ZQ BSK: Stellungnahme einer Kollegin

Es ist geschafft, beim zweiten Anlauf, 22 von 30 Punkten. Wie viele haben es nicht geschafft, die jahrelang als BSK-Dozent:innen tätig waren? Vielleicht aus Zeitmangel, vielleicht aus anderen (wirtschaftlichen) Gründen. Denn zu den veranschlagten 160 UE für Modul-Seminare und Selbstlernphase kam mindestens noch eine Woche für das auszuarbeitende Portfolio hinzu. Also fünf, vielleicht sechs Wochen Arbeits- und Einkommensausfall oder entgangener Erholungsurlaub. Wäre dies möglich, wenn wir beim BAMF angestellt gewesen wären?

 

Laut § 3 (Fn 2) AwbG hat ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf Arbeitnehmerweiterbildung von fünf Arbeitstagen im Kalenderjahr. Der Anspruch von zwei Kalenderjahren kann zusammengefasst werden. Diesen Vorzug haben die freiberuflichen BSK-Dozent:innen nicht. Sie tragen die Last des Verdienstausfalls durch die vom BAMF auferlegte Weiterbildung selbst. Für die ZQ-Anbieter ein Segen, für die teilnehmenden Dozent:innen eine schwere Last, die mit Sicherheit nicht jede/r tragen konnte.

 

Nach diesem dreiviertel Jahr war ich erschöpft, dazu kam Corona mit vielen Umbrüchen und (finanziellen) Unsicherheiten. Auch ohne Corona, wäre diese Zusatzqualifizierung eine Tortur gewesen. Und man fragt sich am Ende: Für was? Was haben wir dazugelernt? In der Einstiegsreflexion wird gefragt, ob wir Probleme hätten bei der Erklärung der Syntax? Das musste ich 5x lesen und konnte nicht glauben, dass man dies bezweifeln könnten? Als frage man einen Bäcker, ob er den Unterschied zwischen Hefe- und Sauerteig kenne. Was haben wir gelernt? Die Anwendung von verschiedenen digitalen Apps. Wobei die Vorbereitung dieser netten Einlagen sehr zeitaufwändig ist und die Frage bleibt: Haben wir diese im Unterricht? Und die Szenariotechnik, sie war es wert, die ZQ zu belegen. Doch der Rest? Mir schien es, als würde in einem Rundumschlag die gesamte DaF/Z-Ausbildung inklusive einem versteckten (nachträglichen) Einstellungsgespräch, in dem persönlichste Dinge in Erfahrung gebracht werden sollten (Einstiegsreflexion) nochmals abgefragt.

 

Ist das BAMF unser direkter Arbeitgeber oder sind es die Kursträger? Oder sind diese die Subunternehmer des BAMF? Liegt hier eventuell Scheinselbständigkeit vor? Nein, soweit wollen wir nicht denken … Wir lieben unsere Freiheit. Doch die Auflagen (mehrwöchige Schulungen bei Verdienstausfall) haben ein Limit, die im selben Rahmen wie bei Festangestellten mit bezahltem Bildungsurlaub abgeglichen werden müssen.

 

Außerdem hätte ich mir gewünscht, dass vorab, wie in jedem modernen Unternehmen, erst einmal in einer Diskussionsrunde eruiert worden wäre, was die Dozent:innen selbst für einen Fundus an Verbesserungsvorschlägen vortragen können. Ich hätte da folgende:

- Berufspraktika während des Kurses (z. B. 1x wöchentlich), da die TN meist völlig isoliert zu Hause lernen und keinen Kontakt zu Deutsch-Muttersprachlern finden.

- Nach jedem Modul einen Kurztest mit Antwortbogen, der extern maschinell korrigiert wird, zur Entlastung der Dozent:innen. Ich z. B. komme in meinem Zeitrahmen nicht hinterher mit der Korrektur von Kurztests.

 

Abschließend hoffe ich, dass uns Selbiges nicht noch einmal widerfährt: Fast ein Jahr kein Erholungsurlaub oder ein Verdienstausfall von mehreren Tausend Euro, der nicht einfach so kompensiert werden kann.

Claudia Müller