Widerstand gegen "Zwangsfortbildung": ZQ BSK in der GEW-Zeitschrift

In seinem Artikel „Widerstand gegen Zwangsfortbildung“ in der „Erziehung und Wissenschaft“ 07-08/2021 (S- 40-41) geht der Journalist Holland-Letz auf die Zumutungen durch die „Additive Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Berufssprachkursen“ ein. 

Weil diese ZQ-BSK ab 01/2022 obligatorisch für Lehrkräfte in BSK-Kursen ist, seien die relativ wenigen Plätze in Fortbildungen so gut wie  alle bis Jahresende ausgebucht, lange Wartelisten bestünden überall. Das BAMF weigere sich bislang, die Frist zu verlängern. Der Umfang der Fortbildung – 160 Präsenz- und Selbstlernstunden plus einer Abschlussarbeit von 15-20 Seiten  -  sei extrem aufwendig und parallel zur Berufstätigkeit fast nicht zu schaffen; die Teilnehmenden seien also genötigt, ihre Erwerbsarbeit einzuschränken und auf Einkommen zu verzichten. Bezahlt werde die Teilnahme an der ZQ-BSK vom BAMF nicht, im Gegenteil, viele Träger der ZQ verlangten einen Eigenanteil zwischen 30 und 200 €.

Besonders verärgert seien viele Teilnehmenden, dass ihre langjährige Erfahrung offenbar nichts wert sei, denn sie müssten die ZQ  komplett durchlaufen. Man kann als Beobachtende daraus schließen, dass in Präsenz-, Lese-  und Schreibphasen mit Selbstverständlichkeiten viel Zeit vergeudet wird. Nach Aussagen des BAMF hätten Fachleute mit „langjähriger Lehrerfahrung mitgewirkt“ die „Fragen der praktischen Umsetzbarkeit“  zu berücksichtigen und überhaupt: Die Lehrkräfte seien einer „der wichtigsten Einflussfaktoren für erfolgreichen Deutsch-Sprachunterricht.“

Außerhalb des Artikels sei noch ergänzt: Entwickelt hat das Konzept die telc gGmbH,  die selbst auch eine Reihe von ZQ-BSK durchführt, und die mit den durchführenden Landesverbänden der Volkshochschulen verbunden ist.

(hs)