Weiterzahlung der Honorare: Jetzt auch an der VHS Düsseldorf

Das hat gedauert!

Auch für die Stadt Düsseldorf wäre es eine gute Gelegenheit gewesen, bereits zu Beginn des Lockdowns im März die derzeit allgegenwärtige Rede von „Solidarität“ in praktisches Handeln umzusetzen und für die Lehrkräfte der VHS eine Honorarfortzahlung zu beschließen. Einige Städte in NRW hatten schnell erkannt, dass sie die Dozentinnen und Dozenten ihrer Volkshochschulen nicht im Regen stehen lassen durften und beschlossen – mit kleineren Unterschieden – genau dies: die Weiterzahlung der Honorare auch für durch den Lockdown ausfallende Kurse. Köln war eine dieser Städte. Diejenigen Dozentinnen und Dozenten, deren Kurse auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht nachgeholt werden können, erhielten ihre Honorare zu 60 bzw. 67 %, angelehnt an die Regelungen zum Kurzarbeitergeld.

Düsseldorf gehörte zunächst nicht dazu. Die GEW Düsseldorf forderte den Oberbürgermeister und den Rat der Stadt Düsseldorf mehrmals in Telefongesprächen sowie in mehreren Briefen zur Honorarfortzahlung auf, denn schnell war klar, dass aufgrund der weiterhin geltenden Hygiene- und Abstandsregeln zahlreiche Kurse nicht wiederaufgenommen bzw. nachgeholt werden konnten. Doch die Reaktion auf die Forderung war niederschmetternd:

Bekanntlich handele es sich bei den Honorarkräften der VHS um selbständig Tätige, die „als solche das unternehmerische Risiko tragen“. Wie schön, dass diese Tatsache mal wieder deutlich ausgesprochen wurde, und zwar vom Oberbürgermeister persönlich: Zwecks Kosteneinsparung werden Bildungsaufgaben an freiberuflich Tätige vergeben, feste Arbeitsverträge, von Tarifverträgen ganz zu schweigen, damit verweigert. Und man schien zu fürchten, damit nicht mehr durchzukommen: Honorarfortzahlungen könnten eine Klagewelle nach sich ziehen, so der OB in einer Telefonkonferenz mit Vertreterinnen der Gewerkschaften am 21.04.2020 und meinte damit Klagen auf Festanstellung.

(rj)

Schließlich war schon in seinem Brief vom 06.04.2020 der OB zu dem Schluss gekommen, den auch die Verwaltung der VHS gegenüber Lehrkräften geäußert hatte, die sich in der Zeit der Schließung an sie gewandt hatten: „In der Regel“ würden „Leistungen nach dem zweiten Buch des Sozialgesetzbuches“, sprich Hartz 4, „bei Dozentinnen und Dozenten in Frage kommen“.

In einem Brief an die Verwaltung der VHS äußerte sich eine Kollegin deutlich zu dieser Haltung: „Die Entscheidung der Stadt Düsseldorf / des Oberbürgermeisters in Bezug auf die Situation der Dozentinnen und Dozenten ist beschämend und zeugt vom Fehlen jeglicher Wertschätzung unserer Arbeit - ebenso, dass die VHS sich hier nicht mehr für uns einsetzt.“

Aber dabei blieb es nicht: Die Ratsfraktion der Linken griff die Forderung nach Honorarfortzahlung auf und stellte einen entsprechenden Antrag im Stadtrat. Im Anschluss wollten sich dann wohl auch die im Ampelbündnis der Stadt mitregierenden Grünen nicht mehr lumpen lassen und stellten einen weniger weitreichenden Änderungsantrag, der Inhalt entsprach zunächst dem der in Köln beschlossenen Regelung. Es wurde spannend: Würde in der Ratssitzung im Mai der Rest des Ampelbündnisses – und damit die SPD, die den Oberbürgermeister stellt – mit für den Antrag stimmen? Pustekuchen, im Mai war die Liste der Anträge so lang, dass eine Wiedervorlage im Juni (!) nötig wurde. Am 18. Juni dann war im Livestream zu verfolgen, wie ein SPD-Vertreter sich im Namen seiner Fraktion gegen die Weiterzahlung aussprach. Große Enttäuschung . Dann die Abstimmung: Für den Antrag stimmten die Grünen, die Linke und – die CDU. Und zwar für einen in letzter Minute noch einmal veränderten Antrag: Die Prozentbeträge wurden aktualisiert und die Kolleginnen und Kollegen können sich auf eine Fortzahlung von 80 bzw. 87% ihrer Honorare von Mitte März bis Ende Mai freuen, sofern sie keine Soforthilfe bekommen haben und für Mai, sofern sie sie erhalten haben. Nach langer Überzeugungsarbeit (die an nicht erwarteter Stelle gewirkt hatte) ist wieder mal ein Schritt in Richtung anständiger Arbeitsverhältnisse geschafft!