Die 6. Konferenz des Bündnisses

In einer Zoom-Konferenz fand diesjährig die 6. Bündniskonferenz am 07. November statt und wurde von 28 Vertreter*innen aus zahlreichen Regionen des Bundesgebiets durchgängig besucht. Dabei wurden die gesteckten Gesprächspunkte gezielt angesprochen, sodass ein pünktlicher Zeitplan eingehalten werden konnte. Ohne technische Pannen verlief das Zusammentreffen in freundlicher Atmosphäre.

 

Ein neues Thema war die Arbeitslosenversicherung für selbstständige Lehrkräfte. Mit dem   Lockdown verloren viele Lehrkräfte ihr Einkommen. Ein Ausweg aus der Notlage wäre Arbeitslosenhilfe 1, ALG 1, gewesen. Das Plenum diskutierte ausführlich, ob der Zugang zur AV für Honorarlehrkräfte (und andere Soloselbstständige) erstrebenswert ist und ob das  Bündnis sich dafür einsetzen will. Sollte eine AV freiwillig oder eine Pflichtversicherung sein? Seit August 2020 fordert der DGB die Öffnung der AV für Soloselbstständige.

(hs)

Auftragssuche braucht Zeit, das Plenum diskutierte, wie man sie erleichtern könnte. Eine private, gewinnorientierte  Firma hat diese Nische entdeckt und verlangt von den Lehrkräften eine Art „Provision“ für Kontakte zu einzelnen Auftraggebern. Sobald dem Bündnis ein entsprechender Vermittlungsvertrag vorliegt, wird es die Rechtmäßigkeit prüfen lassen. Der Vorschlag, selbst eine vermittelnde Homepage zu betreiben, wurde als zu  arbeitsintensiv angesehen.

Lehrbeauftragte arbeiten an ihren Hochschulen in Vereinzelung, das  behindert den Einsatz  für bessere Arbeitsbedingungen. Sie werden selten von ihren Hochschulen wertgeschätzt, es gibt auch nicht überall eine Vertretung in den Institutionen. Die Spannweite für Honorare liegt zwischen unter 20 €/SWS und 40 €/SWS. Zaghafte Versuche zur Zusammenarbeit innerhalb der eigenen Hochschule gibt es inzwischen, zur  Unterstützung kann man sich wenden an https://mittelbau.net/  und  lbgoettingen@web.de.

 

Nach dem Ende der Coronabeschränkungen  wird eine Demo vor dem BAMF in Nürnberg geplant. Es müssten mindestens 200 Lehrkräfte ihre Teilnahme zusagen.

Auf Urlaubsentgelt haben Lehrkräfte einen Anspruch, wenn sie mindestens die Hälfte ihres Lebensunterhaltes bei einem Träger erarbeiten. Vereinzelte VHSn  würden aus Einsicht  Urlaubsentgelt zahlen, andere hätten sich anfangs mit sehr zweifelhaften Argumenten geweigert. Das Plenum erinnert daran, dass man nur mit anderen gemeinsam das Urlaubsentgelt beantragen sollte. In Stuttgart ist ein Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht anhängig..

Online-Unterricht startete fast überall aus dem leeren Raum. Einige Träger stellten zügig auf Online um und halfen bei der Einrichtung der Kurse, andere reagierten zeitverzögert und eher desinteressiert an den Durchführungsschwierigkeiten bei Teilnehmern und Lehrkräften.  Aktuell stellt sich für viele die Frage, wie man schwächere Teilnehmer besser erreicht und einbindet.

Stellenangebote, die sich ausschließlich an Muttersprachler wenden, sind diskriminierend. Es darf und sollte muttersprachliches Sprachniveau vorausgesetzt werden.

Das Bündnis DaF/DaZ Lehrkräfte steht in Kontakt mit dem Berufsverband für Integrations- und Berufssprachkurse e.V., bvib, und dem Verein der Gründer und Selbstständigen Deutschland, VGSD.

Um den Gesundheitsschutz für Lehrkräfte zu sichern, wird das Bündnis sich an das BAMF bzw. an die lokalen Regelungsstellen wenden.  Das Modell 5 des BAMF (Pendelunterricht) beurteilen die Betroffenen als katastrophal für den Lernerfolg und für die eigene Gesundheit, obendrein würden  die höheren Vergütungen des BAMF selten an sie weitergegeben.

Interessenvertretungen für Lehrkräfte sind in den meisten VHSn institutionell vorgesehen, in jedem Fall ist die Verbindung zu einer Gewerkschaft hilfreich.