Urlaubsentgelt: Landesarbeitsgericht Stuttgart urteilt zugunsten der Lehrkräfte

Die GEW Baden-Württemberg informiert in ihrer Pressemitteilung über ein sehr wichtiges Urteil. Das Landesarbeitsgericht in Stuttgart hat geurteilt, dass zwei Dozentinnen an der VHS Stuttgart das Recht auf bezahlten Urlaub haben. Eine der Kolleginnen gehört dem Sprecherteam des Bündnisses DaF/DaZ-Lehrkräfte an. 

"Die VHS Stuttgart war gegen zwei erstinstanzlich gewonnene Klagen in Revision gegangen. Die GEW setzt sich schon lange für bezahlten Urlaub ein, nun erfolgte die zweite Bestätigung durch das Landesarbeitsgericht. Von richterlicher Seite wurde die Arbeitnehmerähnlichkeit, die für diesen Anspruch vorliegen muss bejaht. Damit wurde die wirtschaftliche Abhängigkeit und die daraus folgende soziale Schutzbedürftigkeit, die sich für die Kläger*innen ergibt, festgestellt. Arbeitnehmerähnliche Personen haben einen Anspruch auf bezahlten Urlaub nach § 2 Abs. 2 BurlG (Bundesurlaubsgesetz).

An der VHS Stuttgart hatten DaF-Lehrkräfte (Deutsch als Fremdsprache) bereits im November 2017 Anträge auf bezahlten Urlaub gestellt. Dieses Recht besteht für Freiberufler*innen dann, wenn sie in einem dauerhaften Verhältnis über 50 Prozent ihrer jährlichen Honorareinnahmen von einer Hauptauftraggeber*in erhalten."

(as)