Maßgabebeschluss des Haushaltsausschusses zu I-Kursen

Aufgabe für Regierung – substanzielle Weiterentwicklung des Integrationskurssystems

Auf der  Bereinigungssitzung am 10.11.22 hat der Haushaltsauschuss  wie berichtet die Mittel für Integrationskurse erhöht und den untenstehenden  Maßgabeschluss für die Regierung verfasst.

Das Bündnis DaF/DaZ-Lehrkräfte hat in zahlreichen Gesprächen und Schreiben mit Politiker*innen die prekären Arbeitsbedingungen bei Honorarkräften wie angestellten Lehrkräften erläutert und dargestellt, dass nur durch eine substanzielle Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Vergütung dem Fachkräftemangel im Gesamtprogramm Sprache entgegengewirkt werden kann.

Deshalb freuen wir uns sehr, dass „Gute Arbeitsbedingungen, eine der Tätigkeit angemessene Vergütung der Lehrkräfte sowie eine kostendeckende Finanzierung der Kursträger“ (alles Forderungen, die auch im Hamburger Appell der GEW formuliert sind),  als „Voraussetzungen“ für ein erfolgreiches Integrationskurssystem „angesichts des Fachkräftemangels bei geplanter gesetzlicher Ausweitung des Berechtigtenkreises“ genannt werden.

Zum ersten Mal fordert der Haushaltsausschuss „die Bundesregierung auf,  bis zum 30. September 2023 einen umfassenden Bericht zur substanziellen und zukunftsfähigen Weiterentwicklung des Integrationskurssystems vorzulegen.“ Besonders wichtig ist dabei, auf die Vermeidung eines künftigen Fachkräftemangels zu achten, wobei „gute Arbeitsbedingungen (einschließlich Befristung, Unterrichtszeiten, Entbürokratisierung und Vergütung) für die Lehrkräfte“ explizit aufgeführt werden.

Einschätzung des Bündnis DaF/DaZ:

Das Bündnis DaF/DaZ begrüßt die Erhöhung der Mittel für die Integrationskurse beim BMI.

Wir bedauern jedoch, dass die Mittel für die Berufssprachkurse des BMAS nicht erhöht worden sind, obwohl nicht nur die Integrationskurse, sondern auch die BSK zum Gesamtprogramm Sprache gehören und die meisten Lehrkräfte sowohl in Integrationskursen als auch in Berufssprachkursen arbeiten, die gleichermaßen das Ziel haben, die Integration von Migrant*innen zu ermöglichen.

Mit Sorge sehen wir auch, dass das BMI erst Ende September 2023 seinen Bericht vorlegen soll.

Wir sind der Meinung, dass der in dem Maßgabebeschluss genannte Zeitraum für die Umsetzung substanzieller Verbesserungen in der Weiterbildung zu weit gefasst ist, um weiteren Fachkräftemangel zu verhindern.

Nur eine zügige Umsetzung der geplanten substanziellen Verbesserungen könnte verhindern, dass Kolleg*innen nicht weiter in Tätigkeiten abwandern, die ihnen jetzt schon bessere Arbeitsbedingungen und berufliche Perspektiven bieten und dafür sorgen, dass sich genügend junge Leute für ein Hochschulstudium entscheiden, um als DaZ-Lehrkraft im Gesamtprogramm Sprache zu arbeiten.

(clm)

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