UNESCO/IAO 1966: "Empfehlungen zum Status von Lehrenden"

1966 forderten die UNESCO und die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) in den "Empfehlungen zum Status von Lehrer*innen" unter anderem vergleichbare soziale Sicherheit unter Lehrer*innen, Gleichbehandlung von Teilzeitkräften und Vermeidung von zu hohen Gehaltsspannen unter verschiedenen Lehrer*innengruppen. 1994 erhob die UNESCO dann den 05. Oktober zum jährlichen "Welttag der Lehrerinnen und Lehrer", um an die "Empfehlungen" zu erinnern. Leider sind die "Empfehlungen" auch heute noch aktuell - nicht nur global, sondern auch in Deutschland. Sie bieten viele Ansatzpunkte, um auf die Situation von Honorarlehrkräften aufmerksam zu machen. Hier ist ein Auszug aus dem Text.

 

Auszüge: "Empfehlungen zum Status von Lehrer*innen", ILO/UNESCO, 05.10.1966

"Das Recht auf Bildung ist ein Grundrecht, das jedes Kind und jeder Erwachsene besitzt.

Daher ist es ist essentiell, dass der Staat den wichtigen Status von Lehrer*innen anerkennt und fördert. Dies muss geschehen, um das volle Potential von Lehrer*innen auszuschöpfen, um ihre Anliegen und Ziele zu gewährleisten.
Lehren ist eine Profession, eine Form wichtigster Öffentlichkeitsarbeit, die spezifisches Wissen und spezielle Fähigkeiten erfordert. Durch ihre Tätigkeit tragen Lehrer in großem Maße zur Bildung der Gesellschaft bei und sollten daher eine angemessene Unterstützung des Staates erhalten.
Es ist im Interesse des Staates, die Gesellschaft und ihr Wachstum zu stärken. Eine gesunde und stabile Bildung zum Beispiel ist für die wirtschaftliche Lage eines Landes angesichts des Lebensstandards und der Arbeitsplätze dringend notwendig.
Für das gesamte Bildungssystem sollte eine hohe finanzielle Priorität festgelegt werden, um die soeben genannten Faktoren zu unterstützen.
Konstante Fortbildung, neue Wissensaneignung und neues Lehrmaterial sind enorm wichtig, um das Bildungssystem auf dem neuesten Stand zu halten und im internationalen Wettbewerb einen hochrangigen Platz zu behalten. Auch dies sollte finanziell unterstützt werden.

Im Falle einer Strukturveränderung der Institution Schule sollte eine sichere und komfortable Zusammenarbeit garantiert sein, um das Wohl aller Lehrer*innen und Schüler*innen zu schützen.

Lehrer*innen sollten nicht willkürlichen Handlungen ausgesetzt sein, damit ihre professionelle Arbeit nicht gestört wird.

Außerdem sollte der Staat und die Schulen den Status von Teilzeitarbeit anerkennen und dessen volles Potential realisieren. Dies beinhaltet, dass Teilzeitlehrer*innen dieselben Rechte und Ansprüche wie bei Vollzeitarbeit erhalten, wie z.B. bezahlten Urlaub oder Krankengeld.

Der Staat sollte für die Empfehlungen und Probleme der Lehrer*innen offen sein und sich bereit zeigen, diese in einem transparenten Dialog zu klären. Des Weiteren ist es wichtig, dass die Behörden die Kooperation verschiedener Lehrinstitute festigen.

Die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung von Lehrer*innen sollten in Verhandlungen beider Parteien festgelegt werden. Da Lehrer*innen am besten wissen, wie die praktische Arbeit ihres Berufs aussieht, sollten sie einen großen Einfluss auf diesen Diskurs haben.
Die Bezahlung von Lehrenden sollte im Hinblick auf die wichtige soziale, politische und wirtschaftliche Arbeit, die sie leisten, angemessen sein. Verantwortung für das Wohl der Schüler*innen ist eins der wichtigsten Merkmale dieses Berufes und sollte dementsprechend entlohnt werden.

Die Bezahlung sollte sich an anderen Berufen orientieren, die ein ähnliches Format haben. Zur Förderung ihrer professionellen Qualifikation sollten Lehrende genug verdienen, um ihr eigenes Wohl und das ihrer Familien zu finanzieren.
Falls der reguläre Unterricht überzogen wird und extra Stunden anfallen, sollte dies ebenfalls angemessen entlohnt werden.
Außerdem sollten Faktoren wie eine Erhöhung der Lebenskosten etc. berücksichtigt werden.

Alle Lehrenden, gleichgültig an welcher Schule sie tätig sind, sollten die gleiche Sozialversicherung erhalten, welche an ihren Arbeitsumständen orientiert sein sollte.
Die Wichtigkeit dieser Regelung wird in der International Labour Organisation Social Security Convention von 1952 betont, als da sind Gesundheitsfürsorge, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Altersruhegeld, Unfallversicherung, Familienzuschuss, Mutterschaftsgeld, Arbeitsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrente.
Um die angemessen Lebensweise aller Lehrenden zu erhalten, sollte sich die Rente an der Bezahlung während des Berufslebens orientieren."

 

Links:
"Empfehlungen zum Status von Lehrkräften" im Volltext (Englisch)

UNESCO-Webseite über den Welttag der Lehrer*innen