Neues Mindesthonorar: 41 €

Am Freitag (27.11.) wurde das Bündnis DaF/DaZ-Lehrkräfte von einem Bundestagsabgeordneten informiert, dass die Haushaltsarbeitsgruppen der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD (auf Antrag der SPD) für die Bereinigungssitzung zum Bundeshaushaltsentwurf 2021 beantragt haben, den Mindestvergütungssatz für Honorarlehrkräfte (in Integrations- und Berufssprachkursen) entsprechend dem Mindestlohn für pädagogisches Personal in der beruflichen Weiterbildung auf 41 € und den Kostenerstattungssatz (Trägerpauschale) auf bis zu 4,90 pro Teilnehmer und Stunde zu erhöhen.

 

Wenn also alles gut läuft, bekommen die Lehrkräfte im Laufe des nächsten Jahres ein neues Mindesthonorar in Höhe von 41 €.  Das Bundesteam des Bündnisses DaF/DaZ-Lehrkräfte war in den letzten Wochen sehr aktiv. Am Anfang standen nur 38 € zur Debatte. Das wäre nicht einmal der Mindestlohn in der Weiterbildung gewesen. Im November hat das Bündnis ca. 80 Abgeordnete aus dem Haushalts- und Innenausschuss des Bundestages angeschrieben. Es gab auch positive Rückmeldungen und Telefongespräche. Natürlich hat das Bündnis nicht nur darauf hingewiesen, dass 38 € unter dem Mindestlohn lägen, sondern auch mehr (60 €) gefordert. Bereits letztes Jahr war  der  ganze Haushaltsausschuss angeschrieben worden.

 

Marlis Tepe, die Vorsitzende der GEW, sagte zu dem Beschluss: „Dass für Honorarkräfte in Integrationskursen die Mindesthonorare von 35 Euro pro Unterrichtseinheit auf 41 Euro angehoben und damit an den Mindestlohn in der beruflichen Weiterbildung angepasst werden, war längst überfällig! Damit wird dem GEW-Vorschlag, dass sich die Honorare als untere Grenze an einem Mindestlohn orientieren müssen, Rechnung getragen. “Künftig müssten Integrationskurslehrkräfte jedoch entsprechend der Qualifikation, die sie mitbringen, entsprechend der Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) bezahlt werden.

(as)