
Wir veröffentlichen unten einen Beitrag von einigen Kolleginnen, die sich zusammengeschlossen haben und zu zwei Anwälten gegangen sind. Der Beitrag ist das Ergebnis der beiden juristischen Beratungen.
"SodEG-Rückforderungen durch das BAMF richten sich ausschließlich an den Träger, n i c h t an Honorarkräfte oder Unterauftragnehmer
Während der Corona-Jahre 2020, 2021 und 2022 konnten durch das BAMF zugelassene Träger beim BAMF SodEG-Gelder für den Träger oder für den Träger und die Lehrkräfte beantragen. Ziel war es, einerseits die Existenz der Träger zu sichern und andererseits die Lehrkräfte zu binden, damit diese bei Öffnung der Schule dem Träger zur Verfügung stehen und nicht in andere Berufe abwandern.
Dafür war es notwendig einen Antrag, unterschrieben durch den Träger an das BAMF, zu stellen. Darin hat sich der Träger gegenüber dem BAMF verpflichtet, mindestens 75 Prozent an Ausfallhonoraren an die Lehrkräfte zu zahlen, wenn die Schule geschlossen ist. (75 Prozent bezogen auf das Honorar 2019 der konkreten Lehrkraft).
Bis Ende 2024 hat das BAMF in einer Abschlussrechung die SodEG-Zahlungen 2020 auf Richtigkeit überprüft. Dazu musste der Träger konkrete Zahlen aus 2020, bestätigt durch einen Steuerberater, an das BAMF schicken. Es gibt Träger, wo Antrag und Abschlussrechnung übereinstimmen und es gibt Träger, wo das BAMF Rückforderungen gegenüber dem Träger in Rechnung stellt. Diese SodEG-Rückforderungen durch das BAMF richten sich ausschließlich an den Träger, n i c h t an Honorarkräfte oder Unterauftragnehmer. Mögliche Rückforderungsgründe des BAMF an den Träger können z.B. vorrangige Mittel, keine oder fehlerhafte Nachweise oder Falschangaben bei Antragstellung sein.
Wir weisen darauf hin, dass Honorare vor Arbeitsantritt vereinbart werden und im Nachgang nicht korrigiert werden können. Die Mindesthonorare und auch die Mindestvergütung bei SodEG-Ausfallhonoraren sind vom BAMF vorgegeben und können nicht vom Träger unterschritten werden. Es gibt k e i n e rechtliche Grundlage dafür, dass SodEG-Rückforderungen des BAMF an den Träger durch den Träger weitergereicht werden an die Lehrkräfte."
(efg)