Höhere Honorare und bessere soziale Absicherung an den Berliner VHS

Zusammen mit einer Delegation der Berliner-VHS-Dozent*innenvertretung hat ver.di mit dem Berliner Senat lange und konstruktive Gespräche geführt. Das Ergebnis ist ein Gesamtpaket mit deutlichen Verbesserungen sowohl in der Vergütung als auch in der  sozialen Absicherung.

 

Der Berliner Senat und ver.di haben am 24.6.2021 eine gemeinsame Pressemitteilung veröffentlicht. Das Ergebnis wird in der Ausführungsvorschrift VHS Honorare (AV) umgesetzt, die zum 01.01.2022 in Kraft treten soll.

 

(lg)

 

Die wichtigsten Punkte für alle Berliner VHS-Dozent:innen sind:

 

 

 

1- Honorarerhöhung auf 41 € für alle Sprachdozent:innen und andere in der Honorargruppe 1.2 (mit Hochschulabschluss); die Dozent:innen in anderen Honorargruppen erhalten eine entsprechende prozentuale Honoraranhebung.

 

 

 

2- Honorarerhöhung für Beratung, für Prüfungen, für Teilnahme an von der VHS veranlassten Konferenzen und anderen Zusammenkünften.

 

 

 

3- Ausfallzahlung bei Kursausfall 10%.

 

 

 

4-Unbefristeter Rahmenvertrag

 

 

 

Für die arbeitnehmerähnlichen Berliner VHS-Dozent*innen:

 


1- Bei Krankheit Ausfallzahlung von 90% des Honorars nach zwei unbezahlten Karenztagen.

 

 

 

2- Zuschuss bei Mutterschutz

 

 

 

3- Zuschläge auch zur Pflegeversicherung

 

 

 

4- Urlaubsanspruch 23 Tage (bisher 20)

 

5- Nach Krankheit, Elternzeit, Pflegezeit prüft die Volkshochschule eine Wiederbeauftragung der Dozent:innen mit dem Ziel, einen Wiedereinstieg zu vereinbaren, sofern keine triftigen Gründe dagegen sprechen.

 

 

Die Berliner-VHS-Dozent*innenvertretung und ver.di hätten gern mehr Verbindlichkeit für eine längerfristige soziale Absicherung erreicht.

 

Der unbefristete Rahmenvertrag bedeutet z.B. keine wirkliche Absicherung. Maßgeblich sind nach wie vor einzelne Honorarverträge. Der Rahmenvertrag ist derzeit eher eine leere Hülle, aber ein möglicher Einstieg für mehr Absicherung. Zudem muss er schriftlich mit Begründung gekündigt werden. Die Dozent:innen erhalten dann ein Recht auf Anhörung im Beisein der Dozent*innen-Vertretung gemäß des Berliner Erwachsenenbildungsgesetz, das am 1.8.2021 verabschiedet wurde.

 

 

Der Wiedereinstieg nach Krankheit, Elternzeit, Pflegezeit ist mit dieser Vereinbarung zwar nicht garantiert, aber die Formulierung ist ein Signal für eine gute Praxis.

 

 

Am Ende konnten ver.di und die Berliner VHS-Dozent*innen-Vertretung dem Gesamtpaket zustimmen.