Übergang von den Kursen für Geflüchtete zu den Integrationskursen

2015 hat das Land Berlin, wie auch andere Bundesländer, Kurse für diejenigen Asylsuchenden eingerichtet, die keinen Zugang zu den Integrationskurse (IK) hatten. Die Landeskurse, die von der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Integration angeboten werden, heißen in Berlin Geflüchtetenkurse (GK) und finden bei den VHS, nicht bei privaten Trägern, statt.

 

Mit dem letzten Trägerrundschreiben vom BAMF im Jahr 2022 [1] hat sich die Situation ab dem 1. Januar 2023 geändert: Die Geflüchteten, die eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Duldung nach § 60 haben, dürfen die IK besuchen. Das sind die meisten Geflüchteten, dazu gehören aber nicht die Geduldeten nach anderen Paragrafen und die Asylsucheden mit Fiktionsbescheinigung.

 

2023 ist die Reaktion auf die neue Situation an jeder der 12 Berliner VHS unterschiedlich. Da weniger Asylsuchende einen GK brauchen, soll eine neue Verwaltungsvereinbarung zwischen den VHS und dem Senat abgeschlossen werden, aber sie ist erst für das Jahr 2024 vorgesehen.

 

Daher ist es nicht leicht zu durchschauen, wie die VHS die Bestimmungen umsetzen. Trotz Fragen bei der zuständigen Senatsverwaltung wissen wir – die Berliner VHS-Dozent:innenvertretung und die Kursleitendenvertretungen an den einzelnen VHS - nicht, ob es für alle Berechtigten ausreichende und passende Angebote in den IK gibt, was mit denjenigen Geflüchteten passiert, die die Berechtigung für die IK nicht haben,  und ob der Übergang für unsere Kolleg:innen sozial verträglich gestaltet wird. Theoretisch sollten genau so viele Dozent:innen ür die Integrationskurse wie bis jetzt für die Geflüchtetenkurse benötigt werden. Leider läuft es nicht überall geradlinig.

 

Wir haben die Kolleg:innen, die in den Kursen für Geflüchtete unterrichten und die keine BAMF-Zulassung haben, darauf aufmerksam gemacht, dass sie sich eine besorgen sollten, um nicht in einer beruflichen Sackgasse zu landen. Mit dem ersten Trägerrundschreiben vom 2023 hat das BAMF den Zugang zu den IK-Zulassungen bis Juni 2024 erleichtert [2]. Auf der Webseite des BAMF kann man sich über die Voraussetzungen (die individuell stark voneinander abweichen können) für eine IK-Zulassung informieren.

 

Für die Teilnehmenden, die bis jetzt Geflüchtetenkurse besucht haben, haben wir zwei Arten von Problemen festgestellt. Zum einen gibt es für die zu den IK zugelassen Asylsuchenden nicht an allen VHS im Integrationsbereich passende Angebote. Alphakurse, Elternkurse und Zweitschriftlernerkurse sollen vorhanden sein. Generell sollte das Angebot an IK ausdifferenziert werden, was bis jetzt nicht überall passiert.

Zum anderen laufen die Asylsucheden, die zu den Integrationskursen nicht zugelassen sind, Gefahr, gar keinen Kurs besuchen zu können. Die Berliner VHS-Dozent:innenvertretung hat die Integrationsbeauftragte bei der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Soziales schriftlich gefragt, was sie unternehmen kann, damit keine Geflüchteten ohne Kurs bleiben, eventuell über eine berlinweite Koordinierung.

 

Wir würden uns darüber freuen, wenn die Kolleg:innen aus anderen Bundesländern berichten würden, wie bei dem Übergang von den Kursen für Geflüchtete zu den Integrationskursen die Situation bei ihnen ist und welche Forderungen sie stellen. Schreiben Sie bitte an: linda.guzzetti@googlemail.com

(lg)

 


[1] https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Integration/Integrationskurse/Kurstraeger/Traegerrundschreiben/2022/traegerrundschreiben-22_20221230.html

[2] https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Integration/Integrationskurse/Kurstraeger/Traegerrundschreiben/2023/traegerrundschreiben-01_20230120.html