Die GEW hat ihren Beschluss "Beschäftigungsbedingungen von DaF/DaZ-Lehrkräften in Integrationskursen" (Beschluss des Geschäftsführenden Vorstands vom 07.12.2017) vor einigen Tagen an den TVöD-Abschluss vom Oktober 2020 angepasst und aktualisiert. Die GEW fordert jetzt 64 € Mindesthonorar in den Integrationskursen.
"DaF/DaZ-Lehrkräfte in allen Integrationskursen müssen grundsätzlich fest angestellt und tariflich - orientiert an der Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrags des öffentlichen Dienstes entsprechend der Eingruppierung von Sprachlehrkräften im TVöD Bund u.a. mit einer 39- Stunden-Woche, 30 Tagen Urlaub - entlohnt werden. Die Anzahl der Unterrichtseinheiten (UE; 45 Minuten) pro Woche beträgt 25 bei einer Vollzeitstelle.
Solange eine Festanstellung nicht erreicht wird, müssen DaF/DaZ-Lehrkräfte entsprechende Stundensätze erhalten. Das Honorar für eine UE im Integrationskurs beträgt mindestens 64 Euro.(...)
Langfristig fordert die GEW, dass die Qualifikationsanforderungen für Lehrkräfte in Sprach- und Integrationskursen eine professionsbildende Ausbildung begründen, die auf einem wissenschaftlichen Hochschulabschluss beruht und eine Eingruppierung nach E 13 ermöglichen. (...)"
(as)