Arbeitsgericht Stuttgart: Anspruch auf Urlaub

Urlaub steht Arbeitnehmerähnlichen zu, urteilt das Arbeitsgericht Stuttgart am 15.07.2021. Somit muss die Volkshochschule Stuttgart zwei Dozentinnen Urlaub gestatten.

In der Pressemitteilung der GEW, die die beiden Kolleginnen vor Gericht vertritt, heißt es dazu: "Von richterlicher Seite wurde die Arbeitnehmerähnlichkeit, die für diesen Anspruch vorliegen muss, bejaht und damit auch die wirtschaftliche Abhängigkeit und die daraus folgende soziale Schutzbedürftigkeit, die sich für die Kläger*innen ergibt, festgestellt." Die baden-württembergische GEW-Vorsitzende Monika Stein sieht dies als einen Anfang: „Träger müssen zeitnah in die Lage versetzt und verpflichtet werden, feste tariflich geregelte Arbeitsverhältnisse für ihre Lehrkräfte zu schaffen“.

Urlaub steht den beiden Klägerinnen nach §2 BurlG zu. Für die Jahre 2016, 2017 und 2018 wären das bei den beiden Dozentinnen über 14 Tage. Die Kolleginnen hatten die Klage auf Urlaubsentgelt für die Jahre 2016 - 2018 eingereicht. Das Bündnis berichtete in einigen Beiträgen über den Prozess.

Wie die Volkshochschule zum Urteil des Arbeitsgerichts steht, weiß die Stuttgarter Zeitung: “Der Aufsichtsrat werde entscheiden, ob man Rechtsmittel einlegen werde. Mit der Politik wolle man „ausloten, wie wir zu einer Lösung gelangen, die den Interessen beider Seiten Rechnung trägt und finanzierbar ist.“

(chh)

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