Das Handelsblatt und die taz beschäftigen sich in ihren Beiträgen "Bund und Länder streiten über die Rechnung für die Soforthilfen" und "Unterstützung als Luftnummer" ausführlich mit dem Streit zwischen Bund und einigen Ländern über die Kosten der Corona-Hilfen.
Ende März einigten sich der Bund und die Länder darauf, dass das Geld vom Bund kommt, aber das Programm von den Ländern umgesetzt wird. Der Bund ist nun der Ansicht, dass einige Länder, vor allem NRW und Berlin, dabei jedoch teilweise großzügig über die Vorgaben des Bundes hinweggingen. Im Handelsblatt heißt es dazu: "Berlin, Nordrhein-Westfalen und einige weitere Bundesländer verzichteten auf eine tief gehende Prüfung, ob die Antragsteller alle Voraussetzungen für die Hilfen erfüllten. „Da ging es teilweise zu wie am Geldautomaten“, kritisiert ein hochrangiger Beamter aus der Bundesregierung. Es sei an fast jeden ausgezahlt worden."
Es geht vor allem darum, wofür die Soforthilfe verwendet werden darf. Während der Bund von Anfang an darauf hinwies, dass die Hilfe nur für Betriebskosten bestimmt ist und bei den Lebenshaltungskosten auf ALG II verwies, war das in einigen Bundeländern nicht klar, vor allem was die Zeit vor dem 1. April betrifft, als die Bundeshilfen mit den Länderhilfen zusammengelegt wurden. Laut der taz versprach Pinkwarts Wirtschaftsressort noch am 29. März im Internet, dass die Soforthilfe auch dazu dient, "das eigene Gehalt und somit den Lebensunterhalt zu finanzieren.“ In Baden-Württemberg wird auch heute ganz offiziell eine Pauschale für Lebenshaltungskosten in Höhe von 1180 € gezahlt.
(as)
Der Bund will jetzt nicht jede Rechnung begleichen. Die Länder könnten also auf Milliarden sitzen bleiben. Sie können das Geld von Empfängern zurückfordern, die Hilfen beantragten, obwohl sie möglicherweise nicht alle Kriterien im Kleingedruckten der Bundesvorgaben erfüllten.
Laut der taz steht im Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung Köln kein Wort davon, dass die 9.000 Euro nicht für den privaten Lebensunterhalt verwendet werden dürften. Es werde stattdessen nur erklärt, die Unterstützung müsse „vollumfänglich zur Kompensation der unmittelbar durch die Corona-Pandemie ausgelösten wirtschaftlichen Engpässe genutzt“ werden. Es sei nicht klar, ob dies für private oder nur für betriebliche Zwecke gelte. Im Handelsblatt steht geschrieben, dass das NRW-Wirtschaftsministerium auf Anfrage folgendes mitteilte: „Nordrhein-Westfalen hat sich entschieden, die Soforthilfe zunächst in vollem Umfang auszuzahlen und die Empfänger drei Monate nach Bewilligung aufzufordern, die nicht benötigte Soforthilfe an das im Bewilligungsbescheid angegebene Konto der Landeskasse zurückzuerstatten. (…) Im Nachgang der Förderung hat der Antragsteller eigenständig eine Berechnung seines betrieblichen Sach- und Finanzaufwands im Bewilligungszeitraum zu erstellen.“
In den letzten Wochen versuchten die Wirtschaftsminister*innen der Länder, den Bund dazu zu bewegen, im Rahmen der Soforthilfe eine Lebenshaltungskostenpauschale zu etablieren. Bis jetzt ohne Erfolg, obwohl auch zahlreiche andere Akteure (Parteien, Gewerkschaften, Verbände diesen Vorschlag unterstützten. Auch das Bündnis DaF/DaZ-Lehrkräfte hat Bundesminister Scholz und Altmaier diesbezüglich angeschrieben. Es wurde zwar schnell, aber nicht zufriedenstellend geantwortet.
Falls nun einige Länder die Soforthilfen ganz oder teilweise zurückfordern, wird es auf das Kleingedruckte im Antrag und Bescheid ankommen. Es wird natürlich auch geprüft werden müssen, was auf der zuständigen Homepage zum Zeitpunkt der Beantragung geschrieben stand. Teilweise änderten sich die Bestimmungen Ende März täglich.
Der Deutschlandfunk berichtet heute, dass NRW entschieden hat, dass Solo-Selbstständige in Nordrhein-Westfalen von den Corona-Soforthilfen 2.000 Euro für ihren Lebensunterhalt nutzen dürfen. "Dies gelte für alle, die im März und April einen Antrag auf Soforthilfe gestellt hätten, aber keine Grundsicherung erhielten, teilte Wirtschaftsminister Pinkwart in Düsseldorf mit. Damit dürften viele endlich Planungssicherheit haben."