Erfolge der Berliner VHS-Dozent*innen

Quelle: Christian v. Polentz/transitfoto.de
Quelle: Christian v. Polentz/transitfoto.de

 

Die neuen Ausführungsvorschriften des Berliner Senats, AV VHS Honorare, sind am 1.8.22 in Kraft getreten. Sie sind das Ergebnis von großen Aktionen im Winter 20/21 mit ver.di und der Unterstützung aus dem Parlament, dem Berliner Abgeordnetenhaus, von den Regierungsfraktionen Rot-Rot-Grün. Im Juni 2021 haben daraufhin ver.di und eine Delegation der Berliner VHS-Dozent*innen-Vertretung mit dem Senat über mehr soziale Absicherung für VHS-Dozent*innen verhandelt und Verbesserungen erzielt.

Einige Verbesserungen gelten für alle Berliner VHS-Dozent*innen. Dazu gehört die Honorar-Erhöhung für Sprachunterricht: ab 1.8.22 - 39,14 € , ab 1.8.23 - 41 € pro Unterrichtseinheit (UE)

Alle Berliner VHS-Kursleitenden in anderen Programbereichen bekommen entsprechend prozentual auch mehr Honorar. Siehe Honorartabelle

Arbeitnehmerähnliche Dozent*innen erhalten auf dieses Honorar hälftige Zuschüsse (Arbeitgeberanteil) zu Kranken, Renten- und neu auch zur Pflegeversicherung.

Zudem werden die Prüfungshonorare für alle erhöht und die Prüfungen nach Zeit und nicht mehr nach Anzahl der Kandidat*innen vergütet.

Ein Honorar bei von der VHS veranlassten Konferenzen (pro Sitzung: ab 1.8.22 - 28 €, ab 1.8.23 - 30 €) wird für alle Kolleg:innen bezahlt. Für die gesetzlich gewählten Kursleitenden-Vertretungen wird ein Honorar von 31 € pro Sitzung für Gespräche mit der VHS-Leitung eingeführt.

Für die arbeitnehmerähnlichen Kolleg:innen, die circa 900 von den insgesamt circa 3200 Kursleitenden sind, gibt es jetzt eine bessere soziale Absicherung.

Im Krankheitsfall - und auch bei der Reha - wird 90 Prozent Ausfallhonorar gezahlt nach zwei unbezahlten Karenztagen (bisher 80 Prozent nach drei Karenztagen und nichts bei Reha). Neu sind Zuschüsse im Mutterschutz.

Der Urlaubsanspruch beträgt 23 Tage (statt bisher 20 Tage) und bei Kursausfall wird zehn Prozent des Kurshonorars bezahlt (statt bisher zwei UE).

Nach Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit oder Pflege naher Angehöriger prüft die VHS eine Weiterbeschäftigung mit dem Ziel, eine Wiederbeauftragung zu vereinbaren.

Dies sind unsere wichtigsten Errungenschaften. Nachverhandlungen haben wir mit dem Berliner Senat 2023 verabredet u.a. über mehr Urlaubstage und eine höhere Ausfallzahlung bei Kursausfall.

Bezüglich der Personalvertretung gibt es bis jetzt eine „Bemühenszusage“ des Senats für die Einbeziehung der arbeitnehmerähnlichen freien Mitarbeitenden des Landes ins Berliner Personalvertretungsgesetz.

Wir bleiben dran - die Berliner VHS-Dozent*innen-Vertretung

 

*Anmerkung zur Honorartabelle: Sprachdozent*innen sind in der Honorargruppe 1.2.. Für viele Honorare gibt es eine Bandbreite von... bis..., aber in der Regel zahlt die VHS nur den niedrigsten Satz.

(Berliner Doz-V.)