BAMF führt Job-BSK ein

Das BAMF informiert in seinem aktuellen Trägerrundschreiben über die Einführung der Job-BSK. "Die Job-BSK sind inhaltlich und organisatorisch stark auf Tätigkeiten im Betrieb ausgerichtet und können einfach beim Arbeitgeber eingerichtet werden. Sie ergänzen das bestehende Angebot an Berufssprachkursen um einen wichtigen Baustein, die regulären Berufssprachkurse werden weiterhin eine wichtige Rolle bei einer potenzialadäquaten sprachlichen Qualifikation von Menschen mit Migrationshintergrund spielen. Mit den neuen Job-BSK möchten wir mit Ihnen neue Wege gehen. Den Kursträgern und Lehrkräften übertragen wir bei der Erprobung neue Gestaltungsfreiheit ebenso wie mehr Verantwortung. Insbesondere verzichten wir auf enge Vorgaben zu Kursinhalten und -organisation und für alle fachspezifischen Kurse, die nicht auf eine Prüfung vorbereiten, auf eine gesonderte Zulassung. Für eine auch generell passgenauere Kurszusteuerung kann bei Personen, die das Sprachniveau A2GER, aber nicht B1 GER im DTZ erreicht haben, zudem künftig nach Prüfung des Einzelfalls auf den Wiederholungskurs im Integrationskurs verzichtet werden."

Das pädagogische Konzept liegt dem Trägerrundschreiben bei.

(as)