Bessere soziale Absicherung für die Berliner VHS-Dozent*innen und Musikschullehrer*innen

Für die VHS-Dozent*innen stellt der Beschluss des Berliner Abgeordnetenhauses (AH) vom  4.6.2020 einen Erfolg dar. Auf seiner 60. Plenarsitzung hat das Berliner AH den Antrag "Mehr soziale Sicherheit für Volkshochschul-Dozent*innen" angenommen, den die Koalitionsparteien eingebracht hatten. Damit fordert das Parlament den Senat auf, mit den Gewerkschaften und der Berliner Vertretung der VHS-Dozent*innen Verhandlungen zu einer Rahmenvereinbarung aufzunehmen. Damit wird es über die Arbeitsbedingungen, d.h. Honorare und soziale Absicherung, verhandelt. Bis jetzt werden sie über die Verordnungen, ein einseitiges Instrument, geregelt. Im Land Bremen ist eine Rahmenvereinbarung 2019 in Kraft getreten.

Die jetzt bewilligte Version des Antrags wurde im Vergleich zur Fassung der ersten parlamentarischen Lesung geändert: „gemäß Beschlussempfehlung des Hauptausschusses“. Damit wurde die Weiterzahlung der Honorare für laufende und geplante Kurse bis zur Eröffnung der VHS verlängert. Auf der Webseite des rbb gibt es  in der Rubrik "Soziale Sicherheit für VHS-DozentInnen" ein Video mit den Debatten in der Sitzung des AH vom 4.6.2020.

Die Berliner Vertretung der VHS-Dozent*innen und ver.di erwarten vom Senat, dass er noch vor der Sommerpause Sondierungsgespräche führt, damit schnellstmöglich mit der Ausformulierung der Rahmenvereinbarung begonnen werden kann.

(lg)

Zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

1) Der Senat wird aufgefordert, mit der für die Dozent*innen der Berliner Volkshochschulen (VHS) zuständigen Gewerkschaft eine Rahmenvereinbarung zur tarifvertragsähnlichen sozialen Absicherung auf Landesebene abzuschließen.

In der Begründung des Antrags werden als Gegenstand dieser Vereinbarung erwähnt: ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung insbesondere nach Elternzeit, Pflegezeit und Krankheit; Anspruch auf Erhaltung des Unterrichtsvolumens, ansonsten Regelung der Ausgleichszahlungen; Aufstockung des Krankengeldes von 80 % auf 100 %.

2) Zudem soll geprüft werden, wie das Personalvertretungsgesetz mit dem Ziel geändert werden kann, damit künftig auch arbeitnehmerähnlich Beschäftigte wie die VHS-Dozent*innen im Sinne des Tarifvertragsgesetzes zu dem unter das Landespersonalvertretungsgesetz fallenden Beschäftigtenkreis zählen.

3) Die Koppelung von Teilnehmerentgelten mit der Refinanzierung der Honorarerhöhungen soll hinsichtlich einer Differenzierung nach TN-Zielgruppen überprüft werden.

 

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie:

1) Verlängerung des bisherigen Rundschreibens zur Weiterzahlung der Honorare und Ersatzleistungen bis zur Wiedereröffnung der Volkshochschulen.

2) Die zuständigen Senatsverwaltungen sollen ein einheitliches Vorgehen der Bezirke und des Landes bei der Koordinierung des Online- und Präsenzangebotes gewährleisten.

3) Anpassungen der Regelungen zur Fortzahlung der Honorare sollen nach Auswertung der bisherigen Praxis gemeinsam mit den Bezirken und Interessenvertretungen der Dozent*innen vorgenommen werden.

4) Hierbei sollen auch Unterrichtsleistungen digitalisiert werden, die bisher nicht digital erbracht werden konnten.

 

Beschlussprotokoll (Seite 8)