SodEG wird verlängert

Das BAMF informiert in seinem aktuellen Trägerrundschreiben Berufssprachkurse (06/21), dass der besondere Sicherstellungsauftrag des SodEG bis zum 31.12.21 verlängert wurde.

 

"Für die Beantragung von SodEG-Zuschüssen für den Zeitraum ab dem 01. April 2021 gilt Folgendes:

1. Falls für den Zeitraum zwischen dem 01.01.2021 und 31.03.2021 ein SodEG-Antrag gestellt wurde und sich keine oder nur geringfügige Änderungen in der Höhe der vorrangigen Mittel, bei der Angabe der monatlichen Zahlungen der anderen Leistungsträger und bei der Fortsetzung von Zahlungen an Honorarlehrkräfte ergeben haben, wird mit dem aktualisierten Antragsformular lediglich die Fortzahlung des bisher gewährten SodEG-Zuschusses beantragt. Damit wird das Antragsverfahren für diese Fälle deutlich vereinfacht.

2. Falls für den Zeitraum zwischen dem 01.01.2021 und 31.03.2021 ein SodEG-Antrag gestellt wurde und sich Änderungen ergeben haben, die nicht geringfügig sind, ist eine Neuberechnung der Höhe des SodEG-Zuschusses erforderlich.

Nicht geringfügig sind dabei die folgenden Änderungen:

- Änderungen an der voraussichtlichen Höhe der vorrangigen Mittel (Monatsdurchschnitt der nächsten drei Monate) im Umfang von mehr als 10 % im Vergleich zum Monatsdurchschnitt aller vorrangigen Mittel gemäß Anlage zum Bescheid über die Gewährung eines SodEG-Zuschusses (Zeile 29) für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.03.2021;

- Änderungen an der Gesamtsumme der monatlichen Zahlungen der anderen Leistungsträger im Umfang von mehr als 10 % im Vergleich zur ursprünglich angenommenen Gesamtsumme der monatlichen Zahlungen gemäß Anlage zum Bescheid über die Gewährung eines SodEG-Zuschusses (Zeile 17) für den Zeitraum 01.01.2021 bis 31.03.2021;

- Änderung der Entscheidung über die Fortsetzung der Zahlungen an die Honorarlehrkräfte."

(as)