranstaltet hat.

Laut ver.di zahlen nur fünf Bundesländer Hilfe zum Lebensunterhalt. Ver.di fordert eine bundeseinheitliche Lösung.

Das fordert auch das Bündnis DaF/DaZ-Lehrkräfte. In seinem Schreiben an Olaf Scholz und Peter Altmaier werden die beiden Bundesminister darum gebeten, eine Lebenshaltungskostenpauschale für Selbstständige einzuführen. 

Das Bündnis wies darauf hin, dass viele Dozent*innen in der Erwachsenenbildung durch alle Raster fallen:  "Die Soforthilfe des Bundes ist an Betriebsausgaben gebunden, und diese sind in unserem Fall sehr gering. Das vom BAMF vorgelegte SodEG ist theoretisch hilfreich, aber praktisch kommen die Zuschüsse bei uns nicht an, weil allein die Träger bzw. unsere Auftraggeber darüber entscheiden, ob sie die Zuschüsse beantragen oder nicht. Die meisten Träger scheinen sich leider gegen eine Beantragung entschieden zu haben. Es bleibt uns also oft nur der Gang zum Jobcenter, um ALG II zu beantragen. Das ist sehr bitter, da wir im öffentlichen Auftrag in einem für unser Land sehr wichtigen Bereich (Integration und berufliche Bildung) tätig sind. Um es mit den Worten des bayerischen Ministerpräsidenten auszudrücken, ist es unzumutbar, uns auf Hartz IV zu verweisen."

Das Bündnis argumentiert auch mit der Ungleichbehandlung: "Darüber hinaus ist es schwer nachzuvollziehen, dass in einigen Bundesländern (z.B. Baden-Württemberg) oder in einigen Branchen (z.B. Zahnärzte) die Selbstständigen besser behandelt werden als die, die woanders wohnen oder arbeiten."

(as)