Neustarthilfe I/2021 für Soloselbstständige ab sofort abrechnen

Habt ihr Neustarthilfe für das erste Halbjahr 2021 bekommen? Dann müsst ihr jetzt vor dem 31.12. 2021  aktiv werden, damit ihr eure Kosten erstattet bekommen könnt. Der Verband der Gründer und Selbstständigen VGSD e.V. erinnert an diese Frist. Vergesslichkeit wäre sehr teuer, denn die gesamtem 7500 € müssten dann zurückgezahlt werden.

 

Näheres findet man auf der Homepage des VGSD e.V. 

(hs)