Aufruf an alle Lehrkräfte: Schreibt uns eure Erfahrungen mit der neuen Integrationskursverordnung

Mit der "Dritten Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung" werden einige Organisationsmerkmale der Integrationskurse neu geregelt. Wir wollen die Veränderungen in der Praxis beobachten. Unser Aufruf an alle Lehrkräfte lautet daher: Habt ihr bereits Erfahrungen mit Kurswechslern, Zuweisungen oder Ausschreibungsverfahren gemacht? Bitte schreibt uns eure Erfahrungsberichte an sprecherteam@dafdaz-lehrkraefte.de. Bitte teile uns auch mit, ob wir deinen Erfahrungsbericht in anonymisierter Form veröffentlichen dürfen.

Hintergrund: Mit der "Dritten Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung" will das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einige Organisationsmerkmale der Integrationskurse neu regeln.

1. Zum Kurs verpflichtete Teilnehmende sollen nur noch in Ausnahmefällen ihren Kursträger wechseln dürfen.

2. Zum Kurs verpflichtete Teilnehmende sollen in zentralen Zuweisungsstellen eingestuft und einem Kursplatz zugewiesen werden. Die Zuweisung ist verbindlich. Um das Verfahren gewährleisten zu können, müssen Kursträger (und damit die Lehrkräfte) noch schneller Daten über freie Plätze an das BAMF melden. Bislang läuft das Zuweisungsverfahren erst in einigen ausgewählten Modellregionen.

3. Integrationskurse sollen auch über ein Vergabeverfahren ausgeschrieben werden können. Bislang liefen Integrationskurse über lizenzierte Träger.

(hb)