Neue Rahmenbedingungen für BAMF-Kurse

Das BAMF informiert in seinen Trägerrundschreiben für Integrationskurse 14/20 und für Berufsprachkurse 09/20   über neue Rahmenbedingungen für die Kurse ab 1. Juli.

Die Träger erhalten eine Pandemie-Zulage in Höhe von 1500 € pro Kursabschnitt (100 UE), um die mit der Einhaltung der Hygienauflagen verbundenen Mehrkosten decken zu können.

 

Um die Durchführung der Kurse zu erleichtern, hat das BAMF die Unterrichtsmodelle flexibilisiert:

Modell 1 (Präsenzunterricht in ausreichend großen Räumlichkeiten)

Modell 2 (Virtuelles Klassenzimmer)

Modell 3 (Präsenzunterricht mit Livestream-Übertragung in zweiten Kursraum)

Modell 4 (Präsenzunterricht mit zugeschaltetem virtuellen Klassenzimmer)

Modell 5 (Präsenzunterricht mit einer Lehrkraft in zwei Kursräumen)

 

Damit die Alphabetisierungskurse leichter stattfinden können, hat das BAMF die Mindestteilnehmendenzahl für die Garantievergütung auf 10 bzw. 8 Personen gesenkt.

 

In Anlage 3 (zu 14/20) informiert das BAMF über Regelungen zu Online-Tutorien, Fahrtkosten, Fehlzeiten, Test- und Meldestellen usw. Zu den Online-Tutorien veröffentlichte das BAMF inzwischen ein neues Trägerrundschreiben (15/20).

(as)