"Auf Kosten der Krankenkasse" - Oder?

Timot Szent-Ivanyi beschreibt unter dem Titel "Selbstständige: Auf Kosten der Krankenkasse" (Frankfurter Rundschau, 27.03.2018) einige richtige Probleme:

   1. Die Krankenkassenbeiträge sind für einige Selbstständige zu hoch.

   2. Wenn die Krankenkassenbeiträge sinken, fließt weniger Geld an die gesetzlichen Krankenkassen.

  3. Wenn weniger Geld an die gesetzlichen Krankenkassen fließt, dann kommt dafür nicht die gesamte Gesellschaft auf, sondern nur der Teil der Gesellschaft, der gesetzlich versichert ist.

Das darf man unfair finden. Ein Grund gegen die Absenkung der Beiträge ist es aber nicht, sondern eher ein Grund für eine vertiefte Debatte. Einige Reaktionen:

Linda Guzzetti, Koordination der Berliner Honorarlehrkräfte: "Weitere interessante Fragen werden in dem Artikel nicht gestellt: Inwieweit profitierten Krankenkassen bis jetzt von den hohen Beiträgen der Solo-Selbständigen? Warum arbeiten viele gering verdienende Soloselbständige an őffentlichen Einrichtungen, wie eine Studie belegt? Warum tragen diejenigen, die gut verdienen, zum Solidarsystem der Krankenkassen nicht bei?"

Leserkommentare

Selbstständige in ver.di auf facebook: "Im Ton ein wenig harsch und nicht ohne Vorurteile weist der Autor auf ein echtes Problem hin: Dass eine gesetzliche Senkung des Mindestbeitrags der Kassen auch ein Vertrag zu Lasten Dritter ist. Doch zu dem Thema gehört auch: Der Gesetzgeber versucht permanent, die durch das Fehlen einer echten Bürgerversicherung verursachten Schieflagen mit einem Flickwerk von Ausgleichsregelungen zu kompensieren. Genau so entstanden auch die völlig absurden Annahmen zum Mindesteinkommen Selbstständiger und so entstehen entlang der zunehmend surrealen Grenzlinie zwischen abhängigen und selbstständigen Einkommen immer neue Baustellen. Eine der augenfälligsten, die der FR-Artikel nicht einmal streift: Gesetzlich krankenversicherte Selbstständige zahlen Beiträge auf alle Geldzuflüsse, Angestellte hingegen allein auf ihr Gehalt." -> ver.di Grundsatzposition zum Thema Krankenkasse

 

Jörg Gastmann auf fr.de: "Ausgerechnet die ungerecht hohen Beiträge motivieren viele Kleinselbstständige, sich über einen Partner familienversichern zu lassen und sich damit von der Solidargemeinschaft die Krankenversicherung zahlen zu lassen (Familienversicherung). Hinzu kommt, dass die grotesk hohen Beiträge verhindern, dass Selbständige eine Existenz aufbauen können."

 

Helen Bärlin, Landesarbeitskreis DaF-Lehrkräfte der GEW BW: "Es stimmt: Der von der GroKo vorgeschlagene Betrag für eine neue Mindestbemessungsgrenze liegt unter dem Mindestlohn - wenn man in Vollzeit arbeitet. Es gibt keinen plausiblen Grund, anzunehmen oder einzufordern, dass Selbstständigkeit nur in Vollzeit ausgeübt werden kann. Die Annahme gehört lediglich zum Klischee eines Selbstständigen dazu. Zum Vergleich: Bei Angestellten besteht zwischen 450 € und 850 € Einkommen im sogenannten Midijob eine "Gleitzone", in der das Gehalt nicht sofort mit vollen Sozialversicherungsbeiträgen belastet wird. Dadurch solle die "Teilzeitmauer" durchbrochen werden". Das ist ein berechtigtes Anliegen. Doch für Selbstständige ist und bleibt die "Teilzeitmauer" hart wie Granit."

Leserbrief von N. Schuster

Die große Überschrift „Auf Kosten der Krankenkasse“ ließ mich nicht vermuten, dass es in Ihrem Artikel ausgerechnet um die sogenannten Solo-Selbstständigen, zu denen meine Kolleg*innen und ich seit vielen Jahren gehören, gehen wird. Leider vermeiden Sie, wie auch in Ihrem früheren Artikel vom 11.02.2017, genau zu definieren, wo überall diese Menschen tätig sind und für wen sie arbeiten. In meinem Fall geht es um die Lehrkräfte in der Erwachsenenbildung, die vor allem im Auftrag des Staates z.B. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Deutsch in den Integrationskursen, in den Alphabetisierungskursen, in solchen Maßnahmen wie „Deutsch für Beruf“ etc. unterrichten.

Unsere Auftraggeber sind vor allem Volkshochschulen, private Sprachschulen, AWO und ähnliche Träger, die Honorare zwischen 20 und 37 Euro zahlen. Was vielleicht für manche nach viel Geld klingt, soll am besten in Relation zu einem Verdienst eines „echten“ Selbstständigen, z.B. eines*r Notars*in gesetzt werden. Jedoch mit einem „kleinen“ Unterschied, was uns vom Honorar zum Leben übrig bleibt.

Von diesem Geld zahlen wir unsere Beiträge in die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung zu 100% selbst ein, da es den Arbeitgeberanteil bei den Solo-Selbstständigen gar nicht gibt. Zusätzlich müssen wir von dem Honorar noch Steuern vorauszahlen und für den Krankheitsfall und den möglichen Kursausfall vorsorgen (ca. 50%). Denn bezahlten Urlaub und eine Absicherung im Krankheitsfall kennen wir nicht. Somit stehen uns in der Tat die von der Linksfraktion genannten 1100,- Euro netto zur Verfügung, und wir steuern gleichzeitig geradewegs auf Altersarmut zu.

Die Rentenversicherung verfährt wenigstens „human“ mit uns: Die Beiträge werden auf der Grundlage des tatsächlich erzielten Einkommens berechnet. Aber für die Krankenkasse spielt es keine Rolle, wir müssen jeden Monat ca. 400,- Euro bezahlen, da uns ein fiktives Einkommen in Höhe von 2283,75 Euro unterstellt wird.

 

Seit 2016 listet meine Krankenkasse die Differenz zwischen meinem auf der Basis des Steuerbescheids nachgewiesenen Einkommen und der Mindestbemessungsgrenze auf. Aufs Jahr gesehen kommen mehrere Tausend Euro zusammen, die ich nicht erzielt habe, auf die ich jedoch den kompletten Krankenkassenbeitrag bezahlt habe.

Liegen der Frankfurter Rundschau Zahlen darüber vor, inwiefern die Krankenkassen davon profitiert haben?

Seit 2016 gibt es das bundesweite Bündnis DaF/DaZ-Lehrkräfte (Deutsch als Fremd- und Zweitsprache). Es unterbreitet zwei konkrete Vorschläge:

 

1. Die Krankenkassenbeiträge für selbstständige Geringverdiener*innen müssen sich zukünftig nach ihrem tatsächlichen Einkommen richten.

 

2. Private und öffentliche Auftraggeber müssen sich zukünftig - wie bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten - an der Finanzierung der Krankenversicherung von Honorarlehrkräften beteiligen.

Auch spricht nichts dagegen, dass der Ausgleich für die fehlenden Einnahmen von den Solo-Selbstständigen an die Krankenkassen aus Steuermitteln kommt.