Rückzahlungen von Corona-Soforthilfen

Die WirtschaftsWoche befasst sich in ihrem Beitrag "Die Corona-Soforthilfen sind eine tickende Bombe" auch mit der Lage der DaFZ-Lehrkräfte.

„Es war damals nicht klar, ob die Soforthilfen nur für die Betriebskosten oder auch für den Lebensunterhalt genutzt werden durften“, sagt Hedwig Schulte vom Bündnis DaF/DaZ Lehrkräfte. Viele Honorarlehrkräfte seien durch die Pandemie in finanzielle Notlagen geraten und hätten deshalb im März 2020 Corona-Soforthilfen beantragt. Nun drohe ihnen eine nahezu vollständige Rückzahlung. 

Mit den Corona-Soforthilfen habe die alte Bundesregierung der neuen Regierung eine tickende Zeitbombe hinterlassen, meint Andreas Lutz vom Verband Gründer und Selbstständige (VGSD). "Selbstständige, deren Geschäft bereits im März 2020 unter der Pandemie gelitten hätte, seien nun auch durch die Rückzahlung wieder schwer betroffen. Besonders prekär ist die Lage der Soloselbstständigen. Diese haben oft kein Büro und deshalb auch keine Fixkosten, für die sie die Soforthilfe hätten beantragen können. Für Lebenshaltungskosten wie Wohnungsmiete, Lebensmittel oder Krankenkasse durfte das Geld nicht verwendet werden. Stattdessen wurde Soloselbstständigen empfohlen, die Grundsicherung in Anspruch zu nehmen." „Vorher hätten Sie aber noch Ihre Altersvorsorge aufbrauchen müssen“, sagt Lutz.

(as)