VHS-Deutschdozentin verliert Prozess nach fristlosem Rauswurf

Vor dem Berliner Arbeitsgericht ist am 22. Juli 2020 die Klage einer freiberuflichen Deutschdozentin gegen die Volkshochschule Friedrichshain-Kreuzberg abgewiesen worden. Die Klägerin war im VHS-Jahresprogramm 2019 namentlich eingeplant und wollte nach einem fristlosen Rauswurf im Januar 2019 die ihr entgangenen Honorare von rund 18 000 € einfordern. Die klagende Kursleiterin wurde von ver.di Berlin-Brandenburg unterstützt. Sie war 27 Jahre als arbeitnehmerähnliche Deutschdozentin für Integration an der Berliner Volkshochschule Friedrichshain-Kreuzberg tätig. Nach einem Streitgespräch mit ihrem damals neuen Fachbereichsleiter über mangelnde Transparenz bei der Kursvergabe und Altersdiskriminierung hatte die damalige VHS-Direktorin der Dozentin per E-Mail jegliche weitere Zusammenarbeit aufgekündigt. Das Gericht entschied, dass weder die Nennung im Programmheft noch E-Mail-Absprachen einen wirksamen Vertrag darstellten.

 

„Wir bedauern den Ausgang für unsere Kollegin. Das Urteil zeigt aber auch generell, dass die bisherige Praxis der Absprachen und Planung uns freiberuflichen VHS-Lehrkräften offenbar keine Rechtssicherheit bietet“, sagt Beate Strenge, ver.di-Sprecherin in der VHS-Dozent*innen-Vertretung Berlin.  Die VHS-Programmplanungen basieren in der Regel auf E-Mail-Zusagen und einer Online-Planung. Schriftliche Honorarverträge werden den Kursleitenden meist erst sehr knapp vor Kursbeginn von der VHS vorgelegt. Auch bei jahrzehntelanger Beschäftigung erhalten VHS-Dozent*innen immer nur kurzfristige Honorarverträge für wenige Wochen.                                                                                 

(lg)