Am 22.12.2025 stellte Die Linke eine Kleine Anfrage an die Regierung. Die Anfrage thematisierte sowohl die Kostenerstattungssätze der Träger als auch die Vergütungsuntergrenze der Lehrkräfte. Der Fokus der Anfrage lag auf den prekären Arbeitsbedingungen und der aktuellen Situation der Lehrkräfte im DaF/DaZ-Bereich. Nun liegt die Antwort der Bundesregierung vor.
Die Fragen 1 und 2 zum Thema notwendige Erhöhung des Kostenerstattungssatzes für die Träger sowie Erhöhung der Vergütungsuntergrenze für die Lehrkräfte wurden nicht beantwortet, sondern stattdessen wurden der allseits bekannte ungenügende Kostenerstattungssatz für die Träger sowie die ungenügende Vergütung der Lehrkräfte dargestellt. In der Antwort auf Frage 3, warum die Bundesregierung nicht eine höhere dynamisierte Vergütungsuntergrenze festlegt, die sich an der Vergütung von anderen Lehrtätigkeiten, z.B. Berufsschullehrern orientiert, wird auf die Steigerung der Honorare seit 2015 verwiesen, die höher sei, als in anderen Bereichen. Verschwiegen wird dabei die Tatsache, wie niedrig das Ausgangshonorar damals war, und dass das Honorar heute immer noch 30 % unter dem Honorar vergleichbarer Branchen liegt. Die Fragen 6 und 7, die sich auf Einhaltung 29-UE Regelung beziehen, werden zusammen beantwortet.
Wichtig ist, dass die Regierung am Ende ausdrücklich darauf hinweist, dass die 29 UE-Regelung als Vollzeitstelle verbindlich ist: „Bereits seit Ende Februar 2025 ist die genannte Regelung bei Abschluss von Arbeitsverträgen zwischen Trägern und festangestellten Lehrkräften zu beachten . Darüber hinaus findet die Regelung seit dem 1. Januar 2026 uneingeschränkte Anwendung.“
Das bedeutet, dass sich betroffene KollegInnen darauf beziehen können, wenn es um Arbeitsverträge für Festanstellungen geht. Alle Gremien, die sich mit dieser Thematik auseinandersetzen, haben nun – schwarz auf weiß – eine eindeutige Aussage der Regierung.
(lg)