Der Bundesrat fordert mit einer am 8. Mai 2026 gefassten Entschließung, dass der von der Bundesregierung verhängte Zulassungsstopp für die Teilnahme an Integrationskursen muss zurückgenommen werden muss.
"Der Bundesrat stellt fest, dass verlässliche Strukturen und eine auskömmliche Finanzierung von konkreten integrationspolitischen Maßnahmen für die kluge Ausgestaltung erfolgreicher, zukunfts- und wirtschaftsorientierter Integrationspolitik unerlässlich sind. Insbesondere Sprachkenntnisse sind für ein erfolgreiches Zusammenleben in Deutschland und damit für die Integration aller in Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten – auch bei temporärem Aufenthalt – unerlässlich. (...)
Der Bundesrat betont, dass Integrationskurse eine zentrale Investition in die Zukunftsfähigkeit und den Zusammenhalt unserer Gesellschaft sind. Der zügige Spracherwerb öffnet die Tür zu Ausbildung und Arbeitsmarkt, aber auch zu gesellschaftlicher Teilhabe und demokratischer Mitwirkung. Die gelungene Integration von zugewanderten Menschen ist maßgeblich für Stabilität, Resilienz und Innovationskraft des Wirtschaftsstandorts Deutschlands. Eine schnelle Arbeitsmarktintegration ist nur zusammen mit dem zügigen Erlernen der deutschen Sprache möglich."
Der pauschale Ausschluss der Zulassungen nach § 44 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und die damit verbundene Einschränkung zur Teilnahme an Integrationskursen sei kontraproduktiv für die zügige Aufnahme qualifikationsadäquater Erwerbstätigkeit, für gesellschaftliche Teilhabe und demokratische Mitwirkung. Dies könne zu sinkender Motivation, verzögerten Arbeitsbemühungen, erschwerten Zugänge in Ausbildung und Beschäftigung – verbunden mit anhaltender Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen und einer weiter steigenden Kostenbelastung für die Kommunen - führen.
Die Entschließung wird der Bundesregierung zugestellt. Ob sie der Forderung der Länder nachkommt, steht ihr frei.
(as)