NRW plant neues Weiterbildungsgesetz

Lehrkräfte sollen  auch zukünftig  soziale Wesen bleiben,  „die nebenamtlich oder nebenberuflich für die Einrichtung der Weiterbildung tätig sind.“ Sozusagen im Hobby, für das kleine finanzielle Extra,  keineswegs für den Lebensunterhalt.  Wie profan. Von einer leistungsgerechten  Bezahlung oder von echten Arbeitsverträgen findet sich nichts in der Novelle des Gesetzes.  Dafür heißen die Kurse nicht mehr  altmodisch „Lehrveranstaltungen“ sondern  ganz modern „Bildungsveranstaltungen“, das ist doch auch was wert, oder etwa  nicht?

Der Gesetzgeber in NRW plant jedoch nur Folgendes:  Mehr Geld für die Digitalisierung und für

die gestiegenen Schulabschlusskurse,  mehr Geld für Innovationen, verlässlich mehr Geld für das hauptberufliche, professionelle Personal, das sind die Highlights der Novelle.

So soll die Weiterbildung „zugleich zukunftsfähig und zukunftsfest“ werden.  Offensichtlich hat der Gesetzgeber nicht vor, die Rahmenbedingungen für Dozent:innen in  der öffentlich geförderten Weiterbildung ebenfalls zukunftsfest zu gestalten. 

Ausführlich informiert die GEW über diese Novelle des Weiterbildungsgesetzes auf ihrer Webseite. 

(hs)